Tagfahrlicht: Wie funktioniert es? Wann ist es erlaubt?

Tagfahrleuchten machen Fahrzeuge auch bei Tag besser sichtbar. Bei Neuwagen sind sie inzwischen serienmäßig verbaut. Wann die LED-Leuchten Sinn machen und wann Abblendlicht vorgeschrieben ist.
Tagfahrlicht: Serienmäßig bei Neufahrzeugen
Bessere Sichtbarkeit am Tag: Unfälle vermeiden
Keine Pflicht für Tagfahrlicht in Deutschland
Was ist Tagfahrlicht?
Tagfahrlicht sind LED-Leuchten, die entweder in die Scheinwerfer oder als eigenes Designelement in die Fahrzeugfront integriert sind. Sie dienen der Beleuchtung eines Fahrzeugs bei guten Sichtbedingungen am Tag. Es geht hier nicht darum, besser zu sehen, sondern von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden und im besten Fall Unfälle zu vermeiden. Dabei sieht das Design der Hersteller sehr unterschiedlich aus.

Tagfahrleuchten dürfen etwas über der Blendgrenze strahlen. Die Leistung der energiesparenden Leuchten liegt jedoch deutlich unter der des Abblendlichtes. Sie benötigen dadurch auch weniger Energie.
Der ADAC empfiehlt Tagfahrlicht aus Sicherheitsgründen. Da es um bessere Sichtbarkeit geht, sind die Tagfahrleuchten nur vorne verbaut, von hinten ist das Fahrzeug bei aktiviertem Tagfahrlicht unbeleuchtet.
Bei Neuwagen sind die Tagfahrleuchten inzwischen serienmäßig verbaut, es besteht eine Ausstattungspflicht. Das Tagfahrlicht schaltet sich automatisch mit der Zündung ein und schaltet sich ab, sobald die Hauptbeleuchtung, meist das Abblendlicht, aktiviert wird. Für Tagfahrlicht gibt es kein Symbol am Armaturenbrett eines Autos.
Ist Tagfahrlicht am Auto Pflicht?
Tagfahrlicht ist in Deutschland nicht vorgeschrieben, Neufahrzeuge müssen allerdings mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden.
Eine Ausnahme gilt für Krafträder: Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen motorisierte Zweiradfahrer auch am Tag entweder mit Abblendlicht oder Tagfahrleuchten fahren.
Ausland: Wo gibt es Lichtpflicht am Tag?
Während es in Deutschland für Autofahrer keine generelle Lichtpflicht am Tag gibt, sieht es im Ausland anders aus. Dort gibt es teilweise sehr unterschiedliche Regelungen.
In manchen Ländern ist Abblendlicht am Tag vorgeschrieben, in einigen dürfen auch Tagfahrleuchten verwendet werden. So sind zum Beispiel in Italien neben dem vorgeschriebenen Abblendlicht auch Tagfahrleuchten erlaubt, in Österreich dagegen gibt es keine Vorschriften zum Fahren mit Licht am Tag.
Tagfahrlicht oder Abblendlicht?
Tagfahrlicht darf nur bei guten Sichtverhältnissen verwendet werden. "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern" müssen Autofahrer laut Gesetz das Abblendlicht einschalten. Jetzt geht es nämlich nicht mehr nur darum gesehen zu werden, sondern selbst gut zu sehen. Außerdem können die Tagfahrleuchten bei Nebel und schlechter Sicht den Gegenverkehr mehr blenden als Abblendlicht.

Tipp: Beim Einschalten des Abblendlichtes sollten sich Autofahrende nicht auf die Lichtautomatik verlassen, denn sie reagiert oft spät, bei diesigem Wetter oder Nebel am Tag manchmal gar nicht. Also besser manuell anschalten bzw. darauf achten, dass die Lichtautomatik richtig funktioniert.
Grundsätzlich dürfen Autofahrer tagsüber auch mit Abblendlicht fahren, energiesparender sind allerdings die Tagfahrleuchten.
Nebelscheinwerfer statt Tagfahrlicht?
Nebelscheinwerfer sind nur bei schlechter Sicht und zusammen mit dem Abblendlicht oder dem Standlicht erlaubt. Als Ersatz für Tagfahrlicht macht das Nebellicht auch technisch gesehen keinen Sinn, weil es einen ganz anderen Effekt erzielt.
Nebelscheinwerfer strahlen nach unten und leuchten den Bereich unmittelbar vor dem Fahrzeug aus, während das Tagfahrlicht bewusst eine leichte Blendwirkung hat, damit das Fahrzeug besser gesehen wird.
Leuchten defekt: Probleme beim TÜV?
Sind vorhandene Tagfahrleuchten nicht funktionsfähig oder defekt, gilt das bei der Hauptuntersuchung (HU) als erheblicher Mangel. Das heißt, die kaputten Leuchten müssen repariert oder ausgetauscht werden.
Kann man Tagfahrlicht nachrüsten?
Ja. Tagfahrlicht kann mit passgenauen Nachtrüstsätzen, manchmal auch mit universellen Anbausätzen nachgerüstet werden. Sie müssen die Zulassung nach UNECE R 87 haben, ansonsten ist der Betrieb nicht erlaubt. Das Tagfahrlicht muss sich ausschalten, wenn das Abblendlicht aktiviert wird. Anbausätze gibt es ab ca. 30 Euro.
Bei manchen Fahrzeugen können die Nebelscheinwerfer durch eine Beleuchtungskombination von Nebellicht und Tagfahrlicht ersetzt werden.
Tagfahrlicht mit Rücklicht koppeln?
Die Koppelung des Tagfahrlichts mit den Rückleuchten ist gesetzlich nicht verboten, einige Hersteller bieten das auch an. Allerdings geht es beim Tagfahrlicht in erster Linie darum, bei guter Sicht von vorne oder von der Seite besser gesehen zu werden.
Fachliche Beratung: Burkhard Böttcher, ADAC Technik Zentrum