Sportanhänger: Die wichtigsten Bestimmungen

Auch für Segelflugzeug-Anhänger gelten spezielle Bestimmungen
Auch für Segelflugzeug-Anhänger gelten spezielle Bestimmungen© Shutterstock/Tobias Arhelger

Wer Sportgeräte oder Tiere transportieren möchte, braucht dafür spezielle Anhänger. Für sie gelten besondere Vorschriften, was Kennzeichen, HU, Versicherung und Steuern betrifft. Wir haben die wichtigsten Regelungen zusammengestellt.

Sportanhänger konnten früher ohne eigenes amtliches Kennzeichen gefahren werden (Kennzeichen des Zugfahrzeuges wurde wiederholt). Laut Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften müssen Sportanhänger (z.B. Bootstrailer, Pferdeanhänger usw.) seit 1992 ein eigenes amtliches Kennzeichen besitzen und regelmäßig alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Nach wie vor müssen Halter für derartige Anhänger keine Steuer bezahlen und keine eigene Versicherung abschließen.

Was ist für Fahrzeughalter wichtig?

  • Der Sportanhänger benötigt ein eigenes grünes Kennzeichen, das Sie bei Ihrer Zulassungsstelle erhalten. Für die Zulassung benötigen Sie die Anhänger-Betriebserlaubnis (beim Ummelden auch die bisherige Bescheinigung der Zulassungsstelle und das vorherige Kennzeichen) sowie den Prüfbericht der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Das Zulassungsverfahren entspricht im Wesentlichen der Zulassung von Kraftfahrzeugen.

  • Die Anhänger-Betriebserlaubnis, den Prüfbericht nach § 29 sowie die Bescheinigung der Zulassungsstelle müssen Sie für polizeiliche Kontrollen mit sich führen.

  • Sportanhänger dürfen nur für den jeweiligen Verwendungszweck eingesetzt werden.

  • Die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs übernimmt nur Schäden, wenn der Anhänger angekuppelt ist. Es empfiehlt sich deshalb eine Anhängerhaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Schäden übernimmt, wenn sich der Anhänger selbstständig macht oder sich vom Zugfahrzeug löst.

  • Eine Zulassung für 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist möglich bei folgenden Bedingungen:
    Zugfahrzeug mit ABS, Reifen am Hänger jünger als 6 Jahre (DOT) und mindestens für 120 km/h ausgelegt 
    Anhänger ohne eigene Bremse oder hydraulische Stoßdämpfer: Gesamtgewicht max. 0,3 mal Zugwagen-Leergewicht
    Anhänger mit eigener Bremse und Stoßdämpfer: Gesamtgewicht max. 1,1-mal Zugwagen Leergewicht (x 1,2 wenn Stabilisierungssystem vorhanden)

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?