
Ihre Meinung zählt!
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an unserer kurzen Umfrage zu den Infos "Einreise, Zoll und Aufenthalt"
TeilnehmenHinweise zu den länderspezifischen Regelungen
Die nachstehenden Informationen werden von europäischen Automobilclubs über die FIA / Region 1 zur Verfügung gestellt.
Allgemein geltende Regelungen
Die meisten coronaspezifischen Regelungen wurden aufgehoben.
Wichtige Links
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung ausgesprochen.<br /><br />Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Letzte Aktualisierung am 8.4.2022
Ab 9.4.2022 gilt:<br /><br />Für die Einreise nach Tschechien gibt es keine coronabedingten Auflagen mehr.<br /><br />Bis 8.4.2022 gilt:<br /><br />Einreise von DEUTSCHEN bzw. EU-Bürgern, die aus EU- oder Schengenländer einreisen und sich innerhalb der letzten 14 Tage nicht länger als 12 Stunden außerhalb dieser Staaten aufgehalten haben:<br /> <br />Online-Registrierung im Public Health Passsenger Locator Form erforderlich, siehe Link unten.<br />Jedoch keine Registrierungspflicht bei Reisen mit privatem Kfz.<br /><br />Für EU-Bürger, die aus Drittstaaten einreisen, siehe Link des Tschechischen Innenministeriums unten.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für einen touristischen Aufenthalt genügt der Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass.
Bei Aufenthalten über 30 Tagen besteht Meldepflicht bei der örtlich zuständigen Ausländerpolizei innerhalb von 30 Tagen. Hotels und Pensionen erledigen dies für ihre Gäste.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine, in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, ist die Mitnahme einer Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten nicht vorgeschrieben.
Zur Vermeidung von Schwierigkeiten und für Notfälle wird aber die Mitnahme einer Einverständniserklärung in tschechischer Sprache empfohlen. Die Clubjuristen des ADAC haben drei Vorlagen erstellt (Achtung: kein amtliches Dokument sondern nur eine Empfehlung):
Die Mitnahme der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseiten der Eltern ist empfehlenswert, insbesondere wenn Eltern und Kinder unterschiedliche Nachnamen tragen.
Viele Transportgesellschaften verlangen besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Transitbestimmungen für griechische Staatsbürger
Für griechische Staatsbürger als EU-Bürger genügt für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten der griechische Personalausweis oder Reisepass.
Transitbestimmungen für türkische Staatsbürger
Mit Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates (z.B. Deutschland) und Reisepass sind türkische Staatsangehörige vom Visumszwang befreit. Der Reisepass darf dabei nicht älter als zehn Jahre und nicht weniger als drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen.
Ausweise und Kennzeichnungen
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.
Impfungen
Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
Weitere Regelungen
Die einzelnen Gemeinden und Städte sowie Transportgesellschaften legen fest, ob Hunde in der Öffentlichkeit und in Transportmitteln einen Maulkorb tragen und/oder an der Leine geführt werden müssen. Es ist Kontaktaufnahme mit der jeweiligen örtlichen Behörde erforderlich.
Für die Mitnahme von sog. gefährlichen Hunderassen gibt es keine Einschränkungen.
Tipps zur Sicherung von Tieren im Fahrzeug
Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Bei der Einreise zu beachten
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten. |
Genussmittel | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 90 l Wein (max. 60 l Schaumwein), 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 1 |
Bei einer Überschreitung der Richtmengen muss eine Verwendung für private Zwecke nachgewiesen werden.
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck | Zollfrei im Wert bis zu 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luftweg); 200 Euro für Reisende unter 15 Jahren. |
Genussmittel 1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-% 2 |
Bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten. |
Genussmittel 1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 10 kg Kaffee, 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 2 |
Kunst und Antiquitäten | Für die Ausfuhr gelten strenge Bestimmungen. Auskunft erteilt das tschechische Kulturministerium. |
Steuerhehlerei: Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (zu erkennen an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft und an nicht offenem Verkauf).
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