Waschstraße: Wer haftet bei einem Unfall?

Auto kommt mit Kratzern aus der Waschstraße raus
In der Waschstraße gebremst und Unfall gebaut: Gericht hat entschieden, wer für den Schaden haftet© Shutterstock/Kzenon

Ein Autofahrer bremst, weil der Vordermann am Ende der Waschstraße nicht
direkt losgefahren ist. Wer hat Schuld, wenn das Auto beschädigt wird? Ein aktuelles Urteil.

Was war genau passiert? Ein Autofahrer hatte in der Waschstraße gebremst, weil das Fahrzeug vor ihm nach dem Waschvorgang nicht gleich losgefahren war. Grund: Der Wagen des Vordermanns war beim ersten Startversuch nicht angesprungen, erst beim zweiten Mal hatte es geklappt. Um einen möglichen Zusammenstoß zu verhindern, hatte der hintere Fahrer da aber schon abgebremst. Dabei rutschte sein Fahrzeug vom Transportband und wurde in der Anlage beschädigt. Die Schuld dafür gab er dem Fahrer des Autos vor ihm und klagte gegen ihn und seine Haftpflichtversicherung auf Schadensersatz.

In der Waschstraße darf man nicht bremsen

Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied, dass der Kläger zu 70 Prozent Schuld am Unfall hatte. Warum? Er hätte, laut Urteilsbegründung, wissen müssen, dass man in einer Waschstraße nicht bremsen darf. Das sei allgemein bekannt und durch entsprechende Warnhinweise in der Anlage klar verdeutlicht worden. 30 Prozent des Schadens muss der Vordermann, der verzögert losgefahren war, übernehmen.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.1.2021, Az. 1 U 63/19

Was allgemein in der Waschanlage gilt und welche Rechte Sie bei Schäden haben, lesen Sie hier.