Event Data Recorder (EDR): Wozu es die Blackbox im Auto braucht

Was ist ein Event Data Recorder? Mehr dazu im Video ∙ Bild/Video: © ADAC e.V.

Wussten Sie, dass bald alle Neuwagen eine Blackbox im Auto haben müssen? Was es mit diesem "Event Data Recorder" (EDR) auf sich hat, was er alles aufzeichnet und wie es dabei mit dem Datenschutz aussieht.

  • EDR ab Juli 2024 für alle neuen Pkw Pflicht

  • Blackbox speichert Daten vor und nach dem Unfall

  • Daten können von Sachverständigen ausgelesen werden

Was ist ein Event Data Recorder (EDR)?

Der Event Data Recorder (EDR) ist ein Gerät, das in Fahrzeugen installiert ist und Fahrzeugdaten aufzeichnet. Ähnlich wie eine Blackbox in einem Flugzeug kann der EDR nach einem Unfall ausgewertet werden, um besser zu verstehen, was genau passiert ist. Die Aufzeichnung erfolgt nur bei einem Unfall (Event) und auch nur über eine kurze Zeitspanne von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash.

Hilfreich können die Daten für die Unfallrekonstruktion oder für die Weiterentwicklung der Fahrzeugsicherheit sein.

Welche Autos haben einen EDR?

Seit 6. Juli 2022 müssen alle neuen Fahrzeugtypen und ab 7. Juli 2024 alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) mit einem EDR ausgestattet sein. Andere Fahrzeugklassen (M2, M3, N2, N3) ab 7. Januar 2026 bzw. 7. Januar 2029. Es gibt aber auch einige Hersteller, die schon vor der gesetzlichen Verpflichtung einen EDR in ihre Modelle gebaut haben.

Wie funktioniert die Blackbox im Auto?

Der EDR zeichnet kontinuierlich die Fahrzeugdaten auf, speichert sie aber erst dann, wenn eine bestimmte Auslöseschwelle überschritten wird, die Sensoren also einen Unfall registrieren oder Umstände, die dazu führen können. Konkret: Der Event Data Recorder springt an, wenn er eine Geschwindigkeitsänderung in Quer- oder Längsrichtung von mehr als 8 km/h innerhalb von 150 Millisekunden registriert, beim Auslösen von Gurtstraffern oder Airbags sowie beim Auslösen einer aktiven Motorhaube. Letzteres wäre bei einer Kollision mit einem Fußgänger der Fall.

Der EDR ist meistens Teil des Airbagsteuergeräts. Dort laufen ohnehin die Informationen von Beschleunigungssensoren zusammen, die für das Auslösen der Airbags relevant sind. Auch der EDR greift darauf zurück.

Welche Daten werden wo gespeichert?

Der EDR speichert nur die Daten, die im Falle eines Unfalls von Interesse sein können:

  • Fahrdynamik-Daten vor dem Crash: Geschwindigkeit, Motor-Drosselklappe/Gaspedalstellung, Status der Bremse, Zündzyklus beim Crash, Motordrehzahl, Aktivität von ABS und Stabilitätskontrolle, Lenkwinkel

  • Fahrdynamik-Daten nach dem Crash: Geschwindigkeitsänderung in Längs- und Querrichtung

  • Informationen zu Rückhaltesystemen: Anschnallstatus von Fahrer und Beifahrer, Airbag-Warnleuchte, Auslösezeitpunkt der Airbags für Fahrer und Beifahrer (Front, Seite, Curtain-Airbags)

Die Daten werden ausschließlich lokal im Fahrzeug gespeichert, können also nicht via Online-Verbindung "over the air" in fremde Hände geraten. Ausgelesen werden die Daten entweder über die OBD-Schnittstelle im Auto oder direkt über das Airbag-Steuergerät, sollte die OBD beim Crash zerstört worden sein.

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Datenschutz: Wem gehören die Daten?

Die Daten gehören grundsätzlich dem Fahrer bzw. dem Halter. Weil alle Datenschutzgesetze eingehalten werden müssen, dürfen zum Beispiel keine personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten gespeichert werden, zum Beispiel die vollständige Fahrzeug-Identifikationsnummer.

Vor einer Überwachung muss sich ohnehin keiner fürchten, da der EDR nicht dauerhaft Daten speichert und auch nicht jeder ohne Zustimmung des Fahrers/Halters das Recht hat, diese über die OBD-Schnittstelle abzugreifen. Auf der anderen Seite muss den Betroffenen klar sein, dass bei jeder HU-Prüfung oder jedem Werkstatt-Aufenthalt ein Auslesen der EDR Daten theoretisch möglich ist.

Wer darf wann die Daten auslesen?

Testszene zum Event Data Recorder EDR in Landsberg
Eine beauftragte Sachverständige oder ein Sachverständiger kann die EDR-Daten auslesen© ADAC/Test und Technik/Matthias Zimmermann

Das Auslesen der Daten geschieht in der Regel auf Anordnung eines Richters oder der Staatsanwaltschaft. Dabei wird ein Unfall-Sachverständiger mit der Klärung des Unfallhergangs beauftragt. EDR-Daten stellen eine von vielen möglichen Quellen bei der Unfallrekonstruktion dar, die mit fachkundiger Expertise interpretiert und validiert werden. Das Spurenbild am Unfallort, die Lage des Fahrzeugs oder der Fahrzeuge und deren Deformationen stellen aber meist die Hauptquellen für ein Unfallgutachten dar.

Muss der Fahrer zustimmen? Es kann sein, dass das Interesse an der Strafverfolgung höher gewichtet wird als das Interesse am individuellen Datenschutz. Dann kann der Fahrer/Halter das Auslesen der EDR-Daten nicht verhindern. Dies kann etwa der Fall sein, wenn geklärt werden muss, wie ein Unfall mit Schwerverletzten und Getöteten zustande gekommen ist.

Fachliche Beratung: Isabella Ostermaier/ADAC Unfallforschung