Klima-Kältemittel R134a wird knapp: Was Autofahrer wissen müssen
Von Redaktion

Viele ältere Fahrzeuge nutzen für ihre Klimaanlagen noch das Kältemittel R134a. Aufgrund neuer EU-Vorgaben wird es jedoch schrittweise vom Markt genommen. Was sich für Betroffene dadurch ändert.
R134a wurde jahrzehntelang in Fahrzeug-Klimaanlagen eingesetzt
Seit 2017 in Neuwagen verboten
Umrüstung nicht ohne Weiteres möglich
Wer ein Fahrzeug besitzt, das vor 2017 zugelassen wurde, könnte bei der Wartung der Klimaanlage künftig mit höheren Kosten konfrontiert werden. Denn das bis dahin verwendete Kältemittel R134a wird immer knapper. Hintergrund ist die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase, sogenannte F-Gase. Sie sieht vor, die verfügbaren Mengen dieser klimaschädlichen Stoffe schrittweise zu reduzieren. Dazu gehört auch das Kältemittel R134a, das in vielen älteren Fahrzeugen eingesetzt wird.
Schrittweiser Ausstieg aus Kältemittel R134a
Die durch die Europäische Union regulierte Verknappung dieser Kältemittel sorgt derweil für steigende Beschaffungskosten. Während 2024 noch 31 Prozent der ursprünglichen Menge erlaubt waren, werden es 2027 nur noch 17 Prozent sein. 2030 sind lediglich noch 9 Prozent erlaubt, 2050 ist dann Schluss mit diesen Mitteln.
Das Problem: Die Zahl der Fahrzeuge schrumpft nicht im gleichen Verhältnis wie die verfügbare Menge an Kältemittel.
Das sind die Folgen für Bestandsfahrzeuge

Für Autofahrerinnen und Autofahrer bedeutet das steigende Wartungs- und Reparaturkosten, mögliche Versorgungsengpässe und Unsicherheit darüber, ob eine Instandsetzung künftig überhaupt noch möglich ist.
Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, verlieren Fahrzeuge nicht nur ein wichtiges Komfortmerkmal. Mit Blick auf beschlagene Scheiben oder extreme Hitze kann das Fehlen der Klimaanlage im Einzelfall auch ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Umrüstung nicht immer möglich
Lässt sich ein anderes Kältemittel verwenden? Zwar gibt es alternative Kältemittel wie das modernere R1234yf. Ob eine Verwendung in bestehenden Fahrzeug-Klimaanlagen mit R134a bzw. deren Umrüstung zur Verwendung zulässig ist (z.B. Erlöschen der Betriebserlaubnis), ist nicht abschließend geklärt.
Bestandsfahrzeuge könnten aus technischer Sicht umgerüstet werden, allerdings fehlen häufig die dazu notwendigen Freigaben der Hersteller. Werkstätten und Klimaservices bieten die Umrüstung dennoch immer häufiger an. Vorab sollte man deshalb sorgfältig prüfen, was beim eigenen Fahrzeug zulässig ist.
Warnung vor Nachfüll-Kits aus dem Internet
Auch Online-Händler versuchen mit dem Mangel an R134a ein Geschäft zu machen und bieten zum Teil Nachfüll-Sets auf Propan-/Butan-Basis an. Diese Sets stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, da sie im schlimmsten Fall einen Fahrzeugbrand verursachen können. Der ADAC warnt daher ausdrücklich vor solchen Angeboten.
Verbrauchertipps des ADAC

Lassen Sie die Klimaanlage regelmäßig prüfen und Undichtigkeiten zeitnah beheben. Verzichten Sie auf Nachfüll-Kits aus dem Internet und lassen Sie sich vor einer möglichen Umrüstung auf alternative Kältemittel von einer Fachwerkstatt beraten. Eine funktionierende Klimaanlage erhöht nicht nur den Komfort, sondern unterstützt auch die Verkehrssicherheit, etwa durch die schnelle Entfeuchtung beschlagener Scheiben.
Forderungen des ADAC
Schaffung einer eindeutigen und praktikablen Rechtsgrundlage für die Verwendung alternativer Kältemittel (z.B. R1234yf) in bestehenden Fahrzeug-Klimaanlagen, die mit dem Kältemittel R134a betrieben und typgenehmigt sind, bzw. deren Umrüstung zur Verwendung eines alternativen Kältemittels
Festschreibung einheitlicher technischer Anforderungen für die Umrüstung von Klimaanlagen auf alternative Kältemittel (z.B. R1234yf) in bestehenden Fahrzeugen, die mit Kältemittel R134a betrieben und typgenehmigt sind
Bewertung und Genehmigung internationaler Alternativ-Kältemittel wie Kohlenwasserstoff-Gemische durch die zuständigen Behörden
Bereitstellung hierzu erforderlicher Informationen und technischer Freigaben zur Umrüstung durch die Fahrzeughersteller
Berücksichtigung zugelassener Umrüstlösungen im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU)
Fachliche Beratung: Matthias Zimmermann, ADAC Technik Zentrum