Einreise, Zoll und Aufenthalt in der Türkei
Die Türkei vereint traumhafte Strände, beeindruckende Landschaften und ein reiches kulturelles Erbe – von Istanbul bis Kappadokien und der Türkischen Riviera. Bei einem Urlaub sollten Reisende die wichtigsten Einreise- und Zollbestimmungen kennen.
Hier erfahren Sie alles, was Sie bei einer Reise in die Türkei wissen und beachten müssen:
Welches Reisedokument (z.B. Personalausweis) brauche ich für die Türkei?
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen genügt der Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Alle Infos.Was muss ich bei der Einreise mit Hund beachten?
Für die Einreise ist eine Bescheinigung mitzuführen, in dem Angaben zum Tier und zum Besitzer sowie Impfungen und Behandlungen vom Tierarzt einzutragen sind. Alle Infos.Braucht es eine Reisevollmacht für Minderjährige?
Die Mitnahme einer Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten sind nicht vorgeschrieben, aber empfohlen. Hier zum Download.
Reise- und Sicherheitshinweise
Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.
Einreisebestimmungen
Die Einreise ist möglich mit:
Reisepass: ja
Kinderreisepass: ja
Vorläufiger Personalausweis: nicht empfohlen
Vorläufiger Reisepass: ja
Personalausweis: ja
Der Reisepass muss noch mindestens über eine freie Seite verfügen, ansonsten kann die Einreise verweigert werden.
Bei der Einreise mit dem Pkw ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen.
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen gilt:
Visum: nicht erforderlich
Der touristische Aufenthalt ist bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visumsfrei. Kürzere Aufenthalte in diesem Zeitraum werden addiert. Eine kurzzeitige Ausreise macht deshalb keinen erneuten visumsfreien Aufenthalt von 90 Tagen möglich.
Reisevollmacht für Minderjährige
Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.
Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere
Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.
Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.
Express-Reisepass
Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.
Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass
Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.
Reiseausweis als Passersatz (RaP)
Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.
Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.
Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.
Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.
Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.
Gesundheitsinformationen
Sie brauchen für die Einreise in die Türkei keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für die Türkei raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, evtl. Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!
Ein Risiko, in der Türkei an Malaria zu erkranken, besteht zwar grundsätzlich, es ist aber insgesamt niedrig. Es besteht von Mai bis Oktober ein minimales Risiko im Südosten (Anatolien, Amikova- und Cukurova-Ebenen). Die größeren Städte und Touristenzentren im Westen und Südwesten sind malariafrei. Die gefährliche Malaria tropica kommt nicht vor. Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Infektion besteht in konsequentem Schutz gegen Mückenstiche. WHO und andere Gremien empfehlen zudem, ein geeignetes Medikament für den Notfall mitzunehmen.
Die medizinische Versorgung in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten entspricht vom Niveau her derjenigen in Westeuropa. Im übrigen Land ist die Versorgung gewährleistet, aber nicht immer auf westeuropäischem Niveau. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.
Wer in die Türkei reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Deutsche Krankenkassen dürfen im Ausland entstandene Kosten höchstens nach deutscher Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland werden grundsätzlich nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deReisen mit Hund und Katze
Für die Einreise ist eine von der türkischen Botschaft bereitgestelltes Formular mitzuführen, in dem Angaben zum Tier und zum Besitzer sowie Impfungen und Behandlungen vom Tierarzt einzutragen sind.
Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus der Türkei in die EU müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
Hunde müssen neben Tollwut auch gegen Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose geimpft sein.
Die Mitnahme folgender Hunderassen ist verboten: amerikanischer Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, American Staffordshire Terrier und American Bully.
Sicherung von Tieren im Fahrzeug
Laut Straßenverkehrsordnung gelten Tiere in Deutschland als Ladung und müssen entsprechend gesichert werden, um keine Gefahr für die Insassen darzustellen. Diese Regelung gilt auch im Ausland, wobei die Sicherungsmethode von der Größe des Tieres und den individuellen Umständen abhängt.
ADAC Experten haben verschiedene Hundetransport-Systeme hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile analysiert und in Crashtests geprüft. Die detaillierten Ergebnisse finden Sie unter adac.de/hundetransport .
Gesundheitstipps für die Autoreise mit Hund
Damit Ihr Hund die Fahrt bei sommerlichen Temperaturen gut übersteht, sollten weitere Aspekte beachtet werden, die Sie hier auf adac.de nachlesen können.
Zollbestimmungen
| Persönliche Gebrauchsgegenstände und Reiseproviant | Abgabefrei, keine Zollformalitäten. |
| Geschenke | Zollfrei im Wert bis zu 430 Euro (bis zu 150 Euro für Personen unter 15 Jahren). |
| Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren (Alkohol und Tabakwaren ab 18 Jahren) Höchstmengen von jeweils bis zu 600 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-%, 1 kg Kaffee, 1 kg Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten, Parfüm, EDT oder Lotion, 5 St. à 120 ml |
1 · Tabak jeweils 250 g Zigarettentabak (inkl. 200 Blatt Zigarettenpapier) und Pfeifentabak. Bei Schokolade und Süßigkeiten sind auch entsprechende Teilmengen möglich
Waren für den persönlichen Gebrauch: abgabefrei, keine Zollformalitäten Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Die Einfuhr bestimmter Lebensmittel (insbesondere Fleisch- und Milchprodukte, aber auch zahlreiche Obst- und Gemüsesorten) in die EU, kann aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein.
Deutscher Zoll - Privatreisen| Sonstige Waren wie Reiseandenken und Geschenke | Zollfrei im Wert bis 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft-, Seeweg); für Reisende unter 15 Jahren im Wert bis zu 175 Euro. |
| Rückwaren: | Wertvolle persönliche, bereits aus Deutschland mitgenommene Gegenstände wie Elektro- oder Sportgeräte sollten vor der Abreise im Nämlichkeitsnachweis von einem Zollamt bestätigt werden. |
| Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen bis zu 40 / 200 St. Zigaretten oder 20 / 100 St. Zigarillos oder 10 / 50 St. Zigarren oder 50 / 250 g Tabak, 4 l Wein und 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen >22 Vol.-% |
1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
1 · Die niedrigeren Werte gelten bei Einreise in die EU auf dem Land- oder Seeweg, die höheren bei Einreise in die EU auf dem Luftweg
Kultur- und Naturgüter dürfen ohne behördliche Genehmigung nicht ausgeführt werden. Das Verbot gilt ebenso für Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert, denn Polizei und Zollbehörden legen den Begriff ›Antiquitäten‹ weit aus - jeder bearbeitete Stein kann darunter fallen. Es wird deshalb davor gewarnt, von Händlern Antiquitäten, alte Münzen oder Fossilien zu kaufen oder aus einem Gelände mitzunehmen. Für die Ausfuhr solcher Gegenstände ist die offizielle Bescheinigung eines Museums notwendig. Bei der Ausfuhr eines neuen Teppichs ist der Kaufbeleg vorzuweisen.
