Bevor man mit dem Motorrad nach Spanien fährt, sollte man sich vor allem über Verkehrsregeln, drohende Bußgelder und Besonderheiten informieren. Das sind die Regeln. Neue Regelungen seit 1. Oktober 2026 Anhänger mit Einschränkungen erlaubt Vorsicht bei den Abmessungen der Ladung Wie schnell darf ich in Spanien fahren? Kleinkrafträder dürfen die höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Für Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts auf einspurigen Landstraßen ohne baulich getrennte Fahrspuren 90 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahnen 120 km/h. Wie teuer wird es, wenn ich in Spanien geblitzt werde? Wenn Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhalten und geblitzt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Einen ersten Überblick über drohende Strafen gibt Ihnen ein Auszug aus dem spanischen Bußgeldkatalog. Den ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland finden Sie hier Was gilt auf der spanischen Autobahn? Die Autobahnbenutzung ist für Kleinkrafträder verboten. Motorräder dürfen die Autobahn benutzen, sofern die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h erreicht werden kann. Darf in Spanien ein Sozius mitfahren? Einsitzige Kleinkrafträder sind nicht für den Soziusbetrieb zugelassen. Sie dürfen aber mit Sozius auf Motorrädern fahren, wenn es laut Eintragung in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) für das betreffende Motorrad gestattet ist, eine entsprechende Sitzgelegenheit vorhanden und der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist. Darf ich Kinder mitnehmen? Grundsätzlich dürfen Sie keine Kinder unter zwölf Jahren auf Motorrädern (mit und ohne Beiwagen) und Kleinkrafträdern mitnehmen. Ausnahmsweise ist es erlaubt, Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren mitzunehmen, wenn das Kraftrad von den Eltern, einem Vormund oder einem von diesen bevollmächtigten Dritten gefahren wird. Außerdem muss das Kind von der Körpergröße her die Fußstützen erreichen. Lesen Sie mehr zu Kindern als Motorrad-Beifahrer Was gilt für Beiwagen und Anhänger? Die Benutzung von Motorrädern mit Beiwagen ist grundsätzlich erlaubt. In Spanien dürfen Motorräder und Kleinkrafträder einen Anhänger oder Sattelanhänger nur unter bestimmten Voraussetzungen ziehen. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Die zulässige Anhängermasse darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Motorrads oder Kleinkraftrads betragen. Das Gespann darf nur bei Tageslicht und ausreichender Sicht gefahren werden. Die für das Fahrzeug geltende Höchstgeschwindigkeit muss um 10 Prozent reduziert werden. Im Anhänger dürfen keine Personen befördert werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften können zusätzlich kommunale Vorschriften gelten, die ebenfalls zu beachten sind. Was gilt bei Ladung in Spanien? Mitgeführte Ladung darf seitlich nicht mehr als 50 cm und hinten nicht mehr als 25 cm überstehen. Um welche Fahrzeuge geht es? Es wird in Spanien zwischen folgenden Krafträdern unterschieden. Kleinkraftrad (ciclomotor): Zweirädriges, einsitziges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 cm³ und einer technisch bedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Motorrad (motocicleta): Zweirädriges motorisiertes Fahrzeug, dessen Hubraum 50 cm³ übersteigt und das technisch bedingt schneller als 45 km/h fahren kann.