
Einreise, Zoll und Aufenthalt in Tschechien
Aktuelle Nachrichten zur Corona-Pandemie
RISIKOGEBIETE
Ob dieses Land oder Teile dieses Landes aktuell als Risikogebiet eingestuft werden, entscheiden nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung mit dem Robert-Koch-Institut das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die entsprechende Liste wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht und ständig aktualisiert.
Hinweise zu den länderspezifischen Regelungen
Die nachstehenden Informationen werden von europäischen Automobilclubs über die FIA / Region 1 zur Verfügung gestellt.
Die aufgeführten Regelungen ändern sich mitunter sehr kurzfristig und schnell. Die meisten zu Grunde liegenden Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Gesetze werden zum Teil wöchentlich aktualisiert und angepasst. Sie erlauben deshalb in der Regel keine Aussagen darüber, was in näherer Zukunft gelten oder möglich sein wird. Zwar ist davon auszugehen, dass die Regelungen weiter gelockert werden; ebenso ist bei einer Verschlechterung der Infektionslage auch erneut mit einer Verschärfung von Beschränkungen zu rechnen.
Zuletzt aktualisiert am 07.04.2021.
Allgemein geltende Regelungen
Lockdown | Ausnahmezustand bis vorerst 11.04.2021. |
Ausgangsbeschränkungen | Es wird jedem empfohlen zu Hause zu bleiben. Es sollte jeder im Home Office arbeiten, falls es möglich ist. Sport im Freien wird jedoch empfohlen. |
Abstandsvorschriften | 2 m draußen und 1,5 m drinnen |
Maskenpflicht | Maskenpflicht in allen öffentlichen Innen- und Außenbereichen. Ebenfalls in Autos, wenn es sich nicht um Familienmitglieder handelt. Kinder unter 2 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgeschlossen. |
Versammlungsverbot |
Es dürfen sich max. 2 Personen treffen. In Geschäften müssen pro Person mind. 15 m² zur Verfügung stehen. |
Selbstquarantäne erwünscht | Ja |
Bußgelder | Bis zu 750 Euro. |
Freizeitaktivitäten |
Alle Outdoor-Aktivitäten dürfen nur mit max. 2 Personen stattfinden, Einzelsport wird empfohlen. Professioneller Teamsport darf unter strengen Regelungen wieder ausgeführt werden (Sportler müssen täglich auf COVID-19 getestet werden und Zuschauer sind verboten). |
Reisebeschränkungen
Detaillierte Informationen zu Grenzöffnungen, Einreise und Durchreise finden Sie unter dem Reiter ›Einreisebestimmungen‹. Diese sollten unbedingt zusätzlich beachtet werden!
Eingehende Flüge erlaubt | Ja |
Grenzen explizit für Tourismus geöffnet |
Ja, mit Einschränkungen. Siehe Einreisebestimmungen für ausführliche Informationen. Hotels sind derzeit geschlossen. |
Öffentliche Verkehrsmittel | mit Einschränkungen (Maskenpflicht; Mindestabstand 2m) |
Regeln für die Kfz-Benutzung | Keine. |
Unterwegs im Auto mit Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören | Maskenpflicht besteht sobald Personen aus unterschiedlichen Haushalten mit im Fahrzeug sind. |
Gewerbe / Einrichtungen
Geschäfte des täglichen Bedarfs | Geöffnet mit Einschränkungen (Beschränkung der Kundenanzahl, Maskenpflicht, Mindestabstand). |
Weitere Geschäfte | Geöffnet. |
Tankstellen | Nur bestimmte Tankstellen geöffnet. |
Restaurants | Geschlossen, Takeaway erlaubt. |
Hotels | Geschlossen. |
Themen-Parks | Geschlossen. |
Museen / Konzerthallen / Theater | Geschlossen. |
Skigebiete | Geschlossen. |
Campingplätze
Tagesbesuch | Mit Einschränkungen geöffnet. |
Übernachtungen | Mit Einschränkungen geöffnet. |
Sanitäre Einrichtungen | Mit Einschränkungen geöffnet. |
Pannenhilfe
Angebotener Service | Regulärer Betrieb |
Kontakt Pannenhilfe | 1234 |
Notruf | 112 |
Polizei | 158 |
Wichtige Links
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt warnt aufgrund hoher Infektionszahlen vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien.
Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 9.4.2021
Die Einreise von Ausländern zu touristischen Zwecken ist verboten.
Die Einreise ist nur aus triftigen Gründen gestattet, dazu zählen z.B. Berufstätigkeit, Studium, medizinische Gründe und nachweislich notwendige Familienbesuche zur Ausübung des Sorgerechts oder Pflege und zur Unterstützung eines Verwandten.
Bei Einreise aus triftigen Gründen gilt:
Aus Ländern der ROTEN Kategorie (DEUTSCHLAND) *
- Registrierung im Online-Formular des Links unten. Die Bestätigung der Absendung ist beim Grenzübertritt vorzuweisen.
- Durchführung eines Covid-19-PCR-Tests maximal 72 Stunden vor der Einreise oder eines Covid-19-Antigen-Tests maximal 24 Stunden vor der Abreise. Das Ergebnis ist in Papierform mitzuführen.
- Innerhalb von 5 Tagen nach der Einreise Durchführung eines erneuten Covid-19-PCR-Tests und Vorlage beim örtlich zuständigen Hygieneinstitut.
- Bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses besteht Quarantänepflicht.
- Bis 10 Tage nach der Einreise besteht die Pflicht zum Tragen einer OP- oder FFP2-Maske.
Aus Ländern der DUNKELROTEN Kategorie *
- Registrierung im Online-Formular des Links unten. Die Bestätigung der Absendung ist beim Grenzübertritt vorzuweisen.
- Durchführung eines Covid-19-PCR-Tests maximal 72 Stunden vor der Einreise .
- Frühestens am 5. Tag nach der Einreise Durchführung eines Covid-19-PCR-Tests und Vorlage beim örtlich zuständigen Hygieneinstitut.
- Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht.
- Bis 10 Tage nach der Einreise besteht die Pflicht zum Tragen einer OP- oder FFP2-Maske.
* Tschechien hat die Länder in die 4 Risikostufen grün, orange, rot und dunkelrot gemäß der Karte im folgenden Link eingestuft und aktualisiert sie wöchentlich.
Maßgeblich ist, in welchem Land sich der Reisende innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise länger als 12 Stunden aufgehalten hat. (Ein Transit unter 12 Stunden ist nicht relevant.)
Maßgeblich ist, in welchem Land sich der Reisende innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise länger als 12 Stunden aufgehalten hat. (Ein Transit unter 12 Stunden ist nicht relevant.)
DEUTSCHLAND und fast ganz Europa gehören zur Zeit in die Risikogruppe ROT. Für die Einreise gilt:
- Registrierung im Online-Formular des Links unten. Die Bestätigung der Absendung ist beim Grenzübertritt vorzuweisen.
- Durchführung eines Covid-19-PCR-Tests vor der Abreise und Vorlage des maximal 72 Stunden alten Testergebnisses beim örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach der Einreise.
ODER:
Innerhalb von 5 Tagen nach der Einreise Durchführung eines Covid-19-PCR-Tests und Vorlage beim örtlich zuständigen Hygieneinstitut.
- Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und die Pflicht zum Tragen einer Maske (FFP2, KN95, N95/, S/NZ P2, DS FFR).
Von der Anmelde- und Testpflicht ausgenommen sind:
Kinder unter 5 Jahren, Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen mit einer Akkreditierung in Tschechien, Grenzpendler, Schüler und Studenten aus Nachbarländern sowie notwendige Reisen, bei denen der Aufenthalt 24 Stunden nicht überschreitet.
TRANSIT:
- Der Transit durch Tschechien ist für deutsche Staatsbürger ohne Registrierung und Quarantäne erlaubt. Es müssen Dokumente mitgeführt werden, die den Transit belegen.
- Für den Transit auf dem Landweg ist ein Covid-19-Test erforderlich (entweder PCR-Test maximal 72 Stunden vor Reisebeginn oder Antigen-Test maximal 24 Stunden vor Reisebesginn durchgeführt).
- Für den Flughafentransit mit einer Transitdauer bis zu 12 Stunden ist kein Covid-19-Test erforderlich. Bei mehr als 12 Stunden ist er erforderlich.
- Wer aus orangen, roten oder dunkelroten Ländern einreist, muss während des gesamten Transits eine Maske tragen (FFP2, KN95, N95/, S/NZ P2 oder DS FFR).
- Der Transit darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für einen touristischen Aufenthalt genügt der Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass.
Bei Aufenthalten über 30 Tagen besteht Meldepflicht bei der örtlich zuständigen Ausländerpolizei innerhalb von 30 Tagen. Hotels und Pensionen erledigen dies für ihre Gäste.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine, in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, ist die Mitnahme einer Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten nicht vorgeschrieben.
Zur Vermeidung von Schwierigkeiten und für Notfälle wird aber die Mitnahme einer Einverständniserklärung in tschechischer Sprache empfohlen. Die Clubjuristen des ADAC haben drei Vorlagen erstellt (Achtung: kein amtliches Dokument sondern nur eine Empfehlung):
Tragen Eltern und Kinder unterschiedliche Nachnamen, ist die Mitnahme der Geburtsurkunde des Kindes und ggf. der Ausweisdatenseiten der Eltern empfehlenswert.
Viele Transportgesellschaften verlangen besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Transitbestimmungen für türkische Staatsbürger
Mit Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates (z.B. Deutschland) und Reisepass sind türkische Staatsangehörige vom Visumszwang befreit. Der Reisepass darf dabei nicht älter als zehn Jahre und nicht weniger als drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen.
Hund und Katze
Ausweise und Kennzeichnungen
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.
Impfungen
Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
Weitere Regelungen
Die einzelnen Gemeinden und Städte sowie Transportgesellschaften legen fest, ob Hunde in der Öffentlichkeit und in Transportmitteln einen Maulkorb tragen und/oder an der Leine geführt werden müssen. Es ist Kontaktaufnahme mit der jeweiligen örtlichen Behörde erforderlich.
Für die Mitnahme von sog. gefährlichen Hunderassen gibt es keine Einschränkungen.
Tipps zur Sicherung von Tieren im Fahrzeug
Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Bei der Einreise aus einem EU-Land
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten. |
Genussmittel | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 90 l Wein (max. 60 l Schaumwein), 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 1 |
Bei einer Überschreitung der Richtmengen muss eine Verwendung für private Zwecke nachgewiesen werden.
Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck | Zollfrei im Wert bis zu 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luftweg); 200 Euro für Reisende unter 15 Jahren. |
Genussmittel 1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-% 2 |
2 Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
Bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten. |
Genussmittel 1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 10 kg Kaffee, 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 2 |
Kunst und Antiquitäten | Für die Ausfuhr gelten strenge Bestimmungen. Auskunft erteilt das tschechische Kulturministerium. |
2 Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
Steuerhehlerei: Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (zu erkennen an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft und an nicht offenem Verkauf).