Anhänger ohne Zugfahrzeug parken: Das müssen Sie beachten

• Lesezeit: 3 Min.

Von Anabel Greefe

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Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen nicht dauerhaft im öffentlichen Straßenraum stehen. Wie lange Sie parken dürfen, wo Einschränkungen gelten und was bei Verstößen droht.

  • Abgekoppelter Anhänger darf maximal zwei Wochen parken

  • Nacht- und Feiertagsparkverbot für Anhänger über 2 Tonnen in Wohngebieten

  • Bei Verstößen drohen Verwarnungen, Bußgelder oder Abschleppen

Welche Regeln gelten für das Parken von Anhängern?

Die grundlegende Vorschrift findet sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Danach dürfen Anhänger ohne Zugfahrzeug auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen parken – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Der Anhänger muss

  • ordnungsgemäß zugelassen sein, sofern eine Zulassung erforderlich ist,

  • verkehrssicher sein,

  • die vorgeschriebene Beleuchtung und Kennzeichnung aufweisen und

  • so geparkt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet.

Wie lange dürfen Anhänger ohne Zugfahrzeug stehen bleiben?

Für Anhänger ohne Zugfahrzeug sieht die StVO eine besondere Höchstparkdauer vor. Auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen dürfen Sie einen Anhänger höchstens zwei Wochen (14 Tage) an derselben Stelle parken.

Nach Ablauf der zwei Wochen müssen Sie den Anhänger entfernen oder an einem anderen Ort abstellen. Anderenfalls droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro – schlimmstenfalls das Abschleppen.

Anders verhält es sich auf privaten Flächen. Auf Ihrem eigenen Grundstück oder auf privat angemieteten Stellplätzen gilt die Zwei-Wochen-Regel nicht. Dort entscheidet der Eigentümer oder Vermieter über die zulässige Nutzung.

Wo dürfen Sie einen Anhänger abstellen und wo nicht?

Für Anhänger gelten beim Parken die gleichen Regeln wie für Kraftfahrzeuge. Deshalb dürfen Sie an folgenden Orten einen Anhänger nicht parken:

  • in Halteverbotszonen

  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten

  • auf Gehwegen ohne ausdrückliche Beschilderung

  • in Feuerwehrzufahrten oder Rettungswegen

  • in Kurven oder an engen Straßenstellen

Wichtig: Ein Anhänger gilt auch dann als geparkt, wenn er vom Zugfahrzeug getrennt wurde. Die Parkvorschriften greifen daher unabhängig davon, ob der Anhänger gerade genutzt wird oder nicht.

Wann gilt ein Anhänger als "umgeparkt"?

Immer wieder versuchen Halter die Zwei-Wochen-Frist durch ein geringfügiges Versetzen des Anhängers zu umgehen. Maßgeblich ist aber, ob der bisherige Parkvorgang beendet und ein neuer Parkvorgang an einem anderen Parkplatz begonnen wurde. Ein bloßes Verschieben um wenige Meter innerhalb derselben Parkfläche reicht in der Regel nicht aus.

Ein Beispiel: Wenn ein Bootsanhänger zwei Wochen am Straßenrand steht und anschließend nur um eine Fahrzeuglänge nach vorne versetzt wird, kann die Behörde weiterhin von einem Verstoß ausgehen. Wird der Anhänger dagegen auf eine andere Straße oder einen anderen Parkplatz umgesetzt, beginnt die Frist in der Regel neu.

Was können Sie tun, wenn ein Anhänger falsch abgestellt ist?

Ein Anhänger kann andere Verkehrsteilnehmer erheblich beeinträchtigen – zum Beispiel wenn er die Sicht versperrt, Parkraum blockiert oder Rettungswege einengt. Wenn Sie einen offensichtlich falsch abgestellten Anhänger bemerken, können Sie das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei kontaktieren. Diese kann im Einzelfall auch das Abschleppen veranlassen.