Mit dem Motorrad durch Spanien: Diese Regeln gelten

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Von Simone Ettenhuber

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Nachtleben auf einer Strasse in Madrid
Welche Regeln sind beim Motorradfahren in Spanien zu beachten?© iStock/aitcheyedigital

Bevor man mit dem Motorrad nach Spanien fährt, sollte man sich vor allem über Verkehrsregeln, drohende Bußgelder und Besonderheiten informieren. Das sind die Regeln.

  • Kinder dürfen nicht in jedem Fall mitfahren

  • Anhänger an Krafträdern sind verboten

  • Vorsicht bei den Abmessungen der Ladung

Wie schnell darf man fahren?

Kleinkrafträder dürfen die höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.
Für Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts auf einspurigen Landstraßen ohne baulich getrennte Fahrspuren 90 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahnen 120 km/h.

Geblitzt – welche Strafe droht?

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Einen ersten Überblick über drohende Strafen gibt ein Auszug aus dem spanischen Bußgeldkatalog:

Den ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland finden Sie hier

Was gilt auf der Autobahn?

Die Autobahnbenutzung ist für Kleinkrafträder verboten. Motorräder dürfen die Autobahn benutzen, sofern die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h erreicht werden kann.

Flaggen an Polizeimotorrädern- was sie bedeuten

Die spanische Verkehrspolizei (Guardia Civil) benutzt oft farbige Flaggen an Polizeimotorrädern oder Handzeichen, um den Verkehr kurzfristig zu regeln oder vor Gefahren zu warnen.

Wichtig: Diese Zeichen sind auch für ausländische Fahrer verbindlich und sollten beachtet werden, sonst kann es teuer werden. Zudem haben sie Vorrang vor Verkehrszeichen und Ampeln:

Rote Flagge – sofort anhalten

Die rote Flagge steht für eine vollständige Sperrung. Alle Fahrzeuge müssen unverzüglich stoppen. Eine Weiterfahrt ist nur erlaubt, wenn die Polizei sie ausdrücklich gestattet oder begleitet. Bei Missachtung drohen Bußgelder bis zu 200 Euro.

Gelbe Flagge – Achtung Gefahrenstelle

Mit der gelben Flagge weist die Polizei auf eine Gefahr auf der Strecke hin – etwa einen Unfall, eine Panne oder Baustelle. In diesem Fall ist das Überholen des Polizeimotorrads nicht gestattet. Es gilt:

  • generelles Überholverbot

  • Geschwindigkeit reduzieren

  • Abstand erhöhen

Auch hier können bei Missachtung bis zu 200 Euro Bußgeld fällig werden.

Grüne Flagge – Strecke wieder frei

Die Grüne Flagge zeigt an, dass eine vorherige Sperrung oder Warnung aufgehoben ist. Wichtig: Trotzdem darf das Polizeimotorrad nicht überholt werden, bis die Strecke vollständig freigegeben ist.

Auch Handzeichen sind verpflichtend

Die Guardia Civil kann neben den Flaggen auch verbindliche Handzeichen nutzen wie beispielsweise:

  • Arm senkrecht nach oben: sofort anhalten

  • Arm auf und ab: Geschwindigkeit verringern

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist Art. 45 der spanischen Straßenverkehrsordnung, wonach polizeiliche Anweisungen sämtlichen Verkehrszeichen vorgehen.

Darf ein Sozius mitfahren?

Einsitzige Kleinkrafträder sind nicht für den Soziusbetrieb zugelassen. Das Fahren mit Sozius auf Motorrädern ist insoweit erlaubt, als es laut Eintragung in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) für das betreffende Motorrad gestattet, eine entsprechende Sitzgelegenheit vorhanden und der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist.

Dürfen Kinder mitgenommen werden?

Grundsätzlich dürfen keine Kinder unter zwölf Jahren auf Motorrädern (mit und ohne Beiwagen) und Kleinkrafträdern mitgenommen werden. Ausnahmsweise ist die Mitnahme von Kindern zwischen sieben und zwölf Jahren erlaubt, wenn das Kraftrad von den Eltern, einem Vormund oder einem von diesen bevollmächtigten Dritten gefahren wird. Außerdem muss von der Körpergröße her ein Erreichen der Fußstützen gewährleistet sein.

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Beiwagen, Anhänger: Was gilt?

Die Benutzung von Motorrädern mit Beiwagen ist grundsätzlich erlaubt.

Motorräder und Kleinkrafträder dürfen keine Anhänger ziehen.

Was gilt bei Ladung?

Mitgeführte Ladung darf seitlich nicht mehr als 50 cm und hinten nicht mehr als 25 cm überstehen.

Um welche Fahrzeuge geht es?

Es wird in Spanien zwischen folgenden Krafträdern unterschieden:

  • Kleinkraftrad (ciclomotor):
    Zweirädriges, einsitziges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 cm³ und einer technisch bedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

  • Motorrad (motocicleta):
    Zweirädriges motorisiertes Fahrzeug, dessen Hubraum 50 cm³ übersteigt und das technisch bedingt schneller als 45 km/h fahren kann.