Leasing-Rückgabe: So vermeiden Sie typische Kostenfallen

Von wegen Rundum-sorglos-Paket: Bei der Rückgabe eines Leasingautos kann es teuer werden. ADAC Juristen erklären, ob Sie für Schäden oder Mehrkilometer zahlen müssen und worauf Sie bei der Rückgabe achten sollten.
Schäden am Leasingauto kosten extra, normale Gebrauchsspuren nicht
Wer mehr fährt, muss mehr zahlen: Mehrkilometer werden extra berechnet
ADAC Checkliste für die Rückgabe des Leasingautos: So vergessen Sie nichts
Die Rückgabe des Leasingautos läuft je nach Vertragstyp anders ab. Schauen Sie in den Leasingvertrag, ob Sie einen Restwert- oder Kilometerleasing-Vertrag abgeschlossen haben. ADAC Juristen erklären, wie die Rückgabe am besten klappt.
ADAC Checkliste für die Rückgabe des Leasingautos
Der Zustand des Autos und mögliche Schäden sind die häufigsten Streitpunkte bei der Rückgabe. Die folgenden Tipps und die ADAC Checkliste helfen, Streit zu vermeiden:
Zustand des Autos vor Rückgabe dokumentieren: Lesen Sie im Leasingvertrag nach, ob Sie das Auto von einem eigenen Sachverständigen prüfen lassen können. Meist ist vereinbart, dass der Leasinggeber den Gutachter bestimmt.
Nehmen Sie einen Zeugen zur Rückgabe mit.
Fotografieren Sie das Leasing-Auto bei der Rückgabe von allen Seiten (auch innen). Schäden, die strittig werden könnten, sollten Sie besonders genau dokumentieren.
Mängelprotokoll erst prüfen, dann unterschreiben: Viele Händler verlangen direkt vor Ort eine Unterschrift auf dem Mängel- oder Rückgabeprotokoll. Achtung: Mit der Unterschrift können Sie unbewusst Mängel anerkennen und Nachzahlungen akzeptieren. Nehmen Sie das Protokoll daher mit und lesen Sie es in Ruhe durch, bevor Sie es unterschreiben. Lassen Sie sich alle mündlichen Vereinbarungen schriftlich bestätigen.
Neue Konditionen aushandeln: Wollen Sie bei dem Händler ein neues Auto leasen, nutzen Sie Ihre Verhandlungsposition. Sie können zum Beispiel aushandeln, dass Sie für das alte Leasingfahrzeug keine Nachforderungen zahlen müssen. Wichtig: Lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich geben.
Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen, wenn er unklare Regelungen enthält. Dazu können Sie sich an einen ADAC Vertragsanwalt wenden.
Mit der ADAC Checkliste vergessen Sie keine wichtigen Punkte bei der Rückgabe Ihres Leasingautos:
Tipps für die Rückgabe bei Kilometerleasing
Beim Kilometerleasing richtet sich die Leasingrate nach den gefahrenen Kilometern. Fahren Sie mehr als vertraglich vereinbart, müssen Sie bei der Rückgabe für die Mehrkilometer zahlen. Wer weniger fährt, bekommt eine Erstattung.
In welchem Zustand muss das Auto bei der Rückgabe sein?
Der Leasingnehmer oder die Leasingnehmerin muss für die übermäßige Abnutzung des Autos zahlen, so steht es in den Leasingbedingungen. Einige Leasinggesellschaften regeln in einem Anhang zum Leasingvertrag mit Beispielen, was sie als normale oder übermäßige Abnutzung ansehen.
Das Problem: Dafür gibt es keine objektiven Kriterien. Die Feststellung des Minderwerts ist deshalb einer der häufigsten Streitpunkte beim Leasing. Auch Sachverständige können hier unterschiedlicher Meinung sein.
Hinweis der ADAC Juristen: Das Leasing-Auto muss bei der Rückgabe nicht in Neuzustand sein. Es reicht, wenn es in einem Gebrauchszustand ist, der dem Alter und der Laufzeit des Fahrzeugs entspricht. Viele Händler und Gutachter argumentieren mit übermäßiger Abnutzung und versuchen, jede Kleinigkeit in Rechnung zu stellen. Zum Beispiel jeden Kratzer, Steinschlag oder die kleinste Delle. Normale Gebrauchsspuren sind nach der Rechtsprechung aber keine übermäßige Abnutzung.
Schäden am Leasingauto: Muss man die Reparatur zahlen?
Der Minderwert des Autos ist nicht automatisch gleichzusetzen mit den Reparaturkosten, die für die Beseitigung von übermäßiger Abnutzung anfallen würden.
Bei der Rückgabe des Autos wird nur der tatsächliche Minderwert ausgeglichen, nicht jeder geschätzte Reparaturaufwand. Ein Beispiel: Die Reparatur einer Beule kostet 1000 Euro, der Minderwert des Autos ist aber erheblich niedriger.
Gut zu wissen: Auf den Minderwert steht dem Leasinggeber keine Mehrwertsteuer zu.
Tipps für die Rückgabe bei Restwertleasing
Beim Restwertvertrag trägt der Leasingnehmer das sogenannte Restwertrisiko. Das heißt:
Ist das Auto bei der Rückgabe weniger wert als bei Vertragsschluss vereinbart, muss der Leasingnehmer nachzahlen.
Ist das Auto genauso viel wert wie der vereinbarte Restwert, braucht der Leasingnehmer bzw. die Leasingnehmerin nichts nachzuzahlen.
Ist der Wagen mehr wert als der kalkulierte Restwert, bekommt der Leasingnehmer in der Regel 75 Prozent vom Mehrerlös ausgezahlt. Die restlichen 25 Prozent stehen aus steuerlichen Gründen der Leasinggesellschaft zu. Dieser Betrag wird den Leasingnehmern aber oft gutgeschrieben, wenn sie einen neuen Leasingvertrag abschließen.
Einen Vertrag mit Restwert-Abrechnung sollten Sie von einem ADAC Vertragsanwalt prüfen lassen. Die Vertragsklauseln könnten unter Umständen unwirksam sein.
Leasing-Auto vor Vertragsende zurückgeben: Geht das?
In der Regel gibt es keine Möglichkeit, das Leasingauto vor Vertragsende zurückzugeben. Leasingnehmer können ohne Zustimmung des Leasingebers den Vertrag also nicht kündigen oder sich frühzeitig herauskaufen. Der Leasinggeber muss einem Aufhebungsvertrag zustimmen. Dafür wird meist eine hohe Zahlung fällig.
Lesen Sie in Ihrem Leasingvertrag nach, ob und unter welchen Bedingungen eine vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags möglich ist. Bei Bedarf können Sie den Vertrag von einem ADAC Vertragsanwalt prüfen lassen.
Leasing-Auto rauskaufen statt zurückgeben: Ist das möglich?
In der Regel gilt: Beim Leasing werden Sie am Ende der Vertragslaufzeit nicht Eigentümer, sondern müssen das Leasing-Auto zurückgeben. Es gibt kein Ankaufsrecht für den Leasingnehmer oder die Leasingnehmerin.
Es kommt aber vor, dass der Händler Ihnen die Möglichkeit gibt, das Auto nach Ende des Leasingvertrags zu kaufen. Das können Sie auch schon bei Abschluss des Leasingvertrags vereinbaren – aus Beweisgründen am besten schriftlich. Aber Achtung: Gibt der Händler in der Zwischenzeit sein Geschäft auf oder wird er insolvent, ist diese Vereinbarung hinfällig.
Auto zurückgeben und gleich ein neues leasen: Geht das?
Wenn Sie Ihr altes Leasing-Auto zurückgeben und direkt ein neues leasen wollen, können Sie mit dem Leasinggeber verhandeln. Auf diesem Weg können Sie zum Beispiel vereinbaren, dass Sie bei der Rückgabe des alten Leasing-Autos nichts nachzahlen müssen.
Lassen Sie sich die Vereinbarungen immer schriftlich bestätigen. Beachten Sie außerdem, dass Ihr Vertragspartner der Leasinggeber ist und er mögliche Vereinbarungen erst mit dem Händler abstimmen muss.
Ihr alter Leasingvertrag läuft aus und Sie haben beim selben Leasingeber einen Nachfolger geleast. Dieser ist wegen Lieferproblemen nicht zum vereinbarten Termin verfügbar. Was tun?
Nehmen Sie unbedingt Kontakt mit dem Leasinggeber auf. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie das alte Leasingfahrzeug bis zur Lieferung des Nachfolgers weiter nutzen dürfen und dass dafür keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Hinweis der ADAC Juristen: Wenn Sie das alte Leasingfahrzeug ohne Absprache einfach später zurückgeben, machen Sie sich unter Umständen schadenersatzpflichtig. Außerdem können Ihnen Mehrkilometer berechnet werden.