Mit dem Fahrzeug in Serbien
Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Serbien beachten?
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Serbien für verschiedene Fahrzeugtypen?
Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Serbien?
Fallen in Serbien Vignetten- oder Mautkosten an?
Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Serbien?
Tempolimits
| Innerorts3 | 50 km/h |
| Außerorts3 | 80 km/h |
| Schnellstraßen3 | 100 km/h |
| Autobahnen3 | 130 km/h |
| Innerorts3 | 50 km/h |
| Außerorts3 | 80 km/h |
| Schnellstraßen3 | 100 km/h |
| Autobahnen3 | 130 km/h |
| Innerorts13 | 50 km/h |
| Außerorts13 | 80 km/h |
| Schnellstraßen13 | 100 km/h |
| Autobahnen13 | 130 km/h |
| Innerorts23 | 50 km/h |
| Außerorts23 | 80 km/h |
| Schnellstraßen23 | 80 km/h |
| Autobahnen23 | 80 km/h |
| Innerorts3 | 50 km/h |
| Außerorts3 | 80 km/h |
| Schnellstraßen3 | 80 km/h |
| Autobahnen3 | 80 km/h |
Camping
| Länge | Breite | Höhe | |
| Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 12 m | 2.55 m | 4 m |
| Gespann (gesamt) | 18 m | 2.55 m | 4 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist JP Putevi Srbije PE Roads of Serbia .
Besondere Regelungen für Gespanne
Gespanne müssen ein zweites Warndreieck mitführen.
In Serbien ist das Freie Campen grundsätzlich verboten. Nur unter besonderen Umständen besteht die Möglichkeit eine Genehmigung der örtlichen Behörden zu bekommen. Beim Campen auf Privatgrundstücken ist die Erlaubnis des Eigentümers einzuholen. In jedem Fall müssen sich Ausländer innerhalb von 24 Stunden bei einer Polizeibehörde registrieren, um Probleme bei der Ausreise zu vermeiden.
Führerschein & Fahrzeugpapiere
Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen.
Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren (z.B. erlauben viele Firmen keine Fahrten nach Kosovo oder Albanien).
Deutscher Führerschein: erforderlich
Internationaler Führerschein: nicht erforderlich
Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich
Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen
Nationalitätenkennzeichen ("D-Schild"): erforderlich, Außerhalb der EU muss am Heck des Fahrzeugs ein ovales, weißes D-Schild angebracht sein.
Das deutsche Kennzeichen gilt als ausreichender Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, da sie die Abwicklung von Schadensfällen im Ausland deutlich erleichtern kann.
Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Die Landstraßen sind teilweise in mangelhaftem Zustand. Abseits der Hauptstraßen in der Grenzregion zu Kosovo besteht weiterhin die Gefahr von Landminen.
Die Promillegrenze beträgt 0,2.
Für Motorrad- und Mopedfahrer, Trike- und Quadfahrer (inkl. Sozius) sowie Fahranfänger (Führerschein bis zu einem Jahr) und Berufskraftfahrer gelten 0,0 Promille.
Straßenbahnen und Radfahrer auf Radwegen haben Vorrang.
An unbeschilderten Kreisverkehren gilt rechts vor links.
Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
Mindestens 3 m Fahrbahnbreite müssen frei bleiben; beim Parken auf Gehwegen müssen 1,6 m Breite frei bleiben. Parkverbot besteht in Tunneln, unter Brücken sowie innerhalb von 15 m um Bahnübergänge und Haltestellen.
Parken in Belgrad
Das Zentrum Belgrads ist in vier Parkzonen eingeteilt.
Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kinder bis zu 3 Jahren können auf den Vordersitzen transportiert werden, wenn Sie mit einer dem Alter und der Größe des Kindes entsprechender Rückhaltevorrichtung gesichert sind. Der Beifahrerairbag muss deaktiviert sein. Kinder zwischen 3 und 12 Jahren müssen auf dem Rücksitz transportiert werden.
Auto- und Motorradfahrer sind verpflichtet, eine Warnweste mitzuführen und anzulegen, sofern das Fahrzeug auf offener Straße verlassen wird.
Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
Ein Abschleppseil oder eine Abschleppstange ist mitzuführen.
Vom 1. November bis 1. April des Folgejahres sind bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen (M+S-Kennzeichnung, Mindestprofiltiefe 4 mm) vorgeschrieben.
Busse und Lkw müssen eine Schaufel mitführen.
Schneeketten müssen im Kofferraum mitgeführt und bei Bedarf montiert werden.
Spikes sind verboten.
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
Dashcam sind erlaubt. Sie sollten nur eine geringe Auflösung aufweisen und nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein.
Bei Verkehrskontrollen sind Fahrer und alle Beifahrer verpflichtet im Fahrzeug zu bleiben.
Bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung werden abhängig vom Schweregrad des Verstoßes hohe Geldstrafen bis hin zu Gefängnisstrafen verhängt.
Haben Sie einen Verkehrsverstoß mit dem Auto begangen? Mit unserem ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafe Sie erwartet.
Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet und ein Schadensprotokoll ("Europäischer Unfallbericht") angefertigt werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadenbestätigung das Land wieder verlassen.
Weitere Informationen zur Regulierung von Unfallschäden finden Sie auf adac.de in den Schadenmerkblättern der ADAC Clubjuristen.
Beim Abschleppen muss an der Frontseite des Schleppfahrzeugs und am Heck des geschleppten Kfz ein Warndreieck angebracht sein.

