Mit dem Fahrzeug in Tschechien
Tschechien, mit der goldenen Stadt Prag, ist eines der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen. Gerade in den Sommermonaten kann es an den Grenzen zu stichprobeartigen Grenzkontrollen kommen. Wer mit dem Fahrzeug durch Tschechien fährt, muss sich an die örtlichen Verkehrsregeln und das Tempolimit in Tschechien halten. Erfahren Sie hier mehr über:
Welche Tempolimits gelten in Tschechien für verschiedene Fahrzeugtypen
Welche speziellen Regelungen und Empfehlungen gibt es für Campingfahrzeuge und Gespanne in Tschechien?
Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren, Verkehrszeichen, Kindersitzen, Warnwestenpflicht und anderen Mitführpflichten?
Brauche ich für Tschechien eine Vignette oder gibt es Mautgebühren in Tschechien?
Tempolimits
innerorts | 50 |
außerorts | 90 |
Schnellstraßen | 110 |
Autobahnen | 130 |
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen | 80 |
innerorts | 50 |
außerorts | 90 |
Schnellstraßen | 110 |
Autobahnen | 130 |
innerorts | 50 |
außerorts | 90 |
Schnellstraßen | 110 |
Autobahnen | 130 |
bis 3,5 t zGG
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen | 80 |
über 3,5 t zGG
30 km/h 50 m vor einem Bahnübergang, 20 km/h in verkehrsberuhigten Straßen.
Camping und Gespanne
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www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
auf Privatgrund1 | erlaubt | erlaubt |
1 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Abmessungen
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist:
Ministerstvo Dopravy
Verkehrsministerium
nábř. L. Svobody 12
110 15 Praha 1
Auf dem Weg zum Reiseziel
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Führerschein und Kraftfahrzeug
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der Karte die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Die Mindestdeckungssumme liegt bei Personenschäden deutlich unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Sie beträgt 0,0.
Das Wenden ist u.a. an und bei mit Lichtsignalen ausgestatteten Kreuzungen nicht erlaubt.
Vorfahrt haben Straßenbahnen, auch beim Abbiegen und an Fußgängerüberwegen.
Beim Überholen eines Radfahrer muss ein seitlicher Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden. Für Straßen mit einem Tempolimit von max. 30 km/h gilt ein Abstand von mindestens 1 m.
Halteverbot bei durchgezogenen gelben Linien am Fahrbahnrand. Parkverbot bei gestrichelten gelben Linien und bei blauen Markierungen auf der Fahrbahn.
Halte- und Parkverbot gilt auf Brücken sowie bis zu 15 m vor und nach Bahnübergängen.
Beim Parken muss ein 3 m breiter Fahrstreifen je Fahrtrichtung frei bleiben. Zwischen parkendem Kfz und Straßenbahnschienen ist von 5 bis19 Uhr ein Abstand von 3,5 m einzuhalten.
Kraftfahrzeuge mit LPG- und CNG-Gasantrieb dürfen nicht in Tiefgaragen und Parkhäusern abgestellt werden.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-LeitfadenAuf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Prujezd Zakazan | Durchfahrt verboten |
Dalkovy Provoz | Fernverkehr |
Objizdka | Umleitung |
Zakaz Zastaveni | Halteverbot |
Rozsvit Svetla | Licht einschalten |
Usek Castych Nehod | Unfallreiche Strecke |
Smyku Nebezpeci | Rutschgefahr |
Pri Snehu A Nehua Naledi Cesta Uzavreta´ | Straße wegen Schnee und Eis gesperrt |
Es besteht die Pflicht zur Beseitigung schwerwiegender technischer Mängel vor Fahrtantritt bzw. Weiterfahrt (z. B. nach einen Verkehrsunfall). Bei Zuwiderhandlungen ist die Polizei berechtigt, die Zulassungsbescheiniung Teil I einzuziehen und an die ausstellende Behörde zu übersenden.
Radarwarngeräte
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
Dashcam
Erlaubt (Dashcam sollte nur eine geringe Auflösung aufweisen, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein).
Kinder bis 12 Jahre und kleiner als 150 cm dürfen im Auto nur im Kindersitz mitreisen.
Winterreifen
Vom 1. November bis 31. März des Folgejahres gilt eine allgemeine Winterreifenpflicht. Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGG müssen dann bei Schnee, Eis und Matsch oder generell bei Temperaturen unter 4°C auf allen Achsen mit Winterreifen ausgestattet sein. Unabhängig davon, kann die Benutzung von Winterreifen durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Die Reifen müssen jeweils mit M+S, M.S. oder M&S gekennzeichnet sein. Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 mm beim Pkw bis 3,5 t aufweisen (Lkw 6 mm).
Ganzjahresreifen mit der "M+S"-Kennzeichung werden auch bei winterlichen Straßenverhältnissen anerkannt.
Bei Fahrzeugen ab 3,5 t sind Winterreifen lediglich auf der Antriebsachse vorgeschrieben.
Schneeketten
Eine ausdrückliche Schneekettenpflicht besteht nicht. Die Verwendung ist nur auf schneebedeckten Straßen zulässig.
Ein Alkoholtest beim Fahrzeugführer ist bei Verkehrskontrollen obligatorisch.
An Ort und Stelle dürfen Polizisten (die in der Regel eine Dienstnummer sichtbar an der Uniform/ Hemdentasche tragen) Bußgelder kassieren, teilweise ist die Zahlung mit Bankkarte möglich.
Die Polizei ist bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten berechtigt, eine Sicherheitsleistung zu erheben. Wird dieser nicht nachgekommen, kann durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindert werden und/oder die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen werden.
Ab Januar 2022 können tschechische Polizisten und Zollbeamte im Rahmen einer Kontrolle auch nichtbezahlte rechtskräftige Bußgelder einfordern. Bei Weigerung der Bezahlung besteht die Möglichkeit, die Kfz-Kennzeichen einzubehalten oder die Weiterfahrt durch das Anbringen einer Parkkralle zu verhindern.
Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschäden über 20.000 CZK sowie bei Vorliegen einer ungeklärten Schuldfrage, muss sofort die Polizei gerufen werden.
Das in Tschechien verwendete einvernehmliche Unfallprotokoll gibt es auch in deutscher Sprache (in den ADAC Geschäftsstellen ist dieser "Europäische Unfallbericht" mehrsprachig erhältlich).
Fahrzeuge mit sichtbaren Karosserieschäden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land verlassen; daher bei der Einreise an der Grenze bzw. an der tschechischen Unfallstelle von der Grenzpolizei/Polizei ausstellen lassen; im letzteren Fall muss im Schadensprotokoll auch stehen, dass keine Einwände gegen die Ausreise bestehen.
Zufahrtsbeschränkungen
Umweltzonen
Pkw und Wohnmobile sind von der Umweltzone nicht betroffen und haben freie Einfahrt.
Gebiet
Die Innenstadt von Prag ist Umweltzone. Sie ist mit Schildern gekennzeichnet.
Betroffene Fahrzeuge
- Dieselbetriebene Lkw über 3,5 t zGG unterliegen Zufahrtsbeschränkungen.
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