Insolvenz: Was das Aus eines Autoherstellers für Kunden bedeutet
Von Christof Henn

Service, Ersatzteile, Garantie – was es für Verbraucher bedeutet, wenn ein Autohersteller vom Markt verschwindet.
Ersatzteilversorgung bei großen Herstellern meist über Jahre gesichert
Sorgen von ADAC Mitgliedern wegen Berichterstattung über Aiways
Bei Insolvenz sind Garantieleistungen kaum zu erreichen
Gibt es noch Ersatzteile, wer kann sich um die Wartung kümmern, was ist bei einem Garantiefall? Fragen, die sich verunsicherte Kunden von Autoherstellern stellen, die vom deutschen Markt verschwinden.
Im Frühjahr 2026 meldete der deutsche Lada-Importeur Insolvenz an. Und beim chinesischen Elektroauto-Hersteller Aiways machen sich ADAC Mitglieder wegen der Berichterstattung über ein Aus der Firma Sorgen.
Aiways reagiert nicht auf Anfrage der Redaktion
Die ADAC Redaktion wollte von Aiways wissen, ob diese Sorgen berechtigt sind, an wen sich Kunden wenden können, wenn ihr Auto Ersatzteile für eine Reparatur braucht, und wer bei der Inanspruchnahme von Garantieleistungen der richtige Ansprechpartner ist. Trotz einer Erinnerung nach zehn Tagen: keine Reaktion.
Die Erfahrung, dass Aiways nicht reagiert, machen auch ADAC Mitglieder. "Dass ein Hersteller für seine Kunden nicht mehr erreichbar ist und nicht informiert, ob und wie es weitergeht", sagt Arnulf Thiemel vom ADAC Technik Zentrum in Landsberg, "ist aus Sicht des Verbraucherschutzes inakzeptabel."
Schwierige Ersatzteilversorgung

Thiemel rät Verbrauchern zu einer gewissen Vorsicht beim Kauf von Autos neuer und noch nicht etablierter Marken mit geringen Stückzahlen – von Aiways wurden seit 2020 nur etwas mehr als 1000 Autos in Deutschland zugelassen. "Wenn ein großer Hersteller vom Markt verschwindet, gibt es meistens noch viele Jahre Ersatzteile und genügend Werkstätten, die reparieren können", so Thiemel. Dann rentiere es sich auch für Zulieferer, weiter zu produzieren.
Bei kleinen, neuen Herstellern, die in Schwierigkeiten geraten, sei das Risiko für Verbraucher deutlich größer. "Da kann schon die Beschaffung von neuen Bremsbelägen ein Problem werden", so Thiemel, "oder von Diagnosegeräten, ohne die Fehler nicht behoben werden können."
Große Auswirkungen könne eine Herstellerpleite auch auf die Nutzung von digitalen Diensten haben: Navigations-Updates, App-Anbindungen oder Online-Funktionen. Thiemel: "Besonders problematisch ist, dass diese Dienste häufig serverbasiert sind und mit der Einstellung des Herstellerbetriebs entfallen können."
Ersatzteile: Tipps für betroffene Verbraucher
Der Hersteller ist im Falle der Insolvenz nicht oder nur noch begrenzt in der Lage, Ersatzteile bereitzustellen. Daher müssen sich Besitzer einer insolvent gegangenen Marke nach anderen Quellen umsehen. Der ADAC nennt dazu:
(ehemalige) Werkstätten der pleitegegangenen Marke, die noch Lagerbestände haben
freie Teilehändler
Händler, die sich auf Teile der insolventen Marke spezialisiert haben (wie beispielsweise seinerzeit bei Saab)
Interessengemeinschaften von Verbrauchern
Internetsuche, etwa auf Kleinanzeigen- und Auktionsportalen
Bei Garantieansprüchen fehlt ein Ansprechpartner
Geht an einem Neuwagen etwas kaputt, haben Autokäufer zwei Ansprechpartner: den Verkäufer (Händler) und den Hersteller. Der Verkäufer muss 2 Jahre lang Sachmängel beheben, der Hersteller gibt in der Regel mindestens 2 Jahre Garantie auf wesentliche Bauteile. Bei E-Autos beträgt die Garantie auf die Hochvolt-Batterie üblicherweise sogar 8 Jahre.
Bei der Insolvenz eines Herstellers fällt eine dieser Absicherungen weg. "Garantieleistungen, vor allem Reparaturen, werden dann nicht mehr erbracht", erklärt ADAC Jurist Klaus Heimgärtner. "Allenfalls kann man Schadenersatzansprüche im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden, da gibt es aber höchstens ein paar Cent für einen Euro."
Normalerweise bezahle bei Garantiefällen der Hersteller den Händler für solche Reparaturen. "Aber wenn kein Geld mehr da ist, wird der Händler nicht bezahlt und dieser wird eine Garantiereparatur ablehnen", so Heimgärtner. "Ein direkter Reparaturanspruch gegen einen Markenhändler oder eine Markenwerkstatt besteht für den Kunden aus der Herstellergarantie nicht."
Bei neuen Marken Auto-Abo und Leasing prüfen
Der ADAC Jurist empfiehlt allen, die sich für eine neue Marke entscheiden, Alternativen zum klassischen Autokauf in Erwägung zu ziehen. Das können zum Beispiel ein Auto-Abo-Modell oder Leasing sein.
"Der Vorteil beim Leasing ist zum Beispiel, dass in der Regel eine Leasinggesellschaft Eigentümerin des Fahrzeugs ist", sagt Heimgärtner. Kunden hätten im Falle einer Herstellerpleite weiterhin einen Ansprechpartner und würden ihr Fahrzeug spätestens am Ende der Leasing- bzw. Mietzeit wieder los.
Fachliche Beratung: Klaus Heimgärtner (ADAC Jurist) sowie Arnulf Volkmar Thiemel und Matthias Vogt (beide ADAC Technik Zentrum Landsberg)