Mit dem Motorrad durch Österreich: Diese Regeln gelten

Welche Regeln müssen beim Motorradfahren in Österreich beachtet werden?
Welche Regeln müssen beim Motorradfahren in Österreich beachtet werden?© Shutterstock/Lukas Gojda

Vor einer Fahrt mit dem Motorrad nach Österreich sollte man sich über die Verkehrsregeln und Besonderheiten, wie zum Beispiel Fahrverbote und Ausrüstungsvorschriften, informieren.

  • Fahrverbote in Tirol für laute Motorräder

  • Kinder als Beifahrer: besondere Regeln

  • Verbandsbeutel muss mitgeführt werden

Motorradlärm: Tirol sperrt bestimmte Streckenabschnitte

Vom 15. April bis 31. Oktober dürfen laute Motorräder über 95 dB Standgeräusch auf bestimmten Strecken im Tiroler Außerfern nicht mehr fahren. Betroffen sind fünf Straßenzüge mit einer Gesamtlänge von 126 Kilometern. Die genauen Strecken erfahren Sie hier. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von 220 Euro. Weiterfahren ist nicht möglich.

Erfahren Sie mehr zu Fahr- und Standgeräuschen

Wie schnell darf man fahren?

Motorradtour durch Österreich - Höchstgeschwindigkeiten beachten © iStock.com/FooTToo

Motorfahrräder (Kleinkrafträder) dürfen die höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.

Für Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts 100 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahn 130 km/h.

Auf einigen beschilderten Abschnitten der Inntalautobahn (A12) und der Brennerautobahn (A13) gilt generell 100 km/h. Auf den übrigen Abschnitten sowie auf der Tauernautobahn (A10) und der Rheintalautobahn (A14) gilt von 22-5 Uhr eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h.
Unseren Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland finden Sie hier.

Helmpflicht auch für Trikes und Quads?

Fahrer und Beifahrer müssen auf sämtlichen Krafträdern (auch Trikes und Quads) einen Helm tragen.

Informieren Sie sich über Motorradhelme

Darf ein Sozius mitgenommen werden?

Mit Motorrädern, Kleinmotorrädern und Motorfahrrädern darf nur eine Person als Beifahrer befördert werden, gleichgültig, ob es sich um einen Erwachsenen oder um ein Kind handelt. Der Beifahrer muss sich festhalten können und die Fußrasten erreichen.

Darf ein Beiwagen mitgeführt werden?

Beiwagen von Motorrädern dürfen nicht mehr als zwei Sitze aufweisen. Eine spezielle Anordnung der Sitze (früher: hintereinander) ist nicht mehr vorgeschrieben.

Wie sieht es bei der Mitnahme von Kindern aus?

Auf Motorrädern dürfen nur Kinder befördert werden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben.

In Beiwagen dürfen auch Kinder unter 12 Jahren mitfahren. Voraussetzung ist, dass geeignete Kinderrückhalteeinrichtungen, die sicher im Beiwagen befestigt sind, oder Sicherheitsgurte verwendet werden. Zusätzlich müssen die seitlichen Ränder des Beiwagens mindestens bis zur Brusthöhe des Kindes reichen und der Beiwagen einen Überrollbügel haben, oder es muss sich um einen geschlossenen kabinenartigen Beiwagen handeln.

Auf Motorfahrrädern dürfen Kinder, die das achte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur in Kindersitzen befördert werden, die der Größe des Kindes entsprechen. Die Sitze müssen mit dem Fahrzeug fest und sicher verbunden und so angebracht sein, dass das Kind die Sicht und die Bewegungsfreiheit des Fahrers nicht behindert.

Lesen Sie mehr zu Kindern als Motorrad-Beifahrer

Was gilt auf der Autobahn?

Autobahnen dürfen nur mit Motorrädern mit einer Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h benutzt werden, mit denen diese Geschwindigkeit überschritten werden darf.

Motorfahrrädern (Kleinkrafträdern) ist die Benutzung von Autobahnen untersagt.

Besondere Ausrüstungsvorschriften!

Es ist ein Verbandsbeutel mitzuführen, der geeignetes Material zur Wundversorgung enthält, das staubdicht verpackt ist. Das Verbandzeug muss jedoch nicht den weitergehenden diesbezüglichen Vorschriften der Önorm V 5101 entsprechen.

Fahrer von Motorrädern mit Beiwagen, Trikes oder Quads, müssen eine Warneinrichtung wie z. B. ein Warndreieck mitführen.

Was ist sonst noch zu beachten?

Halten Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen oder Bahnübergängen, so dürfen Fahrer von Krafträdern, die später ankommen, sich an bereits anhaltenden Fahrzeugen vorbeischlängeln, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen. Voraussetzung ist jedoch, dass ausreichend Platz zur Verfügung steht und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden.

Motorfahrräder (Kleinkrafträder) ohne dauernden Standort in Österreich, die im Heimatstaat nicht zulassungspflichtig sind, dürfen in Österreich nur verwendet werden, wenn ihr Hubraum 50 ccm nicht übersteigt.

Um welche Fahrzeuge geht es?

In Österreich wird zwischen folgenden Krafträdern unterschieden:

  • Motorfahrrad (= Kleinkraftrad): Kraftrad mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.

  • Motorrad: Kraftrad, das nicht unter die Kriterien eines Kleinkraftrades (siehe oben) fällt, also z.B. mehr als 50 ccm Hubraum hat.

  • Kleinmotorrad: Motorrad, dessen Antriebsmotor einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm hat.

  • Leichtmotorrad: Motorrad mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Kai Thiele
Kai Thiele
Fach-Autor
Kontakt
Stefan Königer
Stefan Königer
Fach-Autor
Kontakt

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?