Abblendlicht – Funktion, Einstellung und Bußgelder

Auto fährt in der Dämmerung auf einer Straße
Während der Dämmerung muss das Abblendlicht eingeschaltet sein© iStock.com/Dmytro Kvasnetskyy

Das Abblendlicht ist ein vorgeschriebener, fester Bestandteil der Fahrzeugbeleuchtung. Aber wann muss es eingeschaltet werden? Welche Bußgelder drohen bei defektem oder nicht eingeschaltetem Abblendlicht? Das sind die Regeln.

  • Die Vorschriften der StVO

  • Leuchtweite von 50 bis 75 Meter vor dem Fahrzeug

  • In einigen Ländern muss man auch tagsüber mit Abblendlicht fahren

Im Gegensatz zum Tagfahrlicht dient das Abblendlicht nicht nur der eigenen Sichtbarkeit, sondern vor allem einer besseren Sicht des Fahrers bei schlechten Lichtverhältnissen, bei Dämmerung und in der Dunkelheit.

Welches Symbol hat das Abblendlicht?

Symbol-Abblendlicht im Pkw-01-18-2021
Dieses Symbol steht für das Abblendlicht© ADAC e.V.

Das Abblendlicht am Lichtschalter ist deutlich zu erkennen. Es wird durch ein Scheinwerfer-Piktogramm dargestellt, von dem links mehrere nach unten geneigte Striche wegführen. Diese stehen für den auf den Fahrweg gerichteten Lichtschein des Scheinwerfers.

Wann ist das Abblendlicht einzuschalten?

In Deutschland ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) eindeutig geregelt, wann das Abblendlicht einzuschalten ist. Laut §17 StVO muss das Abblendlicht in folgenden Situationen eingeschaltet werden:

  • Während der Dämmerung

  • Bei Dunkelheit

  • Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern

Wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht des Autofahrers erheblich behindern, muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden.

Das Tagfahrlicht hat die Tendenz, in der Dämmerung und bei schlechter Sicht entgegenkommende Fahrzeuge eher zu blenden als das Abblendlicht. Deshalb empfehlen die ADAC Experten: Schalten Sie das Abblendlicht lieber früher als später ein. Dann wird auch das Schlusslicht aktiviert.

Automatisches Abblendlicht

Beim automatischen Abblendlicht unterstützt die Schaltung den Fahrer, indem sie das Abblendlicht eigenständig an- bzw. ausschaltet. Dies ist vor allem bei Dämmerung oder Tunnelfahrten vorteilhaft – hier vergessen Autofahrer häufig mal das Einschalten des Lichts. Allerdings schaltet die Einschaltautomatik nach Auffassung der ADAC Experten tagsüber eher selten, zu spät oder insbesondere bei Nebel gar nicht ein. Im Prinzip müsste das Abblendlicht automatisch angehen, sobald der Scheibenwischer aktiv ist.

Das Problem einer trägen Automatik liegt auf der Hand: Hier muss der Fahrer zwingend manuell eingreifen und für ausreichende Sichtbarkeit sorgen. Dazu kommt, dass bei heutigen Fahrzeugmodellen nicht vorgeschrieben ist, dass das Abblendlichtsymbol auch automatisch angeht. Der Fahrer darf sich daher nicht voll auf die Lichtautomatik verlassen. Er selbst ist dafür verantwortlich, das Abblendlicht mit zugehöriger Begrenzungs- und Schlussbeleuchtung bei schlechten Sichtverhältnissen einzuschalten.

Wie wird das Abblendlicht eingestellt?

Das Abblendlicht darf den Gegenverkehr oder andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Daher leuchtet das Abblendlicht in der Regel asymmetrisch – bei Rechtsverkehr wird die rechte Seite stärker ausgeleuchtet als die linke. Der Gegenverkehr wird dadurch bei korrekt eingestellten Scheinwerfern nicht geblendet, der rechte Fahrbahnrand, Zeichen und Hindernisse aber gut erkannt.

Für den Fahrer ist zudem eine zu kurz eingestellte Leuchtweite gefährlich, weil Hindernisse und auch der Fahrbahnverlauf nicht rechtzeitig genug erkannt werden.

ADAC Experten raten

Lassen Sie die Scheinwerfer-Einstellung regelmäßig in einem Fachbetrieb überprüfen, z.B. im Rahmen des Service oder vor der dunklen Jahreszeit. Dann sind Sie stets auf der sicheren Seite.

Die Leuchtweite beim Abblendlicht soll etwa 50 bis 75 Meter betragen. Bedingt durch den rechts ansteigenden Lichtkegel ist dort die Leuchtweite höher, um Schilder, Fahrradfahrer und den Fahrbahnrand gut erkennen zu können.

Besitzt das Fahrzeug keine automatische Leuchtweitenregulierung, muss je nach Beladung die Leuchtweite so eingestellt werden, dass der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Vergessen Sie nicht, die Einstellung nach der Entladung des Fahrzeugs wieder auf die Position 0 einzustellen.

In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist außerdem geregelt, dass für das Abblendlicht nur Scheinwerfer mit weißem Licht verbaut werden dürfen.

Das müssen Sie tun

Achten Sie unbedingt darauf, dass die Beleuchtungsanlage Ihres Fahrzeugs weder verschmutzt noch verdreckt ist und einwandfrei funktioniert.

Abblendlicht und Bußgelder

Die Verbesserung der Sicht bei Dunkelheit ist keine Frage des Komforts, sondern dient in erster Linie der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Fahrzeugbeleuchtung sollte deshalb immer einwandfrei funktionieren. Für den Fall, dass Fahrer trotz Vorschrift ohne Abblendlicht im Straßenverkehr unterwegs sind, hat der Gesetzgeber Bußgelder festgelegt.

Tatbestand

Punkte

Verwarnungs-/Bußgeld in Euro

Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten

0

10

... und gefährdeten dadurch Andere.

0

15

... und es kam zum Unfall.

0

35

Sie fuhren am Tag innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war.

0

25

Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war

1

60

... und gefährdeten dadurch Andere.

1

75

... und es kam zum Unfall.

1

90

Sie führten das Kraftrad am Tag ohne eingeschaltetes Abblendlicht oder ohne eingeschaltete Tagfahrleuchten

0

10

... und gefährdeten dadurch Andere.

0

15

... und es kam zum Unfall.

0

35

Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten.

0

20

... und gefährdeten dadurch Andere.

0

25

... und es kam zum Unfall.

0

35

Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen verdeckt/verschmutzt waren.

0

20

Abblendlicht auch tagsüber Pflicht

In einigen europäischen Ländern ist es ganzjährig Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren: Ein Überblick zu Vorschriften und Strafen.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

Text: Jörg Peter Urbach. Fachliche Beratung: Burkhard Böttcher

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