Lichtpflicht am Tag: Das gilt im Ausland
Auto- und Motorradfahrer müssen in vielen europäischen Ländern ganzjährig – auch tagsüber und auf allen Straßen – das Abblendlicht oder die Tagfahrleuchten einschalten. Wer gegen die Lichtpflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld.
Beleuchtungspflicht auch bei guter Sicht
Im Winter gelten besondere Regeln in Kroatien und Moldawien
Teilweise hohe Bußgelder für Lichtmuffel fällig
In Deutschland gibt es keine generelle Lichtpflicht am Tag für Autos. Krafträder müssen aber auch hierzulande tagsüber mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Wer mit dem Auto oder Motorrad im Ausland unterwegs ist, sollte sich bereits im Vorfeld über die Bestimmungen im jeweiligen Reiseland informieren.
Abblendlicht oder Tagfahrlicht?
Das Abblendlicht dient vor allem der besseren Sicht des Fahrers beziehungsweise der Fahrerin bei schlechten Lichtverhältnissen, schlechtem Wetter, Dämmerung und Dunkelheit. Das Tagfahrlicht ist bei allen Neufahrzeugen serienmäßig und hat den Zweck, entgegenkommende Autos tagsüber besser sichtbar zu machen.
In allen Ländern mit Lichtpflicht am Tag darf mit Abblendlicht gefahren werden. In den skandinavischen Ländern, der Schweiz, Kroatien, Italien und Rumänien dürfen auch Tagfahrleuchten verwendet werden.
Lichtpflicht in Ihrem Reiseland
Lichtpflicht tagsüber nur im Winter
In Kroatien muss das Abblendlicht vom letzten Sonntag im Oktober bis letzten Sonntag im März und in Moldawien von November bis einschließlich März tagsüber auf allen Straßen eingeschaltet werden. In den übrigen Monaten gilt keine generelle Lichtpflicht am Tag.