Segways: Diese Regeln gelten

Mit einer Segwaytour Städte ganz neu entdecken!
Mit einer Segwaytour Städte ganz neu entdecken!© Shutterstock/Kzenon

Segways sind bei Städtereisenden beliebt. ADAC Juristen erklären, wo man damit fahren darf, ob man einen Führerschein braucht und wer bei Unfällen haftet.

  • Für Segways gibt es keine Helmpflicht – ein Helm ist aber sinnvoll

  • Segways dürfen nicht nebeneinander fahren – es gilt das Rechtsfahrgebot

  • Kein Führerschein oder Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich

Segways sind zweirädrige Fahrzeuge mit einer Stange samt Lenker zwischen den Rädern zum Festhalten. Der Fahrer steht auf einer Plattform, steuert und bremst durch Gewichtsverlagerung. Ein Gyroskop, auch Kreiselstabilisator genannt, verhindert, dass das Segway während der Fahrt kippt.

Wo dürfen Segways fahren?

Mit Segways muss man – sofern vorhanden – auf Fahrradwegen oder einem Schutzstreifen fahren. Gibt es keinen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.

Auf Bürgersteigen sind sie nicht erlaubt, für Fußgängerzonen, die nicht durch eine Beschilderung freigegeben sind, ist eine Sondergenehmigung nötig. Dort muss immer die Geschwindigkeit angepasst werden – Fußgänger haben stets Vorrang, dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.

Zudem gilt ein striktes Rechtsfahrgebot. Außerdem müssen Segway-Piloten grundsätzlich hintereinander herfahren. Einzige Ausnahme: Fahrradstraßen.

Braucht man einen Führerschein?

Der Fahrer benötigt weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein.

Gibt es ein Mindestalter, wenn man Segway fahren will?

Das Mindestalter für das Fahren mit einem Segway liegt bei 14 Jahren.

Ist eine Haftpflichtversicherung nötig?

Ja. Der in der Betriebserlaubnis eingetragene Halter muss das Gefährt versichern. Der Nutzer muss prüfen, ob eine Versicherung besteht, zu erkennen ist das am gültigen Versicherungs-Klebe- oder Blechkennzeichen.

Wer zahlt bei Unfällen?

Wenn das Segway wie vorgeschrieben mit Versicherungskennzeichen ausgestattet ist, kommt die jeweilige Haftpflicht-Versicherung für Schäden Dritter auf.

Welches Gesetz regelt das Fahren mit einem Segway?

Seit dem 15.6.2019 gilt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und ersetzt die bisher gültige Mobilitätshilfenverordnung (MobHV).

Was sind die Voraussetzungen für eine Straßenzulassung?

  • Es muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (§ 21 StVZO) oder Einzelbetriebserlaubnis (21 StVZO) für das Fahrzeug erteilt worden sein.

  • Das Segway muss eine Versicherungsplakette nach § 29 a FZV haben.

  • Am Segway muss eine Kennzeichnung mit einem Fabrikschild „Elektrokleinstfahrzeug“, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der Genehmigungsnummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis angebracht sein.

  • Den vorgeschriebenen Anforderungen unter anderem über Bremse, Beleuchtung, Einrichtung für Schallzeichen muss entsprochen werden.

  • Eine Datenbestätigung nach § 20 Abs. 3a S. 1 bis 3 StVZO oder die Bescheinigung über die Einzelbetriebserlaubnis muss aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden.