E-Laden: Vier Mobile Charger im Test

Mobile Charger im ADAC Test
Mobile Charger ermöglichen das flexible Laden unterwegs.© Foto Ralph Wagner

Neben fest installierten Wallboxen gibt es für das Laden von E-Autos auch mobile Ladeeinrichtungen, sogenannte Mobile Charger. Diese können an wechselnden Orten an vorhandene Steckdosen angeschlossen werden. Wir haben 2019 vier Modelle getestet.

  • Preisspanne zwischen 606,99 Euro und 1.146,98 Euro.

  • Zwei Modelle zeigen, dass der Spagat zwischen mobiler Nutzung und Sicherheit gelingen kann.

  • Ein Produkt zeigte nach dreimaligem Fallen aus einem Meter Höhe eine Fehlfunktion.

  • Ein Gerät fällt wegen des mangelhaften elektrischen Personenschutzes durch.

Mobile Charger sind gewissermaßen "mobile Wallboxen" und eignen sich besonders gut für E-Autofahrer, die Zugang zu einer Starkstromsteckdose haben. Insofern sind sie eine Alternative zu einer heimischen Wallbox. Zudem haben sie den Vorteil, dass man sie mitnehmen und auch unterwegs anschließen kann. Da sich die Infrastruktur für E-Fahrzeuge verbessert hat, kann man sein E-Auto inzwischen vielerorts ad hoc laden. Öffentliche Ladepunkte können einfach per App oder Navigationsgerät gefunden werden.

Die Testergebnisse im Detail

Hersteller/Produktmax. Ladeleistung (ohne Wertung)Test-Preis inkl. Lief. und MwSt. in EuroZusätzlicher Fehlerstromschutz nötigADAC UrteilSicherheitZuverlässigkeitBedienungzum Vergleich hinzufügen
juice technology JUICE BOOSTER 2, German Traveller Set
22 kW
1.146,98
FI A (RCD)
1,3
1,1
1,1
1,5
DiniTech NRGkick 32A light mit Adapterset
22 kW
997,99
FI A (RCD)
1,7
1,5
1,5
2,0
go-e go-e Charger MOBILE mit Adapterset
22 kW
734,98
FI A (RCD)
2,6
2,1
3,3
2,2
Ratio Electric EV Portable Charger
22 kW
606,99
FI A (RCD)
5,0
5,0
1,6
2,3
  1. 1 · inzwischen wurde das getestete Produkt umbenannt in "go-eCharger HOME+", sei aber laut Hersteller technisch identisch

sehr gut

0,6 - 1,5

gut

1,6 - 2,5

befriedigend

2,6 - 3,5

ausreichend

3,6 - 4,5

mangelhaft

4,6 - 5,5

© ADAC e.V.

Was man als Nutzer unbedingt beachten muss

Mobile Charger in der eigenen Garage

Falls der Nutzer eines Mobile Chargers diesen in seiner eigenen Garage verwenden will, ergeben sich seine Pflichten aus den Technischen Anschlussregeln Niederspannung (TAR Niederspannung):

  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen, also einer tatsächlichen Energieübertragung von über 3,6 Kilovoltampere (kVA) sind beim Netzbetreiber anzumelden.

  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, deren Summen-Bemessungsleistung 12 kVA je Anlage überschreitet, bedürfen der vorherigen Genehmigung des Netzbetreibers.

  • Eine durch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge verursachte ungleichmäßige Netzbelastung, die sogenannte Schieflast, darf insgesamt 4,6 kVA nicht überschreiten.

  • Trotz integriertem elektronischen AC-Fehlerstromschutz ist ein vorgelagerter FI A (RCD) erforderlich

  • Die verwendete CEE-Steckdose muss vom Hersteller für Dauerlast (mehr als eine Stunde) freigegeben sein. 

  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung über 12 kVA müssen eine Möglichkeit zur Steuerung bzw. Regelung, eine intelligente zeitliche Steuerung oder Regeleinrichtungen zur Netzintegration aufweisen.

  • Der Anschlussnehmer muss dem Netzbetreiber für jede anmeldepflichtige Ladeeinrichtung das ausgefüllte „Datenblatt für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ zur Verfügung stellen.

  • Die Erfüllung der Anforderungen für Ladeeinrichtungen muss dem Netzbetreiber durch eine sogenannte Konformitätserklärung nachgewiesen werden. Diese sollte möglichst bereits beim Kauf eines Mobile Chargers beiliegen.

Mobile Charger unterwegs

Zweck eines Mobile Chargers ist es, diesen auch mitnehmen zu können, um damit sein E-Auto unterwegs zu laden. Infrage kommen hier vor allem leistungsfähige Starkstromsteckdosen. Der Nutzer ist dann nicht Anschlussnehmer. Hier ist vielmehr der Besitzer der Steckdose verpflichtet, die TAR Niederspannung einzuhalten!

  • Da die besonders leistungsfähigen, 3-phasigen CEE-Drehstromsteckdosen in der Regel im industriellen oder gewerblichen Bereich installiert sind, kann man davon ausgehen, dass der Netzbetreiber das örtliche Niederspannungsnetz, den Netzanschluss sowie die Messeinrichtungen leistungsgerecht ausgelegt hat und alle sonstigen Anforderungen erfüllt. Insofern sollte ein Strombezug auch mit einer Leistung von 22 kW nicht netzschädlich sein. Falls ein einphasiges E-Auto dort geladen werden soll, müsste der Fahrer seine Ladeeinrichtung jedoch auf 20 A begrenzen, um die 4,6 kVA-Grenze für diese Schieflast nicht zu überschreiten.

  • Wenn jemand sein Auto unterwegs an einer Steckdose laden will, kann in der Regel weder er noch der Anschlussnehmer die Ladeeinrichtung vor dem Laden beim lokalen Netzbetreiber anmelden oder sich eine Ladeeinrichtung sogar genehmigen lassen, falls diese 12 kVA übersteigt. Hier sollte man die Vorschriften überdenken, damit Mobile Charger nicht unzulässig betrieben werden.

ADAC Tipps für Nutzer

  • Wir raten zu einem Mobile Charger mit einer Ladeleistung von 11 kW, da dieser keine Genehmigung des Netzbetreibers benötigt. Hier sind die Hersteller gefragt, entsprechende Ausführungen anzubieten – derzeit haben nur zwei der getesteten Hersteller Geräte mit 11 kW in ihrem Sortiment.

  • Da nicht alle CEE-Steckdosen gleichermaßen dauerlastfest (mehr als eine Stunde) sind, ist der maximale Ladestrom insbesondere bei unbekannten Steckdosen entsprechend zu reduzieren, um eine Überlastung der Steckdose vorzubeugen. 

  • Nutzer sollten darauf achten, dass der Anbieter einen sogenannten codierten Steckdosen-Adapter mitliefert. Dieser erkennt die verwendete Steckdose automatisch und verhindert dadurch eine Überlastung. Uncodierte Steckdosen-Adapter sollte man möglichst nicht verwenden.

  • Verbraucher sollten auf die CE-Kennzeichung am Gerät und eine beiliegende Konformitätserklärung achten, die sicherstellen, dass das Gerät dem Stand der Technik entspricht.

So haben wir getestet

Wie beim ADAC Wallboxen-Test konzentrierte sich auch diese Untersuchung auf die Aspekte Sicherheit, Zuverlässigkeit und Bedienung. Zusätzlich wurde die Eignung für den mobilen Einsatz geprüft. Die Beurteilung haben wir dem erweiterten Testumfang angepasst. Die Gesamtnote konnte dabei nicht besser sein als die Note der Sicherheit.