Führerschein und Kraftfahrzeug
Fahrzeugpapiere
Empfohlen wird die Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins (nur in Verbindung mit der deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I gültig. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Die vorgeschriebene einheimische Kfz-Haftpflichtversicherung (Mindestdauer 1 Woche) kann bei Ankunft abgeschlossen werden. Weitere Informationen unter
Zolldokumente (Carnet de Passages)
Ein Carnet de Passages ist für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen vorgeschrieben. Nähere Informationen unter:
Weitere Bestimmungen
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.