Großbritannien: Mautprobleme mit Dartford Crossing

Drohnenaufnahme der Dartford Crossing in Großbritannien
Was viele nicht wissen: Das Befahren von Dartford Crossing ist zu bestimmten Tageszeiten mautpflichtig© iStock.com/CHUNYIP WONG

Dartford Crossing ist eine Tunnel-Brücken-Kombination an der Themse östlich von London. Die Benutzung ist zu bestimmten Tageszeiten mautpflichtig. Die ADAC Juristen informieren über Probleme bei nicht rechtzeitig gezahlter Maut.

  • Bezahlung der Maut nur bargeldlos durch automatische Kennzeichenerkennung

  • Verwarnungsgeldbescheid muss innerhalb von 28 Tagen bezahlt werden

  • Nachzahlung der Maut potenziell möglich

Die Maut (sogenannte Dart-Charge) ist zwischen 6 Uhr und 22 Uhr fällig und führt in der Praxis häufig bei ausländischen Kraftfahrern zu Problemen, die mit den Details der bargeldlosen Zahlung nicht vertraut sind.

Wie wird die Maut gezahlt? 

Bei Dartford Crossing ist nur eine bargeldlose Mautzahlung möglich. Die Maut muss im Voraus oder bis spätestens um 24 Uhr des Folgetages entrichtet werden. Die Bezahlung kann online, telefonisch, auf dem Postweg oder bei einer Payzone-Verkaufsstelle erfolgen. Unterhält der Betroffene ein Prepay-Konto, so wird eine Ermäßigung gewährt. Informationen zu den Zahlungsmodalitäten können unter folgendem Internetlink abgerufen werden: gov.uk/dart-charge

Was passiert bei Nicht-Zahlung? 

In der Regel erhält der Halter des betroffenen Fahrzeugs nach einiger Zeit eine Zahlungsaufforderung (Penalty Charge Notice) des britischen Inkassounternehmens Euro Parking Collection (EPC), mit welchem neben der eigentlichen Maut auch noch ein Verwarnungsgeld in Höhe von 70 Pfund (rund 80 Euro) erhoben wird.

Die Zahlungsfrist beträgt 28 Tage, danach erhöht sich das Verwarnungsgeld auf 105 Pfund (ca. 122 Euro). Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Penalty Charge Notice sind hingegen nur 35 Pfund (rund 40 Euro) fällig.

Aktuelles: Erste Zahlungsaufforderung geht Betroffenen nicht zu

Aktuell kommt es vereinzelt vor, dass Betroffene von EPC statt des zunächst üblichen ermäßigten Verwarnungsgelds sofort eine Zahlungsaufforderung über das erhöhte Verwarnungsgeld von 105 Pfund erhalten. In diesem Fall empfiehlt es sich, sofort bei EPC Einspruch einzulegen und darauf hinzuweisen, dass das erste Schreiben nicht eingegangen ist.

Wie kann man die Maut nachzahlen?

Die Zahlungsaufforderung, die das Inkassobüro Euro Parking Collection (EPC) verschickt, enthält den Hinweis, dass innerhalb von 14 Tagen nach deren Zustelldatum unter Umständen die Möglichkeit besteht, die reine Maut ohne Gebühren nachzuzahlen. Hierzu kann der Betroffene auf der Homepage von EPC unter epcplz.com den tatsächlich fälligen Betrag einsehen und nachzahlen.

Droht Vollstreckung in Deutschland?

Seit dem Brexit ist eine grenzüberschreitende Vollstreckung von in Großbritannien
verhängten Geldbußen
in der EU und damit auch in Deutschland nicht mehr möglich.

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Firma EPC bei erfolglosen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen deutsche Inkassounternehmen beauftragen wird, um betroffene deutsche Autofahrer zu einer zügigen Zahlung zu bewegen. Ein zwangsweises Eintreiben, das heißt eine Vollstreckung in Deutschland ist auf diesem Weg jedoch ebenfalls nicht möglich.

Brisant: Inkassobüro erlangte angeblich rechtswidrig Tausende Halterdaten

Nach Ansicht des Kraftfahrtbundesamts wurden seit 2021 in rechtswidriger Weise EU-weit über 300.000 Bußgeldbescheide des Inkassobüros Euro Parking Collection (EPC) mit teils horrenden fünfstelligen Forderungen ausgestellt. Betroffen sind auch deutsche Reisende.

Hintergrund: Nach dem Brexit gab es offenbar keine Grundlage mehr für die Weitergabe europäischer Fahrzeughalterdaten an Großbritannien. EPC habe Tausende Daten angeblich rechtswidrig erhalten. Gelaufen ist dies offenbar über eine italienische Kontaktstelle, welche die Daten an das Inkassobüro weitergegeben hätte. Aus diesem Grund teilt Deutschland Italien im Moment keine Halterdaten mehr mit.

Das steht auch im Einklang mit der Ansicht des ADAC, der seit Ende 2022 ein Musterverfahren gegen Inkassobüros im Zusammenhang mit italienischen Bußgeldbescheiden führt. Lesen Sie dazu: Musterverfahren Italien.

Der ADAC sieht die Weitergabe von Halterdaten an Inkassobüros schon lange kritisch und begrüßt, dass die datenschutzrechtliche Dimension endlich erkannt wurde. Jetzt könnte es sich um einen der größten Datenschutzverstöße der Geschichte der EU handeln.

Gut zu wissen: Der ADAC empfiehlt generell im Falle von Großbritannien keine Zahlung, sondern Einspruch einzulegen und nachzuweisen, dass die Emissionsklasse eingehalten wird. Positiv: Eine zwangsweise Vollstreckung von EPC Forderungen ist in Deutschland nicht möglich.

Was passiert bei erneuter Einreise? 

Wer das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, muss damit rechnen, dass das beispielsweise bei der Einreise oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Großbritannien festgestellt und anschließend vor Ort vollstreckt wird.