Mit dem Fahrzeug in Tschechien

  • Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Tschechien beachten?

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Tschechien für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Tschechien?

  • Gibt es in Tschechien Umweltzonen oder City-Maut?

  • Fallen in Tschechien Vignetten- oder Mautkosten an?

Tempolimits

Innerorts50 km/h
Außerorts390 km/h
Schnellstraßen110 km/h
Autobahnen4130 km/h
3 · innerhalb von 50 m vor Bahnübergängen gilt 30 km/h
4 · auf einigen Strecken gilt 150 km/h (auf Beschilderung achten)
Innerorts50 km/h
Außerorts390 km/h
Schnellstraßen110 km/h
Autobahnen4130 km/h
3 · innerhalb von 50 m vor Bahnübergängen gilt 30 km/h
4 · auf einigen Strecken gilt 150 km/h (auf Beschilderung achten)
Innerorts150 km/h
Außerorts1390 km/h
Schnellstraßen1110 km/h
Autobahnen14130 km/h
1 · bis 3,5 t zGG
3 · innerhalb von 50 m vor Bahnübergängen gilt 30 km/h
4 · auf einigen Strecken gilt 150 km/h (auf Beschilderung achten)
Innerorts250 km/h
Außerorts2380 km/h
Schnellstraßen280 km/h
Autobahnen280 km/h
2 · über 3,5 t zGG
3 · innerhalb von 50 m vor Bahnübergängen gilt 30 km/h
Innerorts50 km/h
Außerorts380 km/h
Schnellstraßen80 km/h
Autobahnen80 km/h
3 · innerhalb von 50 m vor Bahnübergängen gilt 30 km/h

Camping und Gespanne

Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzennicht erlaubtnicht erlaubt
auf Privatgrund1erlaubterlaubt

1 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18.75 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist:

Ministerstvo Dopravy

Verkehrsministerium

nábř. L. Svobody 12

110 15 Praha 1

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein & Fahrzeugpapiere

Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen. 

Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.

  • Deutscher Führerschein: erforderlich

  • Internationaler Führerschein: nicht erforderlich

  • Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich

  • Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen

Das deutsche Kennzeichen gilt als ausreichender Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, da sie die Abwicklung von Schadensfällen im Ausland deutlich erleichtern kann.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Die Promillegrenze beträgt 0,0.

Das Wenden ist u.a. an und bei mit Lichtsignalen ausgestatteten Kreuzungen nicht erlaubt.

Vorfahrt haben Straßenbahnen, auch beim Abbiegen und an Fußgängerüberwegen.

Bei entsprechender Beschilderung (Zeichen Kreisverkehr oder Vorfahrt beachten) muss der Einfahrende dem im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen Vorfahrt gewähren.

Fehlt eine solche Beschilderung, gilt die Rechts-vor-Links-Regel, d.h. das im Kreisverkehr befindliche Kfz muss ggf. dem einfahrenden Kfz Vorfahrt gewähren.
 

Beim Überholen eines Radfahrer muss ein seitlicher Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden. Für Straßen mit einem Tempolimit von max. 30 km/h gilt ein Abstand von mindestens 1 m.

Halteverbot bei durchgezogenen gelben Linien am Fahrbahnrand. Parkverbot bei gestrichelten gelben Linien und bei blauen Markierungen auf der Fahrbahn.

Halte- und Parkverbot gilt auf Brücken sowie bis zu 15 m vor und nach Bahnübergängen.

Beim Parken muss ein 3 m breiter Fahrstreifen je Fahrtrichtung frei bleiben. Zwischen parkendem Kfz und Straßenbahnschienen ist von 5 bis 19 Uhr ein Abstand von 3,5 m einzuhalten.

Kraftfahrzeuge mit LPG- und CNG-Gasantrieb dürfen nicht in Tiefgaragen und Parkhäusern abgestellt werden.

Parkzonen in Prag

  • Orange Zonen (vertikales Verkehrszeichen mit einem orangen Streifen markiert und durch eine weiße horizontale Markierung ergänzt): Kurzeitparken für maximal 3 Stunden

  • Blaue Zonen (gekennzeichnet durch eine blaue vertikale und horizontale Markierung): Für Bewohner und ansässige Firmen mit Anwohnerparkausweis

  • Lila Zonen (markiert mit einem lila Streifen am vertikalen Verkehrsschild und ergänzt mit weißen horizontale Markierungen): Für Personen mit einer Parkgenehmigung. Andere Autofahrer können maximal 24 Stunden parken.

  • Gebührenpflichtige, bewachte P+R Parkplätze bei U-Bahn Stationen außerhalb des Zentrums (ab 4.00 Uhr bis ca. 1.00 Uhr nachts)

  • Parkscheine können entweder am Parkscheinautomaten (außer in den blauen Zonen) oder über die virtuelle Parkuhr-Web-App bezahlt werden. Die Identifizierung des Fahrzeugs erfolgt anhand des Nummernschilds. Mithilfe eines Überwachungssystems wird automatisch die Überprüfung der Parkgenehmigungen durchgeführt.

  • Weitere Informationen zu den Parkzonen  

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten. Ein Überblick ist auf der Seite der FIA zu finden.

Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.

Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Kinder bis 12 Jahre und kleiner als 150 cm dürfen im Auto nur im Kindersitz mitreisen.

Vom 1. November bis 31. März des Folgejahres gilt eine allgemeine Winterreifenpflicht. Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGG müssen dann bei Schnee, Eis und Matsch oder generell bei Temperaturen unter 4° C auf allen Achsen mit Winterreifen ausgestattet sein. Unabhängig davon kann die Benutzung von Winterreifen durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Die Reifen müssen jeweils mit M+S, M.S. oder M&S gekennzeichnet sein. Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 mm beim Pkw bis 3,5 t aufweisen (Lkw 6 mm).

Ganzjahresreifen mit der "M+S"-Kennzeichung werden auch bei winterlichen Straßenverhältnissen anerkannt.

Bei Fahrzeugen ab 3,5 t sind Winterreifen lediglich auf der Antriebsachse vorgeschrieben.

Eine ausdrückliche Schneekettenpflicht besteht nicht. Die Verwendung ist nur auf schneebedeckten Straßen zulässig.

Spikes sind verboten.

Es besteht die Pflicht zur Beseitigung schwerwiegender technischer Mängel vor Fahrtantritt bzw. Weiterfahrt (z. B. nach einen Verkehrsunfall). Bei Zuwiderhandlungen ist die Polizei berechtigt, die Zulassungsbescheinigung Teil I einzuziehen und an die ausstellende Behörde zu übersenden.

Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.

Dashcams sind erlaubt. Sie sollten nur eine geringe Auflösung aufweisen. Nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein.

Auf mehrspurigen Straßen sind Autofahrer verpflichtet, bei Staubildung oder stockendem Verkehr vorausschauend eine Rettungsgasse zu bilden. Dabei ist die Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden. Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Fahrstreifen vorhanden sind.

Ein Alkoholtest beim Fahrzeugführer ist bei Verkehrskontrollen obligatorisch.

An Ort und Stelle dürfen Polizisten (die in der Regel eine Dienstnummer sichtbar an der Uniform/Hemdentasche tragen) Bußgelder kassieren, teilweise ist die Zahlung mit Bankkarte möglich.

Die Polizei ist bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten berechtigt, eine Sicherheitsleistung zu erheben. Wird dieser nicht nachgekommen, kann durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindert werden und/oder die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen werden.

Tschechische Polizisten und Zollbeamte dürfen im Rahmen einer Kontrolle auch nichtbezahlte rechtskräftige Bußgelder einfordern. Bei Weigerung der Bezahlung besteht die Möglichkeit, die Kfz-Kennzeichen einzubehalten oder die Weiterfahrt durch das Anbringen einer Parkkralle zu verhindern.

Haben Sie einen Verkehrsverstoß mit dem Auto begangen? Mit unserem ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafe Sie erwartet.

Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschäden über 20.000 CZK sowie bei Vorliegen einer ungeklärten Schuldfrage muss sofort die Polizei gerufen werden.

Das in Tschechien verwendete einvernehmliche Unfallprotokoll gibt es auch in deutscher Sprache (in den ADAC Geschäftsstellen ist dieser "Europäische Unfallbericht" mehrsprachig erhältlich).

Fahrzeuge mit sichtbaren Karosserieschäden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land verlassen; daher bei der Einreise an der Grenze bzw. an der tschechischen Unfallstelle von der Grenzpolizei/Polizei ausstellen lassen; im letzteren Fall muss im Schadensprotokoll auch stehen, dass keine Einwände gegen die Ausreise bestehen.

Weitere Informationen zur Regulierung von Unfallschäden finden Sie auf adac.de in den Schadenmerkblättern der ADAC Clubjuristen.

Zufahrtsbeschränkungen

Umweltzonen

Pkw und Wohnmobile sind von der Umweltzone nicht betroffen und haben freie Einfahrt.

Gebiet

Die Innenstadt von Prag ist Umweltzone. Sie ist mit Schildern gekennzeichnet.

Betroffene Fahrzeuge

  • Dieselbetriebene Lkw über 3,5 t zGG unterliegen Zufahrtsbeschränkungen.