Mangel am Leasingauto

Mann schiebt sein Auto nach Autopanne
Probleme mit dem Leasingauto – diese Rechte haben Sie© Shutterstock/G-Stock Studio

Hat das Leasingauto in der Sachmängelhaftungsfrist einen Mangel, können Sie sich wie ein Käufer an den Händler wenden. ADAC Juristen erklären, welche Ansprüche Sie haben.

  • Leasingauto mangelhaft: Beim Händler Reparatur verlangen

  • Zusätzlich Leasinggeber informieren

  • Leasingrate auch bei Mangel am Leasingauto zahlen

Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Leasingauto schon bei der Übergabe einen Fehler hat, von dem Sie nichts wussten oder auf den Sie der Händler nicht hingewiesen hat.

Händler kontaktieren

Beim Leasing haben Sie das Fahrzeug nicht gekauft. Eigentümer des Autos ist der Leasinggeber, der in der Regel die Ansprüche aus Sachmängelhaftung an den Leasingnehmer abtritt.

Das heißt für Sie: Sie können sich bei einem Mangel am Leasingauto wie ein Käufer an den Händler wenden. Dies gilt auch, wenn die Ansprüche vor Gericht geltend gemacht werden müssen.

Reparatur, Minderung, Rücktritt

Hat das Leasingauto Mängel, können Sie zunächst entweder die Reparatur oder die Neulieferung des Fahrzeugs verlangen. Wollen Sie die Reparatur des Mangels, fordern Sie den Händler zur Nachbesserung auf und setzen Sie ihm dazu eine Frist.

Hinweis: Für seit 1.1.2022 geschlossene Verträge reicht es aus, wenn Sie als Privatkunde den Händler nachweisbar über die Mängel informieren. Um sicher zu gehen, sollten Sie dem Händler eine angemessene Frist (ca. 14 Tage) zur Mangelbeseitigung setzen. Der Händler muss den Mangel dann innerhalb der Frist beheben. Erst danach kommen weitergehende Rechte wie Rücktritt oder Minderung in Frage.

Minderung der Leasingrate

Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, können Sie vom Händler eine Kaufpreisminderung fordern. Für Verträge, die bis 31.12.2021 geschlossen wurden, war das nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch der Fall. Bei Verträgen, die seit 1.1.2022 zwischen Unternehmer und einem privaten Kunden geschlossen werden, hängt dies vom Einzelfall ab. Eine Minderung führt zur Anpassung der Leasingzahlungen (Leasingraten, Sonderzahlung, Restwert).

Rücktritt vom Vertrag

Führt die Nachbesserung nicht zur Beseitigung des Mangels, können Sie bei einem erheblichen Mangel auch vom Vertrag zurücktreten. Dann müssen Sie das Auto an den Händler zurückgeben. Für die gefahrenen Kilometer zahlen Sie eine Nutzungsentschädigung. Der Leasinggeber muss Ihnen Sonderzahlungen, angefallene Vertragskosten und die bezahlten Leasingraten zurückerstatten.

Keine Haftung für Verschleißteile

Die Sachmängelhaftungsansprüche bestehen nicht für alle am Leasingfahrzeug auftretenden Mängel. Bei typischen verschleißbedingten Mängeln (zum Beispiel Bremsbeläge, Bremsscheiben, Wischerblätter) können Sie den Leasingvertrag nicht vorzeitig kündigen oder die Raten kürzen.

Sie müssen das Leasingauto in betriebs- und verkehrssicherem Zustand erhalten und (wie ein Eigentümer) die Kosten dafür tragen.

Zwei Jahre Sachmängelhaftung

Wie beim Neuwagenkauf beträgt die Sachmängelhaftungsfrist zwei Jahre. Bei gebrauchten Autos beträgt diese Frist ein Jahr. Lässt sich der Händler auf Ihre Ansprüche nicht ein, müssen Sie innerhalb der Sachmängelhaftungszeit Klage erheben. Bei Streit mit dem Händler sollten Sie sich von einem ADAC Vertragsanwalt beraten lassen.

Leasingraten nicht kürzen

Sie dürfen in der Vertragslaufzeit die Leasingraten nicht einbehalten oder kürzen. Dies gilt für alle Mängel, unabhängig davon, ob das Leasingauto wegen der Mängel nicht benutzt werden kann oder es in der Werkstatt steht.

Die Zahlung der Leasingraten darf nur unterbrochen werden, wenn der Händler mit dem Rücktritt einverstanden ist oder wenn Klage erhoben ist.

Kürzen Sie die Raten, ohne dazu berechtigt zu sein, riskieren Sie, fristlos gekündigt zu werden. Außerdem drohen Schadenersatzforderungen, wenn sich später herausstellt, dass Ihnen kein Rücktrittsrecht zustand.

Lesen Sie in den Leasingbedingungen nach, ob und in welchen Fällen Sie die Zahlung aussetzen können.

Bei Streit Leasingvertrag prüfen lassen

Wenn es mit dem Händler zu Streit über Ihre Mängelrechte kommt, sollten Sie sich mit einem ADAC Vertragsanwalt in Verbindung setzen. Dieser kann Sie anhand des Leasingvertrags über das weitere Vorgehen beraten.

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