Schlüssel nachmachen: Was erlaubt ist – und was nicht

Viele schlüsselrohlinge hängen an einer wand beim schlüsseldienst
Das Nachmachen von Schlüsseln einer Schließanlage ist nur mit Sicherungskarte möglich© Shutterstock/Local Exposure

Wer darf einen Schlüssel nachmachen lassen? Was kostet das? Und was passiert, wenn man keine Sicherungskarte hat? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

  • Je komplexer der Schlüssel, desto höher die Kosten

  • Warum eine Sicherungskarte bei Schließsystemen wichtig ist

  • Wo Mieter auf Kooperation angewiesen sind

Was kostet Schlüssel nachmachen lassen?

Ob verlorener Wohnungsschlüssel, zusätzlicher Büroschlüssel für Mitarbeitende oder ein Ersatzschlüssel für die Nachbarn: Es gibt viele Gründe, einen Schlüssel nachmachen zu lassen. Die Kosten für das Nachmachen eines Schlüssels variieren stark – je nach Art des Schlüssels.

  • Einfache Zylinderschlüssel, typischerweise Kerbenschlüssel mit gezacktem Schlüsselschaft, können schon ab etwa 10 bis 20 Euro nachgemacht werden.

  • Schlüssel für Schließanlagen oder gesicherte Systeme sind häufig massivere Schlüssel mit Bohrmulden. Für ihre Kopien fallen durchschnittlich 20 bis 100 Euro oder mehr an.

  • Moderne Autoschlüssel mit Transponder und Funkfernbedienung nachmachen zu lassen, kostet meist zwischen 100 bis 300 Euro, je nach Marke und Codierung. Hier gilt der Grundsatz: Je mehr Hightech im Schlüssel steckt, wie etwa bei Keyless Go, desto teurer wird der Ersatz.

  • Spezialschlüssel (z.B. Tresore, bestimmte Möbelschlösser): Die Kosten für ihre Kopien variieren stark, in den meisten Fällen sind diese nur über den Hersteller erhältlich.

Schlüsselkopien für Schließanlagen

Schließanlagen kommen oft in Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden oder größeren Einrichtungen zum Einsatz. Ein Schlüssel einer Schließanlage kann beispielsweise sowohl die Haustür, Gemeinschaftsräume als auch die eigene Wohnungstür öffnen. Alle unterschiedlichen Schlüssel einer Schließanlage sind Teil eines Sicherheitssystems.

Das Nachmachen dieser Schlüssel ist nur mit einer Sicherungskarte möglich – einer Art Sicherheitsausweis, der beim Einbau der Schließanlage ausgestellt wird. Sie garantiert, dass nur autorisierte Personen Nachschlüssel bestellen können. Der Fachbetrieb fertigt in der Regel keinen Schlüssel ohne Vorlage dieser Karte an – teils aus technischen, vor allem aber aus rechtlichen Gründen. Meist muss der Schlüssel über den Hersteller der Anlage bestellt werden, was mehrere Tage dauern kann.

Sicherungskarte für Schlüssel: Was ist das?

Die Sicherungskarte (auch: Sicherheitskarte oder Sicherheits-ID) ist ein Dokument im Scheckkartenformat, das beim Einbau einer Schließanlage oder eines gesicherten Schließzylinders dem Immobilienbesitzer übergeben wird. Sie enthält die Systemnummer sowie eine Verschlüsselung und dient dem Inhaber oder berechtigten Personen als Nachweis, um Schlüssel nachbestellen zu dürfen.

Ohne diese Karte ist das Anfertigen eines neuen Schlüssels nicht möglich, außer über Umwege – etwa durch die Hausverwaltung, die im Besitz der Karte ist, oder bei Mietwohnungen dem Eigentümer.

Schlüssel ohne Sicherungskarte nachmachen

In der Regel bekommen Mieter beim Einzug keine Sicherungskarte für ihre Wohnungsschlüssel ausgehändigt. Dann sind sie auf die Kooperation des Eigentümers oder der Hausverwaltung angewiesen. Nur diese können den Schlüssel nachbestellen. Ein Nachmachen auf eigene Faust ist für Mieter illegal.

Achtung: Unseriöse Anbieter im Internet versprechen teils Schlüsselkopien ohne Sicherungskarte – das kann strafrechtliche Konsequenzen haben und sollte unbedingt unterlassen werden.

Wer darf Schlüssel nachmachen lassen?

Grundsätzlich gilt:

  • Der Immobilieneigentümer darf jederzeit Schlüssel nachmachen lassen – eigentlich klar.

  • Mieter dürfen das nur eingeschränkt – insbesondere dann, wenn sie keine Sicherungskarte besitzen oder der Mietvertrag Einschränkungen vorsieht.

  • Dritte (z.B. Freunde, Nachbarn, Reinigungskräfte) dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Berechtigten Schlüssel nachmachen lassen. Das ist der Eigentümer der Schließanlage oder der Mieter, sofern Letzterem diese Befugnis vertraglich eingeräumt wurde.

Dürfen Mieter Schlüssel nachmachen lassen?

Im Mietverhältnis ist einiges zu beachten:

  • Einfachschlüssel (z.B. Wohnungsschlüssel ohne Schließanlage, Briefkastenschlüssel, Schlüssel für Schuppen etc.) dürfen Mieter in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters nachmachen lassen, etwa für den Partner oder zur Hinterlegung bei Vertrauten. Allerdings muss der Vermieter über das Nachmachen von Schlüsseln grundsätzlich informiert werden, insbesondere über die Anzahl der zusätzlichen Schlüssel.

  • Schlüssel für Schließanlagen oder gesicherte Systeme dürfen Mieter nicht ohne Genehmigung des Vermieters oder der Hausverwaltung nachmachen lassen – schon aus rechtlichen und organisatorischen Gründen (Verwaltung der Schließberechtigungen, Sicherheit).

  • Beim Auszug müssen alle nachgemachten Schlüssel wieder abgegeben werden – andernfalls drohen Kosten für den Austausch der gesamten Schließanlage. Auch einfache Zylinderschlüssel, die der Mieter selbstständig hat anfertigen lassen, müssen an den Vermieter übergeben werden.

Schlüsselkopien sollten daher immer schriftlich dokumentiert werden – auch zum eigenen Schutz.

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Welche Schlüssel darf man nicht nachmachen?

Nicht jeder Schlüssel darf einfach kopiert werden. Verboten oder nur mit strengen Auflagen versehen ist das Nachmachen bei:

  • Patentschutz oder Markenschutz: Viele Schließsysteme sind rechtlich geschützt, Nachmachen ohne Lizenz ist strafbar.

  • Behördliche oder sicherheitsrelevante Schlüssel (z.B. Feuerwehrschlüssel, Sicherheitsschlüssel für Alarmanlagen).

  • Schlüssel, die man nicht selbst besitzt oder zu deren Nachfertigung man keine Berechtigung hat (z.B. der Schlüssel des Arbeitgebers, ohne Genehmigung).

Das Nachmachen fremder Schlüssel ohne Erlaubnis kann als versuchte Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder sogar Diebstahl gewertet werden.

Schlüssel nachmachen – mit Bedacht

Das Nachmachen eines Schlüssels ist oft schnell und unkompliziert – sofern keine Sicherungskarte oder Genehmigung erforderlich ist. Bei Schließanlagen oder besonderen Schlüsseln gelten hingegen klare rechtliche Regeln. Wer als Mieter einen Schlüssel nachmachen möchte, sollte im Zweifel immer Rücksprache mit dem Vermieter halten. Und wer keinen Schlüssel besitzt, aber ihn dennoch nachmachen lässt, riskiert eine Straftat.

Tipp: Lassen Sie sich von der Hausverwaltung oder dem Schlüsseldienst beraten, bevor Sie handeln. Das schützt vor Ärger – und sorgt für Sicherheit auf allen Seiten.