Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung gibt es beim Halten und Parken und beim Fahren von Kraftfahrzeugen vielfältige Besonderheiten und Vergünstigungen.
Wer weltweitmobil sein will, kann sich zusätzlich hier* informieren.
Halten und Parken im In- und Ausland
Steuerermäßigungen für Menschen mit Behinderung
Vergünstigungen bei der ADAC Mitgliedschaft
Download: Broschüre "Selbstbestimmt unterwegs"
Alles rund um das Thema Auto, Führerschein, barrierefreies Reisen und viele wertvolle Tipps und Adressen finden Sie hier:
Sparen bei der ADAC Mitgliedschaft
Rabatte beim Neuwagenkauf
Wir haben für Sie bei den Herstellern nachgefragt: Viele Fahrzeughersteller bieten Sondernachlässe beim Neuwagenkauf auf Basis der "Unverbindlichen Preisempfehlung" ("Listenpreis") für schwerbehinderte Menschen an. Den Rabatt gibt es dann über den Händler, der in der Regel eine Rückvergütung über den Hersteller erhält.
Bitte beachten Sie: Natürlich hat der Händler das letzte Wort, d.h. mit diesem müssen Sie verhandeln, denn in seinem Ermessen liegt letztlich die Rabattgewährung. Einzelheiten und Voraussetzungen des Rabatts klären Sie bitte am besten selbst mit dem Verkäufer ab.
Download: Übersicht für Preisnachlässe beim Neuwagenkauf
Erfahren Sie hier welche Hersteller beim Kauf eines Neufahrzeugs Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung gewähren:
Wer darf auf Schwerbehindertenparkplätzen parken?
Folgende Personengruppen dürfen mit einem blauen EU-Parkausweis auf einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz parken:
Schwerbehinderte mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkmal aG im Schwerbehindertenausweis)
Blinde (Merkmal Bl im Schwerbehindertenausweis)
Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie
Personen (z. B. Kinder) die selber keinen Führerschein haben, bei denen aber das Merkmal aG oder Bl im Schwerbehindertenausweis eingetragen wurde.
Mit einem allgemeinen Schwerbehindertenausweis darf man nicht auf einem Behindertenparkplatz parken.
Download: Broschüre "Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung"
Alles Rund um das Thema Parken finden Sie auch in unserer Broschüre: Gesetzliche Regelungen, Kreis der Berechtigten, Parken im Ausland und vieles mehr hier:
Wann wird das Merkmal aG oder Bl im Schwerbehindertenausweis eingetragen?
Eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkmal aG) liegt vor, wenn der Betroffene sich auf Dauer nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeugs bewegen kann.
Als blind (Merkmal BI) gilt, wer auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 % Sehschärfe besitzt.
Wie bekommt man den blauen EU-Parkausweis?

Betroffene können den Antrag auf Ausstellung eines blauen EU-Parkausweis bei Ihrer örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen. Bitte fragen Sie vorab nach welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Der blaue EU-Parkausweis wird für fünf Jahre ausgestellt. Bitte Überprüfen Sie daher in regelmäßigen Abständen wie lange Ihr blauer EU-Parkausweis noch gilt. Nach Ablauf der Frist muss der blaue EU-Parkausweis verlängert werden.
Erleichterungen bei der Kfz-Steuer
Es gibt entweder eine volle Steuerbefreiung oder eine Ermäßigung auf die Hälfte der Kfz-Steuer:
Eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung erhalten schwerbehinderte Menschen, die einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck besitzen, der die Merkzeichen, „H“ (hilflos), „Bl“ (blind) oder „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) enthält.
Eine Kfz-Steuerermäßigung von 50% erhalten Betroffene, die durch
einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und dem Merkzeichen „G“ (gehbehindert) nachweisen, dass sie in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Das gleiche gilt auch für Menschen mit dem Merkzeichen „GL“ (gehörlos)
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