Gebrauchte E-Autos: So kommen Sie an den Umweltbonus

Autohändler berät ein Paar beim Kauf eines Autos
Gebrauchte E-Autos werden nur beim Kauf vom Händler bezuschusst© Shutterstock/Viktoriia Hnatiuk

Fördergeld gibt es nicht nur für fabrikneue, sondern auch für gebrauchte E-Autos. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Es gibt eine ganze Menge Einschränkungen. Das macht die Suche nach einem geeigneten Modell schwierig.

  • Bis Ende 2024: Gestaffelte Fördersätze

  • Fördervoraussetzungen schränken Auswahl stark ein

  • Mindesthaltedauer: ein Jahr im Inland

Kauf und Leasing junger gebrauchter E-Autos werden vom Staat auch im Jahr 2023 und 2024 bezuschusst. Allerdings sind die Fördersätze ab dem 1.1.2023 reduziert. Und ab 2025 soll es dann gar keine staatliche Förderung mehr geben.

Da im Moment für die meisten Elektro-Neuwagen extrem lange Lieferzeiten existieren, kann der Kauf oder das Leasing junger gebrauchter E-Fahrzeuge interessant sein. Und dann sollte man sich die Preisvorteile eines jungen Gebrauchten genauso zunutze machen wie den dafür ausgelobten Umweltbonus.

Voraussetzungen zur Förderung

  • Das Fahrzeug darf bei der Erstzulassung weder durch den Umweltbonus noch durch eine vergleichbare staatliche Förderung in einem Mitgliedstaat der EU gefördert worden sein.

  • Das Fahrzeugmodell muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfahrkontrolle (Bafa) als förderfähiges Fahrzeug gelistet sein.

  • Die Erstzulassung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

  • Das Fahrzeug darf zum Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller nachweislich nicht mehr als 15.000 Kilometer Laufleistung haben.

  • Ein Kfz-Kaufvertrag zwischen Privatpersonen ist nicht förderfähig. Voraussetzung ist ein gewerblicher Autoverkauf mit Bruttopreis und ausgewiesenem Umsatzsteueranteil.

Neuer Umweltbonus für gebrauchte E-Fahrzeuge

Der Umweltbonus für gebrauchte E-Fahrzeuge ist gegenüber der bisherigen Regelung reduziert worden. Die neuen Fördersätze gelten nur noch für batteriebetriebene Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV). Ein gebraucht gekauftes Plug-in-Fahrzeug, das 2023 oder 2024 auf einen Zweitbesitzer zugelassen wird, fällt aus der Förderung raus. Die erste Stufe reduzierter Fördersätze greift ab dem 1. Januar 2023, die zweite ab dem 1. Januar 2024, mit dem 31.12.2024 läuft die Förderung komplett aus.

Umweltbonus ab 1.1.2023

Bundesanteil

Herstelleranteil

Gesamt

Kauf

3000 €

1500 €

4500 €

Leasing 12 bis 23 Monate

1500 €

750 €

2250 €

Leasing ab 24 Monate

3000 €

1500 €

4500 €

Umweltbonus 1.1.2024 bis 31.12.2024

Bundesanteil

Herstelleranteil

Gesamt

Kauf

2400 €

1200 €

3600 €

Leasing 12 bis 23 Monate

1200 €

600 €

1800 €

Leasing ab 24 Monate

2400 €

1200 €

3600 €

Quelle: BaFa 05.12.2022

Wo und wie ist der Förderantrag einzureichen?

Anträge zur Förderung müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle online gestellt werden. Zum Antrag müssen

  • eine Rechnung des Neufahrzeugs oder ein Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs

  • sowie eine Erklärung über die Laufleistung des Fahrzeugs von maximal 15.000 Kilometern (zum Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsstellenden)

hochgeladen werden. Der Nachweis des Neufahrzeugpreises kann in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) erfolgen. Die Laufleistung des Fahrzeugs ist durch einen Sachverständigen, eine amtlich anerkannte Prüforganisation, einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Kfz-Bewertungen zu bestätigen.

Gibt es einen Preisdeckel bei der Modellwahl?

Ja. Besonders hochpreisige Modelle sind von der Förderung ausgenommen. Maßgeblich für die Förderung ist die Liste der förderfähigen Fahrzeuge*, auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die regelmäßig vom Amt aktualisiert wird.

Wegen des typischen Wertverlusts von Gebrauchtfahrzeugen werden 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs angesetzt (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) und der Bruttoherstelleranteil davon abgezogen. Der Kaufpreis darf maximal diesen Schwellenwert betragen.

Bis wann ist der Antrag zu stellen?

Der Förderantrag muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung eingereicht werden. Eine Antragstellung vor der Zulassung auf die Antragstellerin oder den Antragsteller ist unzulässig. Ab 1.9.2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt.

Gibt es eine Mindesthaltedauer?

Ja. Das gekaufte Fahrzeug muss im Inland mindestens zwölf Monate auf die Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen sein. Im Fall des Leasings von ein bis zwei Jahren beträgt die Mindesthaltedauer ebenfalls zwölf Monate, bei einer Leasingdauer von mehr als zwei Jahren beträgt die Mindesthaltedauer 24 Monate.

Eine kürzere Mindesthaltedauer sowie eine Rückabwicklung des Kaufes bzw. Leasings, Aufhebung von Kaufverträgen und ähnliche Änderungen sind beim Bafa unverzüglich anzuzeigen. Das Bafa behält sich in diesen Fällen vor, den bereits bezahlten Umweltbonus zurückzufordern.

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