Elektronische Parkscheibe: Wann sie erlaubt ist und wie sie funktioniert
Elektronische Parkscheiben sind eine Alternative zur herkömmlichen Parkscheibe. Beim Betrieb müssen allerdings einige Vorgaben beachtet werden.
Zulassung: Elektronische Parkscheibe braucht Typengenehmigung
Anfang der Parkzeit muss beim Abstellen des Fahrzeugs aktiviert werden
Im Ausland meist andere Modelle erlaubt
Wie funktioniert sie?
Die digitale Parkscheibe hat einen elektronischen Bewegungsmelder, der sich beim Abstellen des Motors automatisch auf den Anfang der Parkzeit einstellt. Die Zeit darf also nicht weiterlaufen. Sonst ist der Abstellzeitpunkt veränderbar und das Modell damit verboten.
Zulassung: Wann ist sie erlaubt?
Nur wenn die elektronische Parkscheibe eine Typengenehmigung hat, ist sie in Deutschland zugelassen. Rein äußerlich muss auf der Vorderseite außerdem, wie bei allen Parkscheiben, das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 (weißes "P" auf blauem Grund) abgebildet sein, und über dem Display steht "Ankunftszeit". Weiter ist eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens zwei Zentimetern vorgeschrieben.
Wann muss die Batterie gewechselt werden?
Alle Informationen zum Betrieb findet man in der Bedienungsanleitung. Dort stehen auch die Informationen zur Batterie und zum Batteriewechsel. Muss die Batterie gewechselt werden, wird das bei manchen Modellen durch ein blinkendes Licht an der Parkscheibe angezeigt. Ansonsten ist es wichtig, selbst darauf zu achten, denn ohne funktionierende Batterie läuft die Parkscheibe nicht – und das kann im schlimmsten Fall ein Knöllchen nach sich ziehen.
Wo muss sie angebracht werden?
Die elektronische Parkscheibe wird an der Windschutzscheibe angebracht. Wo genau, ist nicht vorgeschrieben, allerdings darf sie auf keinen Fall das Sichtfeld des Fahrers beeinträchtigen. Gut aufgehoben ist sie zum Beispiel rechts unten an der Scheibe.
Wo ist die digitale Parkscheibe erlaubt?
In Deutschland ist sie im öffentlichen Verkehrsbereich erlaubt. Auf privat betriebenen Parkplätzen ist es nicht selbstverständlich, das regeln die Betreiber in ihren Nutzungsbedingungen.
Elektronische Parkscheibe im Ausland
Die Regelungen im Ausland sind nicht einheitlich. So sind elektronische Parkscheiben z.B. in Österreich, Belgien und in der Schweiz verboten, in Dänemark und den Niederlanden sind sie grundsätzlich zulässig. Immer vorausgesetzt, dass ein Weiterlaufen nach Abstellen des Motors ausgeschlossen ist.
Im Ausland stellt sich zusätzlich ein weiteres Problem. Es kann sein, dass dort andere Modelle zugelassen sind als in Deutschland. Das heißt, auch in Ländern, wo die elektronische Parkscheibe grundsätzlich erlaubt ist, kann es sein, dass das nicht für die in Deutschland genehmigte Variante gilt. Die ADAC Rechtsexperten empfehlen deshalb, im Ausland auf die elektronische Parkscheibe zu verzichten und eine herkömmliche manuelle Parkscheibe zu verwenden.