Abblendlicht: Funktion, Einstellung und Bußgelder
Das Abblendlicht ist ein vorgeschriebener, fester Bestandteil der Fahrzeugbeleuchtung. Es gibt Regeln, wann es eingeschaltet werden muss. Welche Bußgelder drohen bei defektem oder nicht eingeschaltetem Abblendlicht?
Licht an oder aus? Vorschriften und Bußgelder
Leuchtweite von 50 bis 75: So funktioniert das Abblendlicht
Regeln im Ausland: Teilweise auch tagsüber Abblendlicht vorgeschrieben
Im Gegensatz zum Tagfahrlicht dient das Abblendlicht nicht nur der eigenen Sichtbarkeit, sondern vor allem einer besseren Sicht des Fahrers bei schlechten Lichtverhältnissen, bei Dämmerung und in der Dunkelheit.
Welches Symbol hat das Abblendlicht?
Das Abblendlicht am Lichtschalter ist deutlich zu erkennen. Es wird durch ein Scheinwerfer-Piktogramm und links nach unten führende Striche dargestellt. Diese stehen für den auf den Fahrweg gerichteten Lichtschein des Scheinwerfers.
Wann ist Abblendlicht verpflichtend?
In Deutschland ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) eindeutig geregelt, wann das Abblendlicht einzuschalten ist. Laut §17 StVO muss das Abblendlicht in folgenden Situationen eingeschaltet werden:
Während der Dämmerung
Bei Dunkelheit
Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern
Wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht des Autofahrers erheblich behindern, muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Die ADAC Experten empfehlen: Schalten Sie das Abblendlicht lieber früher als später ein.
Automatisches Abblendlicht
Beim automatischen Abblendlicht unterstützt die Schaltung den Fahrer, indem sie das Abblendlicht eigenständig an- bzw. ausschaltet. Dies ist vor allem bei Dämmerung oder Tunnelfahrten vorteilhaft, hier vergessen Autofahrende häufig mal das Einschalten des Lichts. Allerdings ist die Einschaltautomatik nach Auffassung der ADAC Experten tagsüber und bei Nebel oft unzuverlässig.
Greift die Automatik nicht, muss der Fahrer zwingend manuell eingreifen und für ausreichende Sichtbarkeit sorgen. Dazu kommt, dass bei heutigen Fahrzeugmodellen nicht vorgeschrieben ist, dass das Abblendlichtsymbol auch automatisch angeht. Der Fahrer darf sich daher nicht voll auf die Lichtautomatik verlassen. Er selbst ist dafür verantwortlich, das Abblendlicht mit zugehöriger Begrenzungs- und Schlussbeleuchtung bei schlechten Sichtverhältnissen einzuschalten.
Wie wird das Abblendlicht eingestellt?
Das Abblendlicht darf den Gegenverkehr oder andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Daher leuchtet das Abblendlicht in der Regel asymmetrisch – bei Rechtsverkehr wird die rechte Seite stärker ausgeleuchtet als die linke. Der Gegenverkehr wird dadurch bei korrekt eingestellten Scheinwerfern nicht geblendet, der rechte Fahrbahnrand, Zeichen und Hindernisse werden aber gut erkannt. Für den Fahrer ist eine zu kurz eingestellte Leuchtweite gefährlich, weil Hindernisse und auch der Fahrbahnverlauf nicht rechtzeitig genug erkannt werden.
ADAC Experten raten
Lassen Sie die Scheinwerfer-Einstellung regelmäßig in einem Fachbetrieb überprüfen, z.B. im Rahmen des Service oder vor der dunklen Jahreszeit. Dann sind Sie stets auf der sicheren Seite.
Die Leuchtweite beim Abblendlicht sollte etwa 50 bis 75 Meter betragen. Bedingt durch den rechts ansteigenden Lichtkegel ist dort die Leuchtweite höher, um Schilder, Fahrradfahrer und den Fahrbahnrand gut erkennen zu können.
Besitzt das Fahrzeug keine automatische Leuchtweitenregulierung, muss je nach Beladung die Leuchtweite so eingestellt werden, dass der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Vergessen Sie nicht, die Einstellung nach der Entladung des Fahrzeugs wieder auf die Position 0 einzustellen. In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist außerdem geregelt, dass für das Abblendlicht nur Scheinwerfer mit weißem Licht verbaut werden dürfen.
Das müssen Sie tun
Achten Sie unbedingt darauf, dass die Beleuchtungsanlage Ihres Fahrzeugs weder verschmutzt noch verdreckt ist und einwandfrei funktioniert.
Abblendlicht und Bußgelder
Die Verbesserung der Sicht bei Dunkelheit dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Fahrzeugbeleuchtung sollte deshalb immer einwandfrei funktionieren. Für Verstöße sind folgende Bußgelder festgelegt.
Tatbestand | Punkte | Verwarnungs-/Bußgeld in Euro |
---|---|---|
Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten | 0 | 10 |
... und gefährdeten dadurch Andere. | 0 | 15 |
... und es kam zum Unfall. | 0 | 35 |
Sie fuhren am Tag innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war. | 0 | 25 |
Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war | 1 | 60 |
... und gefährdeten dadurch Andere. | 1 | 75 |
... und es kam zum Unfall. | 1 | 90 |
Sie führten das Kraftrad am Tag ohne eingeschaltetes Abblendlicht oder ohne eingeschaltete Tagfahrleuchten | 0 | 10 |
... und gefährdeten dadurch Andere. | 0 | 15 |
... und es kam zum Unfall. | 0 | 35 |
Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. | 0 | 20 |
... und gefährdeten dadurch Andere. | 0 | 25 |
... und es kam zum Unfall. | 0 | 35 |
Sie benutzten das Fahrzeug, obwohl die Beleuchtungseinrichtungen verdeckt/verschmutzt waren. | 0 | 20 |
Abblendlicht auch tagsüber Pflicht
In einigen europäischen Ländern ist es ganzjährig Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren: Ein Überblick zu Vorschriften und Strafen.
Text: Jörg Peter Urbach. Fachliche Beratung: Burkhard Böttcher