Mit dem Motorrad durch Spanien: Diese Regeln gelten

Nachtleben auf einer Strasse in Madrid
Welche Regeln sind beim Motorradfahren in Spanien zu beachten?© iStock/aitcheyedigital

Bevor man mit dem Motorrad nach Spanien fährt, sollte man sich vor allem über Verkehrsregeln, drohende Bußgelder und Besonderheiten informieren. Das sind die Regeln.

  • Kinder dürfen nicht in jedem Fall mitfahren

  • Anhänger an Krafträdern sind verboten

  • Vorsicht bei den Abmessungen der Ladung

Wie schnell darf man fahren?

Kleinkrafträder dürfen die höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.
Für Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts auf einspurigen Landstraßen ohne baulich getrennte Fahrspuren 90 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahnen 120 km/h.

Geblitzt – welche Strafe droht?

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Einen ersten Überblick über drohende Strafen gibt ein Auszug aus dem spanischen Bußgeldkatalog:

BußgeldtatbestandBußgelder

Innerorts (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h)


bis 20 km/h zu schnell

100 €

21 - 40 km/h zu schnell

ab 300 €

41 - 50 km/h zu schnell

500 €

ab 51 km/h zu schnell

600 €

Innerorts (zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h)


bis 20 km/h

100 €

21 - 40 km/h

ab 300 €

41 - 50 km/h zu schnell

500 €

ab 51 km/h zu schnell

600 €

Landstraße (zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h)


bis 30 km/h zu schnell

100 €

31 - 60 km/h zu schnell

ab 300 €

61 - 70 km/h zu schnell

500 €

ab 71 km/h zu schnell

600 €

Autobahn (zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h)


bis 30 km/h zu schnell

100 €

31 - 60 km/h zu schnell

ab 300 €

61 - 70 km/h zu schnell

500 €

ab 71 km/h

600 €

Stand: 4/2025

Den ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland finden Sie hier

Was gilt auf der Autobahn?

Die Autobahnbenutzung ist für Kleinkrafträder verboten. Motorräder dürfen die Autobahn benutzen, sofern die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h erreicht werden kann.

Darf ein Sozius mitfahren?

Einsitzige Kleinkrafträder sind nicht für den Soziusbetrieb zugelassen. Das Fahren mit Sozius auf Motorrädern ist insoweit erlaubt, als es laut Eintragung in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) für das betreffende Motorrad gestattet, eine entsprechende Sitzgelegenheit vorhanden und der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist.

Dürfen Kinder mitgenommen werden?

Grundsätzlich dürfen keine Kinder unter zwölf Jahren auf Motorrädern (mit und ohne Beiwagen) und Kleinkrafträdern mitgenommen werden. Ausnahmsweise ist die Mitnahme von Kindern zwischen sieben und zwölf Jahren erlaubt, wenn das Kraftrad von den Eltern, einem Vormund oder einem von diesen bevollmächtigten Dritten gefahren wird. Außerdem muss von der Körpergröße her ein Erreichen der Fußstützen gewährleistet sein.

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Beiwagen, Anhänger: Was gilt?

Die Benutzung von Motorrädern mit Beiwagen ist grundsätzlich erlaubt.

Motorräder und Kleinkrafträder dürfen keine Anhänger ziehen.

Was gilt bei Ladung?

Mitgeführte Ladung darf seitlich nicht mehr als 50 cm und hinten nicht mehr als 25 cm überstehen.

Um welche Fahrzeuge geht es?

Es wird in Spanien zwischen folgenden Krafträdern unterschieden:

  • Kleinkraftrad (ciclomotor):
    Zweirädriges, einsitziges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 cm³ und einer technisch bedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

  • Motorrad (motocicleta):
    Zweirädriges motorisiertes Fahrzeug, dessen Hubraum 50 cm³ übersteigt und technisch bedingt schneller als 45 km/h fahren kann.