Einreise, Zoll und Aufenthalt in Singapur
Singapur gilt als eines der modernsten und sichersten Reiseziele Asiens – doch für eine reibungslose Ankunft lohnt sich ein genauer Blick auf die geltenden Einreise-, Zoll- und Aufenthaltsbestimmungen. In diesem Artikel finden Sie Informationen zu Visaregelungen, Einfuhrvorschriften und wichtigen Hinweisen für einen angenehmen Aufenthalt im Stadtstaat. So beginnt die Reise gut vorbereitet und ohne Überraschungen.
Was benötigt man für die Einreise nach Singapur?
Für die Einreise nach Singapur wird ein gültiger Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass benötigt, der bei Ankunft noch mindestens sechs Monate gültig sein muss; zusätzlich ist eine SG Arrival Card einzureichen.Ist in Singapur eine Arrival Card erforderlich?
Die SG Arrival Card einschließlich der Gesundheitserklärung muss online innerhalb von drei Tagen vor der Einreise eingereicht werden.Was muss ich bei der Einreise nach Singapur deklarieren?
Bei der Einreise nach Singapur sind bestimmte Waren deklarationspflichtig – besondere Vorsicht gilt bei der Mitnahme von Medikamenten. Auch für Lebensmittel, Genussmittel und andere Gebrauchsgegenstände für den persönlichen Bedarf gelten klare Vorschriften.
Reise- und Sicherheitshinweise
Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.
Einreisebestimmungen
Die Einreise ist möglich mit:
Reisepass: ja
Kinderreisepass: ja
Vorläufiger Personalausweis: nein
Vorläufiger Reisepass: ja
Personalausweis: nein
Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und freie Seiten für die Einträge der Zollbehörden aufweisen.
Visum: nicht erforderlich
Bei der Einreise wird eine Aufenthaltsgenehmigung bis zu 90 Tagen erteilt.
Innerhalb von drei Tagen vor der Einreise ist online die SG Arrival Card mit Gesundheitserklärung einzureichen.
Bei der Ein- und Ausreise werden von allen Personen ab sechs Jahren Fingerabdrücke genommen und digital eingescannt.
Reisevollmacht für Minderjährige
Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.
Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere
Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.
Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.
Express-Reisepass
Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.
Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass
Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.
Reiseausweis als Passersatz (RaP)
Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.
Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.
Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.
Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.
Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.
Gesundheitsinformationen
Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela. Dies gilt auch für Reisende die vorher mehr als 12 Stunden auf einem Transitflughafen in einem Endemiegebiet gewesen sind. Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 1 Jahr. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Speziell für Singapur raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, evtl. Japanische Enzephalitis, Tollwut, Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!
Singapur gilt als Malariafrei. In dem Stadtstaat besteht, besonders während lokaler Regenzeiten, aber das Risiko einer Übertragung von Dengue-Fieber. Zwar bleibt die konsequente Vermeidung von Mückenstichen wichtigste Schutzmaßnahme; seit Anfang 2023 steht aber auch ein Impfstoff in der EU zur Verfügung.
Die medizinische Versorgung in Singapur hat westeuropäisches Niveau. Kontaktieren Sie aber immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Wer nach Singapur reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Das Land hat eines der teuersten Gesundheitssysteme weltweit. Insbesondere die verbreiteten Privatkliniken berechnen zum Teil ein Vielfaches des in Deutschland Üblichen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Krankenrücktransport werden nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deZollbestimmungen
Weitere Produkte und Güter
Waffen und Munition dürfen nicht eingeführt werden.
Weitere Produkte und Güter
Besondere Vorsicht ist bei der Mitnahme von Medikamenten geboten, da Singapur eine umfangreiche Einfuhrverbotliste erlassen hat. Die Mitnahme der ärztlichen Verordnung und der Gebrauchsanweisung mit Angabe der chemischen Zusammensetzung wird dringend empfohlen, dies gilt insbesondere bei Beruhigungs- und Aufputschmitteln. Alle wichtigen Informationen unter:
Bringing personal medications into Singapore Deutscher Zoll - Singapurische ZollvorschriftenLebens- und Genussmittel
Reisende über 18 Jahre, die nicht aus Malaysia einreisen, dürfen für den privaten Gebrauch folgende Mengen alkoholische Getränke zollfrei einführen: 1 Liter Spiritousen, 1 Liter Wein, 1 Liter Bier. ACHTUNG: Reisende, die Zigaretten nach Singapur einführen, müssen diese deklarieren und Zollgebühren bezahlen. Der Beleg darüber muss für spätere Kontrollen aufgewahrt werden. Jede einzelne (!) in Singapur verkaufte Zigarette trägt einen Zollstempel. Wer in Singapur mit Zigaretten ohne Zollstempel erwischt wird, muss 250 Euro pro Packung Strafe zahlen.
Gebrauchsgüter
Gegenstände für den persönlichen Reisebedarf dürfen unter der Maßgabe der Wiederausfuhr zollfrei eingeführt werden, dazu gehören auch: 1 Fotoapparat, 1 Videokamera, 1 Laptop, 1 MP3-Player, 1 tragbarer Fernseher, 1 CD-Player mit 10 CDs (nur Original CDs), 1 Fernglas, Sportausrüstung. Bild- und Tonträger müssen von der Zensurbehörde gesichtet werden. Reisende über 18 Jahre, die nicht nicht über Malaysia einreisen, dürfen außerdem zollfrei mitführen: Geschenke, Souvenirs, Lebensmittel und sonstige Artikel bis zu einem Wert von 300 SGD (bzw. bei Aufenthalt unter 48 Stunden: 150 SGD). Für Reisende unter 18 Jahren sind die Freigrenzen 100 SGD bzw. 50 SGD. Nicht eingeführt werden dürfen Kaugummi, Spielzeugwaffen, Produkte von geschützten Tieren und Pflanzen sowie pornographische Artikel. Auch Gegenstände im Handgepäck, die als Waffen genutzt werden könnten oder Ähnlichkeit mit Waffen haben (z.B. Spielzeug, einzelne Patronen), können zu polizeilichen Ermittlungen und stundenlanger Reiseverzögerung führen.
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen und Rauschmitteln ist streng verboten und wird drastisch geahndet.
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.