Mit dem Auto unterwegs in Zypern
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Weitere Bestimmungen
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Mit dem Auto unterwegs
Es herrscht Linksverkehr.
Autourlauber sollten sicherstellen, dass ihre Scheinwerfer für den Linksverkehr eingestellt sind. Erkundigen Sie sich deshalb beim Hersteller, ob und welche Maßnahmen Sie treffen müssen.
Weitere Informationen über Scheinwerfer Abkleber erhalten Sie auch unter
Promillegrenze
Sie beträgt 0,5.
Warnwestenpflicht
Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und tragen, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen.
Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Weitere Mitführpflichten
Wir empfehlen die Mitnahme von zwei Warndreiecken. Die geforderte Pflicht zur Mitführung gilt nicht für ausländische Verkehrsteilnehmer. Zur Umgehung von ggf. auftretenden Missverständnissen wird jedoch zum Mitführen geraten.
Kindersitze
Kinder bis 12 Jahre und unter 1,5 Meter benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Die Beförderung von Kindern unter 5 Jahren auf dem Beifahrersitz ist verboten.
Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen
Radarwarngeräte
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Das gilt auch für Navigationsgeräte mit entsprechender Funktion.
Rauchverbot
Rauchverbot im Fahrzeug, wenn Minderjährige unter 16 Jahren mitfahren.
Winterausrüstung
Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.
Überholen
Es wird rechts überholt.
Halten und Parken
Doppelte gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot, eine einfache gelbe Linie Parkverbot.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Bei Personenschäden auf jeden Fall die Polizei rufen. Liegen nur Sachschäden vor, ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Bei Unfällen ist je ein Warndreieck vor bzw. hinter dem liegengebliebenen Fahrzeug in ausreichendem Abstand aufzustellen.