Mit dem Motorrad durch Spanien

Nachtleben auf einer Strasse in Madrid
Welche Regeln sind beim Motorradfahren in Spanien zu beachten?© iStock/aitcheyedigital

Vor einer Fahrt mit dem Motorrad ins Ausland sollte man sich über die bestehenden Verkehrsregelungen und Besonderheiten informieren.

  • Kinder dürfen nicht in jedem Fall mitfahren

  • Anhänger an Krafträdern sind verboten

  • Vorsicht bei den Abmessungen der Ladung

Wir haben hier die wichtigsten Fragen zu den Motorradregelungen in Spanien für Sie zusammengestellt.

Um welche Fahrzeuge geht es?

Es wird in Spanien zwischen folgenden Krafträdern unterschieden:

  • Kleinkraftrad (ciclomotor):
    Zweirädriges, einsitziges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer technisch bedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

  • Motorrad (motocicleta):
    Zweirädriges motorisiertes Fahrzeug, dessen Hubraum 50 ccm übersteigt und technisch bedingt schneller als 45 km/h fahren kann.

Regeln für Schutzhelme

Es besteht für alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und Kleinkrafträdern Helmpflicht.

Informieren Sie sich über Motorradhelme.

Darf ein Sozius mitfahren?

Einsitzige Kleinkrafträder sind nicht für den Soziusbetrieb zugelassen. Das Fahren mit Sozius auf Motorrädern ist insoweit erlaubt, als es laut Eintragung in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) für das betreffende Motorrad gestattet, eine entsprechende Sitzgelegenheit vorhanden und der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist.

Dürfen Kinder mitgenommen werden?

Grundsätzlich dürfen keine Kinder unter zwölf Jahren auf Motorrädern (mit und ohne Beiwagen) und Kleinkrafträdern mitgenommen werden. Ausnahmsweise ist die Mitnahme von Kindern zwischen sieben und zwölf Jahren erlaubt, wenn das Kraftrad von den Eltern, einem Vormund oder einem von diesen bevollmächtigten Dritten gefahren wird. Außerdem muss von der Körpergröße her ein Erreichen der Fußstützen gewährleistet sein.

Lesen Sie mehr zu Kindern als Motorrad-Beifahrer

Wie schnell darf man fahren?

Kleinkrafträder dürfen die höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.
Für Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts auf einspurigen Landstraßen ohne baulich getrennte Fahrspuren 90 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahnen 120 km/h.
Unseren Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland finden Sie hier.

Was gilt auf der Autobahn?

Die Autobahnbenutzung ist für Kleinkrafträder verboten. Motorräder dürfen die Autobahn benutzen, sofern die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h erreicht werden kann.

Dürfen Beiwagen oder Anhänger mitgeführt werden?

Die Benutzung von Motorrädern mit Beiwagen ist grundsätzlich erlaubt.

Motorräder und Kleinkrafträder dürfen keine Anhänger ziehen.

Motorrad und Roller: Neuheiten, Tests, Fahrberichte

Gibt es weitere besondere Vorschriften?

Mitgeführte Ladung darf seitlich nicht mehr als 50 cm und hinten nicht mehr als 25 cm überstehen.