Tuning von E-Bikes: Ist das erlaubt?

Schnell auf zwei Rädern: Tuning kann teuer werden, wenn man sich nicht an die Regeln hält. ∙ Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock

E-Bikes sind inzwischen nicht mehr von der Straße wegzudenken. Viele Zweiradfahrer mögen die elektronische Unterstützung. Der ein oder andere wünscht sich noch mehr Leistung und setzt auf Tuning.

  • Es gibt unterschiedliche Formen von E-Bikes

  • Fahren mit getunten E-Bikes kann strafbar sein

  • Ohne Versicherung kann es teuer werden

Was bedeutet Tuning?

Bei Tuning geht es um Änderungen an Fahrzeugen – andere Räder, Beleuchtung oder in vielen Fällen um eine stärkere Motorisierung. Nicht jede Veränderung an Fahrzeugen ist dabei unzulässig oder verboten.

E-Bike: Tuning eines Pedelec 25?

Die Zulassungsvorschriften definieren den Begriff E-Bike nicht ausdrücklich. Klarer ist die Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier steht, dass es sich bei einem E-Bike um ein einsitziges zweirädriges Kleinkraftrad mit elektrischem Antrieb handelt, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt.

In vielen Fällen ist mit dem Begriff E-Bike ein sogenanntes Pedelec 25 gemeint, das über eine elektronische Unterstützung verfügt. Die ADAC Clubjuristen stellen im Folgenden ausschließlich die Rechtslage für solche Pedelecs 25 mit folgenden Eigenschaften dar:

  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt

  • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tret-Unterstützung progressiv verringert. Progressiv bedeutet dabei, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt. Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder, wenn der Fahrer vorher mit dem Treten aufhört, wird auch die Unterstützung durch den Hilfsmotor unterbrochen.

  • Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ist zulässig

Ein Bike mit diesen Voraussetzungen wird rechtlich als Fahrrad angesehen.

Rechtliche Folgen des Tunings

Beim Tuning eines Pedelec 25 müssen aus rechtlicher Sicht einige Dinge beachtet werden. Beispiele aus der Praxis:

  • Bei Verwendung eines sogenannten Speedclips unterbricht die Unterstützung des Hilfsmotors nicht bei 25 km/h, sondern erst bei 50 km/h.

  • Durch eine technische Änderung wird die Motorunterstützung nicht mehr progressiv verringert oder der Motor schaltet nicht mehr ab, wenn der Fahrer mit dem Treten aufhört.

  • Mithilfe einer App kann die Motorunterstützung auf eine Geschwindigkeit über 25 km/h erhöht werden.

Wichtig: Diese Änderungen führen dazu, dass das Bike rechtlich kein Fahrrad, sondern ein Kraftfahrzeug ist. So wird zum Beispiel nach einem Tuning, das das Pedelec 25 schneller als 25 km/h macht, das Fahrzeug zu einem Kleinkraftrad. Für dieses gelten andere rechtliche Vorschriften als für ein Fahrrad.

Vorschriften für Kleinkrafträder:

  • Betriebserlaubnis erforderlich

  • Versicherungskennzeichen

  • Fahrerlaubnis, zumindest für die Klasse AM

Darüber hinaus besteht bei der Nutzung von Kleinkrafträdern Helmpflicht. Und es muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Der Radweg darf mit einem Kleinkraftrad grundsätzlich nicht benutzt werden. Ausnahmen gibt es bei entsprechender Beschilderung für Mofas (maximal 25 km/h), die ebenfalls Kleinkrafträder sind.

Was droht bei Verstößen?

Wer im öffentlichen Verkehrsraum ein getuntes Bike ohne entsprechende Betriebserlaubnis fährt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Ohne Versicherungsschutz und Fahrerlaubnis (wenn erforderlich) begeht man sogar eine Straftat.

Außerdem wird es teuer. Denn bei einem Unfall zahlt die private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht. Das bedeutet, man muss im Zweifel selbst für den Schaden aufkommen. Wenn jemand schwer verletzt wird, kann dies zum finanziellen Ruin führen.