Italien: Warntafel für den Transport vom Fahrrad am Auto nicht vergessen!

Autos auf einer Autobahn in Italien. An einem Autoheck sind Fahrräder mit zwei Warntafeln befestigt.
In Italien gelten strenge Mitnahmeregeln: Beim Fahrradtransport sind zwei Warntafeln erforderlich© imago images/Manngold

Reisende, die ihr Fahrrad am Heck ihres Autos mit nach Italien nehmen möchten, sollten die Vorschriften kennen. Was beim Transport der Zweiräder und der Anbringung von Warntafeln zu beachten ist.

  • Rot-weiße Warntafeln notwendig

  • Warntafel auch für Heckträger mit Kennzeichen und Beleuchtung

Viele Urlauberinnen und Urlauber zieht es jetzt nach Italien. Besonders beliebt ist dabei der Gardasee – ein begehrtes Ziel für Radfahrende. Für den Transport der Räder ist einiges zu beachten, andernfalls kann es ein Bußgeld geben.

Anbringung der Warntafeln in Italien

Grundsätzlich gilt zwar: Wer in Italien etwas transportiert, das in der Länge über das Heck hinausragt oder einen Heckträger verwendet, muss eine rot-weiße Warntafel anbringen.

Nimmt die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der Warntafeln links und rechts am seitlichen Ende der Ladung angebracht werden.

Italien: Vorschriften für die Warntafel


Eine Warntafel soll aus Metallblech sein, muss eine Abmessung von mindestens 50 x 50 Zentimeter haben und rot-weiß schraffiert sein (fünf rote Streifen). Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden mit mindestens 80 Euro geahndet.

Keine Ausnahmen mehr beim Transport

Diese Regelung gilt auch dann, wenn ein Heckträger mit einem sogenannten Wiederholungskennzeichen (Kennzeichen von Fahrzeug und Heckträger identisch) und eigener Beleuchtung ausgestattet ist. Hier gab es vorübergehend Unklarheit, denn nach einer Gesetzesänderung im August 2023 waren derartige Heckträger von der Warntafel-Pflicht befreit gewesen.

Warntafel für Italien am Auto
So bringt man die Warntafeln in Italien richtig an© ADAC e.V.

Diese Gesetzesänderung wurde jedoch inzwischen wieder ausgesetzt, weil mehrere Hersteller von Heckträgersystemen dagegen gerichtlich vorgegangen sind. Es gilt somit vorerst wieder die alte Regel, wonach auch bei beleuchteten und mit Wiederholungskennzeichen ausgestatteten Heckträgern Warntafeln verwendet werden müssen. Dies gilt übrigens auch für Winterreisende, die ihre Ski oder Snowboards mit einem Heckträger transportieren.

Mit einer neuen gerichtlichen Entscheidung ist frühestens im Sommer 2024 zu rechnen. Weitere Infos zum Thema und wie viele Warntafeln man wann benötigt, finden Sie hier.

Fahrrad schwer erkennbare Ladung?

Nach der neuen Interpretation des italienischen Gesetzgebers könnten Fahrräder als schwer erkennbare Ladung eingestuft werden. Sie dürfen daher am Heckträger eigentlich nicht breiter sein als das Auto selbst. Vor allem bei kleineren Pkw ist dies aber oft der Fall. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Spiegel ein- oder ausgeklappt sind, weil die Breite an den Schlussleuchten entscheidend ist.

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Allerdings scheint diese neue Auslegung keine Anwendung zu finden. Nach Auskunft der lokalen Behörden sind in Südtirol und auch in der Region Garda Trentino in solchen Fällen keine Strafen zu erwarten. Beanstandungen sind aber – je nach Einschätzung der örtlich zuständigen Verkehrspolizisten – in anderen Regionen Italiens nicht völlig auszuschließen.