Blitzer-Apps und Radarwarner sind beliebt, denn sie schützen vor Bußgeldern. Aber egal, ob im Navi integriert oder auf dem Handy aktiviert: Radarwarner sind verboten. Wer sie verwendet, riskiert ein Bußgeld. Geschwindigkeitswarner darf man nicht betriebsbereit mitführen Navis, die Blitzer anzeigen und Radarwarner-Apps darf man nicht verwenden Es gibt keine einheitlichen Regelungen in Europa Radarwarner: Das gilt in Deutschland In Deutschland ist jede automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen verboten. Technische Geräte (z.B. reine Radarwarner) darf man nicht betreiben und noch nicht einmal betriebsbereit mitführen. Navigationsgeräte, die Blitzer anzeigen, und Blitzer-Apps im Smartphone dürfen Sie nicht verwenden. Blitzer-Apps: Das gilt für Beifahrer Die Vorschrift im Gesetz richtet sich zwar primär an den Fahrer selbst. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist es jedoch auch dann verboten, eine Blitzer-App zu nutzen, wenn ein Beifahrer die App auf seinem Handy laufen hat. In dem Fall hatten die Polizisten die laufende Blitzer-App auf dem Handy der Beifahrerin bei einer Verkehrskontrolle entdeckt. Diese Bußgelder und Strafen drohen Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von 75 Euro sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister. Polizei: Radarwarner sicherstellen Findet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen betriebsbereiten Radarwarner, kann sie diesen sicherstellen und sogar vernichten lassen. Ob das aber auch bei Navigationsgeräten oder Mobiltelefonen möglich ist, darf man bezweifeln. Weil diese Geräte vorrangig andere Funktionen erfüllen, sind diese Maßnahmen wohl eher nicht verhältnismäßig. Warnungen im Radio vor Blitzern Radiomeldungen zur Warnung vor Messstellen sind nicht verboten, da sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers erfolgen. Auch darf man andere Verkehrsteilnehmer mittels Handzeichen oder Schildern durchaus warnen, sofern man sie dadurch nicht behindert oder ablenkt. Anderenfalls kann die Polizei dies untersagen. Die häufige Praxis, mit der Lichthupe auf Blitzer aufmerksam zu machen, ist allerdings nicht erlaubt. Radarwarner: Das gilt im Ausland In Europa gibt es keine einheitliche Regelung über ein Benutzungsverbot von Radarwarngeräten. Die Konferenz der Europäischen Verkehrsminister (CEMT) hat lediglich eine Empfehlung verabschiedet, wonach die Verwendung solcher Geräte untersagt werden soll. In der folgenden Übersicht haben die ADAC Juristen die Regelungen der einzelnen europäischen Länder dargestellt (ohne Gewähr).