Italien: Das müssen Sie beim Fahrradtransport beachten

Autos auf einer Autobahn in Italien. An einem Autoheck sind Fahrräder mit zwei Warntafeln befestigt.
Vergangenheit: In Italien waren beim Fahrradtransport zwei Warntafeln erforderlich. Das gilt nicht länger© imago images/Manngold

Gute Nachrichten für Reisende, die ihr Fahrrad am Heck ihres Autos mit nach Italien nehmen möchten. Was jetzt neu beim Transport der Zweiräder ist.

  • Update: Fahrradtransport wird wieder einfacher

  • Rot-weiße Warntafel bei bestimmten Systemen nicht mehr notwendig

Die Osterferien stehen vor der Tür. Traditionell nutzen diese viele Reisende, um Ferien in Italien zu machen. Besonders beliebt ist dabei der Gardasee – ein begehrtes Ziel für Radfahrende. Noch rechtzeitig vor der Reiseplanung tritt ein neues Gesetz des italienischen Verkehrsministerium in Kraft, dass den Transport von Fahrrädern auf Heckträgern deutlich vereinfacht.

Heckträger an Anhängerkupplung: Warntafeln entfallen

Nach einigem juristischen Hin und Her in der Vergangenheit, ist jetzt klar geregelt: Fahrradträger, die auf der Anhängerkupplung eines Fahrzeugs ruhen, benötigen keine reflektierenden Warntafeln mehr.

Fahrer und Fahrerinnen, die mit einem solchen Heckträger ihre Fahrräder, Skier oder Snowboards transportieren, müssen keine Warntafeln mehr verwenden, wenn der Träger ein Wiederholungskennzeichen und eine eigene Beleuchtung aufweist. Auf die Warntafel kann auch bei seitlichem Überstand verzichtet werden. Allerdings sind hier 30 Zentimeter pro Seite einzuhalten.

Wichtig: Für Fahrradträger, die nicht an der Anhängerkupplung befestigt werden, gilt die Erleichterung nicht.

Weitere Infos zum Thema und wie viele Warntafeln man wann benötigt, finden Sie hier.

Italien: Vorschriften für die Warntafel


Eine Warntafel soll aus Metallblech sein, muss eine Abmessung von mindestens 50 x 50 Zentimeter haben und rot-weiß schraffiert sein (fünf rote Streifen). Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden mit 87 Euro geahndet.

Gesetzesänderung: Bestimmungen mehrmals angepasst

Die Rechtslage bei der Anbringung von Fahrradträgern am Fahrzeug hatte sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Nun herrscht rechtliche Klarheit: Die Neuregelung gilt für Fahrzeuge der Kategorien M1 (Pkw, SUVs und Wohnmobile) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge). Sie betrifft ausschließlich Trägersysteme, die auf der Anhängerkupplung montiert sind.

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