Auto privat mieten oder vermieten: Das müssen Sie wissen

Mutter und Baby schauen aus Wohmobilfenster
Wohnmobil oder Wohnwagen von privat mieten: Oft ist das günstiger als beim gewerblichen Vermieter© iStock.com/Halfpoint

Wohnmobil, Auto und Motorrad vermieten oder verleihen: Egal ob Sie Ihr Fahrzeug Freunden oder Fremden überlassen, ein schriftlicher Vertrag ist immer anzuraten. Worauf Sie bei privater Vermietung oder Leihe achten sollten.

  • Von privat mieten: Schriftlichen Vertrag schließen

  • Unfall: Wer für Schäden am gemieteten Auto haftet

  • Auto ausleihen: Was dabei zu beachten ist

Wird ein Fahrzeug gegen Bezahlung für eine gewisse Zeit an jemand anderen übergeben, ist das rechtlich eine Vermietung. Ist die Nutzung hingegen kostenfrei, spricht man von Leihe. Der Verleiher hat weniger Verantwortung als ein Vermieter. Er kann den Leihvertrag jederzeit beenden und haftet nur für absichtliche oder grob fahrlässige Handlungen.

Ein praktisches Beispiel: Wer sich ein Auto leiht, kann sich nicht beschweren, wenn die Klimaanlage nicht richtig funktioniert. Wenn der Verleiher aber absichtlich verschweigt, dass die Bremsen nicht funktionieren, kann man ihn haftbar machen, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt.

Privat mieten oder vermieten

Wer sein Fahrzeug vermietet, ist für den verkehrssicheren Zustand vor Übergabe und während der Mietzeit verantwortlich. Tritt in der Mietzeit ein Mangel auf, darf der Mieter bzw. die Mieterin die Miete mindern. Der Vermieter muss die anfallenden Reparaturkosten zahlen und kann auch für einen Unfall haftbar gemacht werden, wenn man ihm leichte Fahrlässigkeit nachweisen kann. Daher sollte man unbedingt einen schriftlichen Mietvertrag abschließen.

Wichtig für private Vermieter

Ein Mann gibt einer Frau den Schluessel fuer sein Auto
Vor der Schlüsselübergabe sollten einige Punkte geklärt sein© dpa/Christin Klose

Bevor Sie Ihr Wohnmobil, Ihren Wohnwagen oder Ihr Auto vermieten, ist es wichtig, einige Punkte abzuklären. In der Regel ist Ihr privates Fahrzeug nämlich nur für die private Nutzung versichert.

Klären Sie die Vermietung Ihres Fahrzeugs unbedingt mit der Versicherung ab, bevor Sie es vermieten. Denn Sie brauchen möglicherweise einen anderen Versicherungstarif, wenn das Auto nicht nur von Ihnen genutzt wird. Außerdem muss die Verwendungsart des Fahrzeugs im Versicherungsschein geändert werden, wenn Sie mit der Vermietung Gewinn erzielen möchten.

Private Autovermieter, aufgepasst: Freigrenze bei der Steuer

Vermieten Sie Ihr privates Auto oder Wohnmobil, gibt es eine steuerliche Freigrenze von 256 Euro pro Jahr. Wenn die Einkünfte aus der Vermietung diese Grenze überschreiten, müssen Sie den gesamten Betrag versteuern. Holen Sie sich Rat beim Steuerberater, bevor Sie das Fahrzeug privat vermieten.

Das sollte im Mietvertrag stehen

Schließen Sie unbedingt einen schriftlichen Mietvertrag ab. Jede Vertragspartei erhält davon ein von beiden unterschriebenes Exemplar. Das sollte im Mietvertrag stehen:

  • Namen und Adressen der Vertragsparteien

  • Mietpreis, Mietdauer und Zahlungsbedingungen

  • Versicherungsdetails: Welche Versicherung besteht und welche Schäden sind abgedeckt

  • Fahrer und Führerschein: Alle berechtigten Personen aufzählen

  • Pflichten des Mieters: Zum Beispiel Nutzung nur für einen bestimmten Zweck

  • Haftung und Verantwortlichkeiten: Wer haftet bei Schäden oder Unfällen

  • Rückgabebedingungen: Ort und Zeitpunkt der Rückgabe, Zustand des Fahrzeugs

  • Kündigungsbedingungen: Wie und wann können die Parteien den Vertrag kündigen

  • Sonstige Vereinbarungen: Zum Beispiel zu Kilometerbegrenzung, Tanken oder Nebenkosten wie Betriebs- und Reparaturkosten

  • Strafzettel: Wer haftet bei Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern

  • Kaution/Sicherheiten für die Mietdauer

  • Unterschriften der beiden Vertragsparteien

So funktioniert die Übernahme

Bei der Übergabe sollten die Vertragsparteien das Auto gemeinsam untersuchen und die vorhandenen Vorschäden protokollieren. Der Mieter kann so verhindern, dass er bzw. sie für Schäden haftet, die schon bei der Anmietung vorhanden waren. Halten Sie vor Übernahme des privaten Mietautos schriftlich fest, wie es versichert ist. Vereinbaren Sie außerdem, wer im Schadensfall die Selbstbeteiligung oder Rückstufung in der Vollkaskoversicherung trägt.

Die ADAC Checkliste für die Übernahme eines Mietwagens gibt einen Anhaltspunkt, auf was Sie achten sollten:

Checkliste für die Übernahme/Rückgabe eines Mietwagens
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So läuft die Rückgabe

Überprüfen und protokollieren Sie auch bei der Rückgabe den Zustand des Autos in Anwesenheit des Vermieters. Achten Sie darauf, dass Sie bei der Rückgabe eventuell hinterlegte Sicherheiten zurückbekommen.

Wohnmobil von privat mieten

Im Internet gibt es Plattformen, über die man Fahrzeuge von privat mieten oder vermieten kann. Gerade bei Wohnmobilen gilt: Die Fahrzeuge sind zwar oft älter, dafür aber meist gut gepflegt und nicht so strapaziert wie gewerblich vermietete. Die Preise sind bei privaten Vermietern oft günstiger.

Auto verleihen oder von privat leihen

Wenn Sie Ihr Auto anderen Personen kostenlos überlassen, spricht man von Leihe. Wer sein Auto verleiht, wird Verleiher genannt. Wer es ausleiht, ist der Entleiher. Alle wichtigen Infos zur Leihe:

  • Der Entleiher muss das Auto zurückgeben, wenn die Leihzeit endet oder der Leihvertrag gekündigt wird.

  • Während der Leihzeit darf man das Auto nur vertragsgemäß benutzen und nicht an Dritte weitergeben.

  • Der Entleiher muss keinen Ersatz für Abnutzung und Verschlechterung zahlen, wenn er das Fahrzeug vertragsgemäß nutzt.

  • Der Entleiher trägt während der Leihzeit die Unterhaltungskosten (z.B. Sprit oder Wartung).

  • Der Verleiher sollte sich vorab bei seiner Versicherung erkundigen, wer mit dem Fahrzeug fahren darf. Falls nötig muss man den Kreis der berechtigten Fahrer erweitern.

  • Der Verleiher muss die Kosten für die Instandhaltung des Autos tragen. Er haftet aber nicht für die Gebrauchstauglichkeit des Autos. Der Entleiher kann nur dann Schadenersatz verlangen, wenn ihm ein Schaden durch einen Mangel entstanden ist, den der Verleiher kennt und bewusst verschweigt.

  • Klären Sie, wer die Haftung für Strafzettel (Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder) übernimmt.

  • Übernahme und Rückgabe: Halten Sie vor Übernahme schriftlich fest, wie das Auto versichert ist. Vereinbaren Sie, wer im Schadensfall die Kosten der Selbstbeteiligung oder der Rückstufung in der Vollkaskoversicherung trägt.

Die ADAC Juristinnen und Juristen haben einen ADAC Musterleihvertrag erstellt. Er dient als Hilfestellung, wenn Sie Ihr Auto verleihen oder ein Auto leihen möchten.

Leihvertrag für Fahrzeuge
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Wer haftet für Schäden?

Für die private Miete und private Leihe gilt: Die mietende bzw. leihende Person haftet grundsätzlich für alle selbst verschuldeten Schäden und hat daher ein erhebliches finanzielles Risiko.

Das gilt bei privater Automiete

  • Beschädigt der Mieter das Auto durch grob fahrlässiges Verhalten (zum Beispiel stark überhöhte Geschwindigkeit, Trunkenheit oder Drogenkonsum), haftet er für die selbst verursachten Schäden.

  • Auch wenn das Auto vollkaskoversichert ist, kürzt die Versicherung in solchen Fällen die Leistung je nach Schwere der Schuld des Mieters bzw. der Mieterin.

  • Besteht keine Vollkaskoversicherung oder wird diese vom Vermieter nicht in Anspruch genommen, haftet der Mieter auch für fahrlässig verursachte Schäden.

Das gilt bei Autoleihe

  • Der Entleiher haftet für Schäden durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch, wenn er sie verschuldet hat. Der Verleiher haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder wenn er arglistig einen Mangel an dem Auto verschwiegen hat.

  • Der Entleiher haftet für grob fahrlässiges Verhalten (zum Beispiel stark überhöhte Geschwindigkeit, Trunkenheit oder Drogen) und dadurch verursachte Schäden. Das gilt auch dann, wenn das Auto vollkaskoversichert ist. Die Versicherung kürzt in solchen Fällen die Leistung je nach Schwere der Schuld.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

Mit dem fremden Auto geblitzt

Ist der Entleiher/private Mieter mit Ihrem Fahrzeug zu schnell gefahren oder hat eine Verwarnung wegen Falschparkens bekommen, stellt sich die Frage, wer dafür aufkommen muss:

  • Für die Geschwindigkeitsübertretung im Inland haftet der Fahrer und nicht der Halter des Fahrzeugs. Erhalten Sie als Vermieter/Verleiher einen Zeugen- oder Anhörungsbogen wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, müssen Sie den tatsächlichen Fahrer angeben, wenn kein nahes Verwandtschaftsverhältnis besteht.

  • Beim Falschparken bekommt der Halter das "Ticket" und muss die Verwaltungsgebühren zahlen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Vereinbaren Sie im Vertrag, dass der Mieter/Entleiher für Bußgelder während der Miet- oder Leihzeit aufkommt.

  • Im Ausland haftet in der Regel der Halter für Verkehrsordnungswidrigkeiten. Wird das Fahrzeug im Ausland gefahren, ist es daher besonders wichtig zu klären, dass der Mieter/Entleiher die Haftung für Bußgelder aus dem Ausland übernehmen muss.