Auto privat vermieten, mieten oder verleihen: Das müssen Sie wissen

Wohnmobil, Auto und Motorrad vermieten oder verleihen: Egal, ob Sie Ihr Fahrzeug Freunden oder Fremden überlassen, ein schriftlicher Vertrag ist immer sinnvoll. Worauf Sie bei privater Vermietung oder Leihe achten sollten.
Von privat mieten: Schriftlichen Vertrag schließen
Unfall: Wer für Schäden am gemieteten Auto haftet
Auto ausleihen: Was dabei zu beachten ist
Wird ein Fahrzeug gegen Bezahlung für eine bestimmte Zeit überlassen, handelt es sich rechtlich um eine Vermietung. Ist die Nutzung dagegen kostenfrei, spricht man von Leihe.
Der Verleiher hat weniger Verantwortung als ein Vermieter. Er kann den Leihvertrag jederzeit beenden und haftet nur für absichtliche oder grob fahrlässige Handlungen. Ein Beispiel: Wer sich kostenlos ein Auto leiht, kann sich nicht beklagen, wenn die Klimaanlage nicht richtig funktioniert. Verschweigt der Verleiher jedoch bewusst, dass die Bremsen defekt sind, und kommt es deshalb zu einem Unfall, kann er dafür haftbar gemacht werden.
Privat mieten oder vermieten: Was gibt es zu beachten?
Wer sein Fahrzeug vermietet, ist dafür verantwortlich, dass es sich sowohl bei der Übergabe als auch während der gesamten Mietdauer in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Tritt in der Mietzeit ein Mangel auf, darf der Mieter bzw. die Mieterin die Miete mindern.
Der Vermieter muss für anfallende Reparaturen aufkommen und kann auch haftbar gemacht werden, wenn ihm leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird – etwa im Falle eines dadurch eingetretenen Unfalls. Daher sollte man unbedingt einen schriftlichen Mietvertrag abschließen.
Was ist wichtig für private Vermieter?

Bevor Sie Ihr Wohnmobil, Ihren Wohnwagen oder Ihr Auto vermieten, ist es wichtig, einige Punkte abzuklären. In der Regel ist Ihr privates Fahrzeug nämlich nur für die private Nutzung versichert.
Klären Sie die Vermietung Ihres Fahrzeugs unbedingt mit der Versicherung ab, bevor Sie es vermieten. Denn Sie brauchen möglicherweise einen anderen Versicherungstarif, wenn das Auto nicht nur von Ihnen genutzt wird. Außerdem muss die Verwendungsart des Fahrzeugs im Versicherungsschein geändert werden, wenn Sie mit der Vermietung Gewinn erzielen möchten.
Was gilt bei der Vermietung über eine Online-Plattform?
Vermieten Sie Ihr Fahrzeug oder Ihr Wohnmobil über eine Vermittlungsplattform, sollten Sie die dort angebotenen Versicherungsleistungen genau prüfen. Die Plattformversicherung ersetzt nicht automatisch den bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag.
Informieren Sie sich vor der Vermietung darüber, welche Schäden abgedeckt sind und ob ein möglicher Rückstufungsschaden übernommen wird. Lesen Sie außerdem die Nutzungsbedingungen der Plattform sorgfältig durch.
Steuer: Was gilt für die Einnahmen aus der privaten Fahrzeugvermietung?
Einnahmen aus der privaten Vermietung eines Fahrzeugs können steuerlich relevant sein. Ob und in welchem Umfang Sie die Einnahmen in der Steuererklärung angeben müssen, hängt vom Einzelfall ab.
Vermieten Sie Ihr Fahrzeug über eine Online-Plattform, können die Plattformbetreiber verpflichtet sein, bestimmte Daten an die Finanzbehörden zu melden. Lassen Sie sich bei steuerlichen Fragen am besten von einem Steuerberater beraten.
Auto privat vermieten: Was sollte im Mietvertrag stehen?
Schließen Sie unbedingt einen schriftlichen Mietvertrag ab. Jede Partei sollte ein Exemplar erhalten, das von beiden unterschrieben ist. Das sollte im Mietvertrag stehen:
Namen und Adressen der Vertragsparteien
Mietpreis, Mietdauer und Zahlungsbedingungen
Versicherungsdetails: Welche Versicherung besteht und welche Schäden sind abgedeckt
Fahrer und Führerschein: Alle berechtigten Personen aufzählen
Pflichten des Mieters: Zum Beispiel Nutzung nur für einen bestimmten Zweck
Haftung und Verantwortlichkeiten: Wer haftet bei Schäden oder Unfällen
Rückgabebedingungen: Ort und Zeitpunkt der Rückgabe, Zustand des Fahrzeugs
Kündigungsbedingungen: Wie und wann können die Parteien den Vertrag kündigen
Sonstige Vereinbarungen: Zum Beispiel zu Kilometerbegrenzung, Tanken oder Nebenkosten wie Betriebs- und Reparaturkosten
Strafzettel: Wer haftet bei Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern
Kaution/Sicherheiten für die Mietdauer
Unterschriften der beiden Vertragsparteien
Auto privat vermietet: Was ist bei der Übergabe wichtig?
Halten Sie vor Übergabe des privaten Mietautos schriftlich fest, wie es versichert ist. Vereinbaren Sie außerdem, wer im Schadensfall die Selbstbeteiligung oder Rückstufung in der Vollkaskoversicherung trägt.
Das sind die wichtigsten Punkte, auf die Sie bei der Übergabe achten und in einem Übergabeprotokoll festhalten sollten:
Bei der Übergabe sollten Sie das Auto gemeinsam untersuchen, von allen Seiten fotografieren und vorhandene Vorschäden protokollieren. Der Mieter kann so verhindern, dass er für Schäden haftet, die schon bei der Anmietung vorhanden waren.
Halten Sie außerdem den Kilometerstand und den Tank- bzw. Batteriestand in einem Übergabeprotokoll fest. Die Fotos sollten Sie mit Datum speichern.
Bei der Vermietung eines Elektroautos sollten Sie zusätzliche Vereinbarungen über die Nutzung von Ladekarten, die Abrechnung von Ladekosten und den Ladezustand bei Übergabe und Rückgabe treffen. Außerdem sollten Sie klären, ob die Ladekarten weitergegeben werden dürfen und wer für missbräuchliche Nutzung haftet.
Die ADAC Checkliste für die Übernahme eines Mietwagens gibt einen Anhaltspunkt, auf was Sie achten sollten:
Wie läuft die Rückgabe bei der privaten Automiete?
Überprüfen und protokollieren Sie auch bei der Rückgabe den Zustand des Autos in Anwesenheit des Vermieters. Achten Sie darauf, dass Sie bei der Rückgabe eventuell hinterlegte Sicherheiten zurückbekommen.
Im Internet gibt es Plattformen, über die man Fahrzeuge von privat mieten oder sie privat vermieten kann. Gerade bei Wohnmobilen gilt: Die Fahrzeuge sind zwar oft älter, dafür aber meist gut gepflegt und nicht so strapaziert wie gewerblich vermietete. Die Preise sind bei privaten Vermietern oft günstiger.
Auto verleihen oder von privat leihen
Wenn Sie Ihr Auto anderen Personen kostenlos überlassen, spricht man von Leihe. Wer sein Auto verleiht, wird Verleiher genannt. Wer es ausleiht, ist der Entleiher. Alle wichtigen Infos zur Leihe.
Der Entleiher muss das Auto zurückgeben, wenn die Leihzeit endet oder der Leihvertrag gekündigt wurde.
Während der Leihzeit darf man das Auto nur vertragsgemäß benutzen und nicht an Dritte weitergeben.
Der Entleiher muss keinen Ersatz für Abnutzung und Verschlechterung zahlen, wenn er das Fahrzeug vertragsgemäß nutzt.
Der Entleiher trägt während der Leihzeit die Unterhaltungskosten (z.B. Sprit oder Wartung).
Der Verleiher sollte sich vorab bei seiner Versicherung erkundigen, wer mit dem Fahrzeug fahren darf. Falls nötig muss man den Kreis der berechtigten Fahrer erweitern.
Der Verleiher muss die Kosten für die Instandhaltung des Autos tragen. Er haftet aber nicht für die Gebrauchstauglichkeit des Autos. Der Entleiher kann nur dann Schadenersatz verlangen, wenn ihm ein Schaden durch einen Mangel entstanden ist, den der Verleiher kennt und bewusst verschweigt.
Klären Sie, wer die Haftung für Strafzettel (Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder) übernimmt.
Übernahme und Rückgabe: Halten Sie vor Übernahme schriftlich fest, wie das Auto versichert ist. Vereinbaren Sie, wer im Schadensfall die Kosten der Selbstbeteiligung oder der Rückstufung in der Vollkaskoversicherung trägt.
Die ADAC Juristinnen und Juristen haben einen ADAC Musterleihvertrag erstellt. Er dient als Hilfestellung, wenn Sie Ihr Auto verleihen oder ein Auto leihen möchten.
Wer haftet für Schäden?
Für die private Miete und private Leihe gilt: Die mietende bzw. leihende Person haftet grundsätzlich für alle selbst verschuldeten Schäden und hat daher ein erhebliches finanzielles Risiko.
Das gilt bei privater Automiete
Beschädigt der Mieter das Auto durch grob fahrlässiges Verhalten (zum Beispiel stark überhöhte Geschwindigkeit, Trunkenheit oder Drogenkonsum), haftet er für die selbst verursachten Schäden.
Auch wenn das Auto vollkaskoversichert ist, kürzt die Versicherung in solchen Fällen die Leistung je nach Schwere der Schuld des Mieters bzw. der Mieterin.
Besteht keine Vollkaskoversicherung oder wird diese vom Vermieter nicht in Anspruch genommen, haftet der Mieter auch für fahrlässig verursachte Schäden.
Wichtig: Selbstbeteiligung vorab regeln
Kommt es zu einem Schaden, entstehen häufig Streitigkeiten über die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung oder den möglichen Verlust des Schadenfreiheitsrabatts. Vermieter und Mieter sollten deshalb bereits im Vertrag eindeutig regeln, wer diese Kosten trägt.
Das gilt bei Autoleihe
Der Entleiher haftet für Schäden durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch, wenn er sie verschuldet hat. Der Verleiher haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder wenn er arglistig einen Mangel an dem Auto verschwiegen hat.
Der Entleiher haftet für grob fahrlässiges Verhalten (zum Beispiel stark überhöhte Geschwindigkeit, Trunkenheit oder Drogen) und dadurch verursachte Schäden. Das gilt auch dann, wenn das Auto vollkaskoversichert ist. Die Versicherung kürzt in solchen Fällen die Leistung je nach Schwere der Schuld.
Mit dem fremden Auto geblitzt
Wer ein Fahrzeug privat vermietet oder verleiht, sollte im Vertrag ausdrücklich vereinbaren, dass der Nutzer für Verkehrsverstöße aufkommt, die er während der Nutzungszeit begeht.
Ist der Entleiher/private Mieter mit Ihrem Fahrzeug zu schnell gefahren oder hat eine Verwarnung wegen Falschparkens bekommen, stellt sich die Frage, wer dafür aufkommen muss.
Für die Geschwindigkeitsübertretung im Inland haftet der Fahrer und nicht der Halter des Fahrzeugs. Erhalten Sie als Vermieter/Verleiher einen Zeugen- oder Anhörungsbogen wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, müssen Sie den tatsächlichen Fahrer angeben, wenn kein nahes Verwandtschaftsverhältnis besteht.
Beim Falschparken bekommt der Halter das "Ticket" und muss die Verwaltungsgebühren zahlen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Vereinbaren Sie im Vertrag, dass der Mieter/Entleiher für Bußgelder während der Miet- oder Leihzeit aufkommt.
Im Ausland haftet in der Regel der Halter für Verkehrsordnungswidrigkeiten. Wird das Fahrzeug im Ausland gefahren, ist es daher besonders wichtig zu klären, dass der Mieter/Entleiher die Haftung für Bußgelder aus dem Ausland übernehmen muss.