Einreise, Zoll und Aufenthalt in Singapur
Reise- und Sicherheitshinweis
Reise- und Sicherheitshinweise des AA
Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise des AAKrisenvorsorgeliste
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen AmtesAuswärtiges Amt - Bürgerservice
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an
Auswärtiges Amt - Bürgerservice
Einreisebestimmungen
Erforderlich ist der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass, das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und freie Seiten für die Einträge der Zollbehörden aufweisen.
Innerhalb von 3 Tagen vor der Einreise ist online die SG Arrival Card mit Gesundheitserklärung einzureichen.
SG Arrival CardBei der Einreise wird eine Aufenthaltsgenehmigung bis zu 90 Tagen erteilt.
Bei der Ein- und Ausreise werden von allen Personen ab 6 Jahren Fingerabdrücke genommen und digital eingescannt.
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine, in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC Juristen im Link unten allgemeine Hinweise und stellen Vollmachts-Formulare zur Verfügung.
Reisevollmachten zum DownloadViele Transportgesellschaften verlangen besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Gesundheitsinformationen
Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela. Dies gilt auch für Reisende die vorher mehr als 12 Stunden auf einem Transitflughafen in einem Endemiegebiet gewesen sind. Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 1 Jahr. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Speziell für Singapur raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, evtl. Japanische Enzephalitis, Tollwut, Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!
Singapur gilt als Malariafrei. In dem Stadtstaat besteht, besonders während lokaler Regenzeiten, aber das Risiko einer Übertragung von Dengue-Fieber. Zwar bleibt die konsequente Vermeidung von Mückenstichen wichtigste Schutzmaßnahme; seit Anfang 2023 steht aber auch ein Impfstoff in der EU zur Verfügung.
Die medizinische Versorgung in Singapur hat westeuropäisches Niveau. Kontaktieren Sie aber immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Wer nach Singapur reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Das Land hat eines der teuersten Gesundheitssysteme weltweit. Insbesondere die verbreiteten Privatkliniken berechnen zum Teil ein Vielfaches des in Deutschland Üblichen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Krankenrücktransport werden nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deZollbestimmungen
Weitere Produkte und Güter
Waffen und Munition dürfen nicht eingeführt werden.
Weitere Produkte und Güter
Besondere Vorsicht ist bei der Mitnahme von Medikamenten geboten, da Singapur eine umfangreiche Einfuhrverbotliste erlassen hat. Die Mitnahme der ärztlichen Verordnung und der Gebrauchsanweisung mit Angabe der chemischen Zusammensetzung wird dringend empfohlen, dies gilt insbesondere bei Beruhigungs- und Aufputschmitteln. Alle wichtigen Informationen unter:
Bringing personal medications into Singapore Deutscher Zoll - Singapurische ZollvorschriftenLebens- und Genussmittel
Reisende über 18 Jahre, die nicht aus Malaysia einreisen, dürfen für den privaten Gebrauch folgende Mengen alkoholische Getränke zollfrei einführen: 1 Liter Spiritousen, 1 Liter Wein, 1 Liter Bier. ACHTUNG: Reisende, die Zigaretten nach Singapur einführen, müssen diese deklarieren und Zollgebühren bezahlen. Der Beleg darüber muss für spätere Kontrollen aufgewahrt werden. Jede einzelne (!) in Singapur verkaufte Zigarette trägt einen Zollstempel. Wer in Singapur mit Zigaretten ohne Zollstempel erwischt wird, muss 250 Euro pro Packung Strafe zahlen.
Gebrauchsgüter
Gegenstände für den persönlichen Reisebedarf dürfen unter der Maßgabe der Wiederausfuhr zollfrei eingeführt werden, dazu gehören auch: 1 Fotoapparat, 1 Videokamera, 1 Laptop, 1 MP3-Player, 1 tragbarer Fernseher, 1 CD-Player mit 10 CDs (nur Original CDs), 1 Fernglas, Sportausrüstung. Bild- und Tonträger müssen von der Zensurbehörde gesichtet werden. Reisende über 18 Jahre, die nicht nicht über Malaysia einreisen, dürfen außerdem zollfrei mitführen: Geschenke, Souvenirs, Lebensmittel und sonstige Artikel bis zu einem Wert von 300 SGD (bzw. bei Aufenthalt unter 48 Stunden: 150 SGD). Für Reisende unter 18 Jahren sind die Freigrenzen 100 SGD bzw. 50 SGD. Nicht eingeführt werden dürfen Kaugummi, Spielzeugwaffen, Produkte von geschützten Tieren und Pflanzen sowie pornographische Artikel. Auch Gegenstände im Handgepäck, die als Waffen genutzt werden könnten oder Ähnlichkeit mit Waffen haben (z.B. Spielzeug, einzelne Patronen), können zu polizeilichen Ermittlungen und stundenlanger Reiseverzögerung führen.
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen und Rauschmitteln ist streng verboten und wird drastisch geahndet.
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.
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