Probefahrt vor dem Autokauf: Das sollten Sie beachten

Frau sitzt in einem Cabrio Probe
Sie sollten Ihr Wunschauto vor dem Kauf unbedingt Probe fahren© Fotolia/Maksym Povozniuk

Ein neues Auto kauft man nicht jeden Tag. Eine Probefahrt ist wichtig, um das Wunschauto vor dem Kauf auszuprobieren. Die ADAC Checkliste für die Probefahrt hilft, alles Wichtige zu beachten.

  • Wie Sie das Wunschauto bei einer Probefahrt auf Herz und Nieren prüfen

  • Unfall auf der Probefahrt: Selbstbeteiligung trotz Vollkaskoversicherung

  • Zum Ausdrucken: Checkliste und Vereinbarung über Probefahrt

ADAC Checkliste für die Probefahrt

Nehmen Sie die ADAC Checkliste mit zur Probefahrt. So können Sie sich während der Probefahrt Notizen machen und alle wichtigen Punkte abhaken.

Checkliste für die Probefahrt
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10 Tipps für die Probefahrt

  • Nehmen Sie sich Zeit für eine längere Probefahrt. Ein paar Stunden sind hier durchaus üblich. Wenn das Autohaus nicht bereit ist, Sie länger als zehn Minuten Probe fahren zu lassen, sollten Sie den Kauf gründlich überdenken.

  • Sie können das Wunschmodell auch erst einmal für ein paar Tage mieten. Lassen Sie sich die Miete auf den Kaufpreis anrechnen, wenn Sie es anschließend kaufen.

  • Machen Sie die Probefahrt mit der Motorisierung, die Sie kaufen wollen.

  • Nehmen Sie die ADAC Checkliste zur Probefahrt mit und gehen Sie die Punkte durch, die für Sie wichtig sind.

  • Testen Sie bei der Probefahrt nicht nur die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn. Fahren Sie auch in der Stadt und über Landstraßen. Parken Sie auch einmal ein, um zu sehen, wie übersichtlich das Auto ist.

  • Achten Sie beim E-Auto auf die Reichweite. Passt sie zu Ihren persönlichen Bedürfnissen (Familienauto, Berufspendler, Stadtauto)?

  • Nehmen Sie Ihre Familie oder eine Begleitperson mit auf die Probefahrt, damit auch diese das Auto auf ihre Bedürfnisse testen kann.

  • Prüfen Sie den Kofferraum auf seine Größe. Lässt er sich gut beladen?

  • Testen Sie, ob alle Kindersitze oder Ihr Hund in das Auto passen.

  • Fahren Sie auch andere Modelle Probe, um einen Eindruck verschiedener Fahrzeuge zu bekommen.

Unfall bei der Probefahrt: Wer zahlt?

Ein Vorführwagen beim Händler ist in der Regel vollkaskoversichert, es sei denn, der Händler weist ausdrücklich auf den fehlenden Versicherungsschutz hin. Verursachen Sie mit dem Vorführwagen einen selbstverschuldeten Unfall, kann der Händler aber eine Selbstbeteiligung verlangen. Fragen Sie daher vor der Probefahrt unbedingt, wie hoch die Selbstbeteiligung ist. Denken Sie auch daran: Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit besteht kein Versicherungsschutz.

Lassen Sie sich nach der Probefahrt vom Händler schriftlich bestätigen, dass Sie das Auto ohne Schäden zurückgegeben haben. Falls es Schäden gibt, sollten Sie diese genau protokollieren und fotografieren. So haben Sie einen Nachweis, wenn der Händler im Nachhinein Geld von Ihnen verlangt.

Vereinbarung Probefahrt bei Kauf von privat

Auch beim Kauf von privat sollten Sie eine schriftliche Probefahrtvereinbarung treffen, in der die Haftungsfrage und Modalitäten (z.B. Rückgabe, Kilometerbegrenzung) geregelt sind. Anhaltspunkt dafür kann diese ADAC Mustervereinbarung für die Probefahrt sein:

Vereinbarung über die Probefahrt mit einem gebrauchten Fahrzeug
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Von der Probefahrt zum Kaufvertrag

Wenn Ihnen das Auto bei der Probefahrt gefallen hat, sollten Sie nicht sofort nach der Probefahrt einen Kaufvertrag unterschreiben. Denn wer bestellt, muss auch zahlen.

Verhandeln Sie mit dem Händler, lassen Sie sich aber nicht unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung und schlafen Sie eine Nacht darüber, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Vielleicht wollen Sie auch noch ein paar andere Modelle testen, um einen Eindruck von unterschiedlichen Autos zu bekommen.

Alle Infos zum Neuwagenkauf finden Sie in der ADAC Broschüre:

Broschüre zum Neuwagenkauf
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