Maut in Serbien
Alle Informationen über Mautgebühren in Serbien
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 100 |
Autobahnen | 130 |
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Schnellstraßen | 80 |
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Schnellstraßen | 100 |
Autobahnen | 130 |
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Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen | 80 |
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Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen | 80 |
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
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www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | nicht erlaubt1 | nicht erlaubt1 |
auf Privatgrund | nicht erlaubt1, 2 | nicht erlaubt1, 2 |
1 · nur unter besonderen Umständen und mit Genehmigung der örtlichen Behörden erlaubt. Das Auswärtige Amt rät, nicht an Raststätten oder Tankstellen entlang der Autobahn zu übernachten
2 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:
JP Putevi Srbije
PE Roads of Serbia
Bulevar kralja Aleksandra 282
11050 Belgrad 22
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.
Die Landstraßen sind teilweise in mangelhaftem Zustand. Abseits der Hauptstraßen in der Grenzregion zu Kosovo besteht weiterhin noch die Gefahr von Landminen.
Sie beträgt 0,3.
Für Lenker von Motorrädern, Mopeds und deren Beifahrer, Trike- und Quadfahrer sowie Fahranfänger (Führerscheinerwerb ist weniger als ein Jahr her) gelten 0,0 Promille.
Auf dem Fahrzeugvordersitz darf keine Person Platz nehmen, die unter Einfluss von Alkohol oder psychoaktiven Substanzen steht oder nicht in der Lage ist, ihr Verhalten zu kontrollieren.
Beim Überholen muss während des gesamten Vorgangs geblinkt werden. Kolonnenspringen ist verboten.
Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
Das Zentrum Belgrads ist in vier Parkzonen eingeteilt. Detaillierte Informationen unter folgendem Link
www.parking-servis.co.rs/zonski-sistem-parkiranjaAuf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
Erlaubt (Dashcam sollte nur eine geringe Auflösung aufweisen, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein).
Kinder bis zu 3 Jahren können auf den Vordersitzen transportiert werden, wenn Sie mit einer dem Alter und der Größe des Kindes entsprechender Rückhaltevorrichtung gesichert sind. Der Beifahrerairbag muss deaktiviert sein. Kinder zwischen 3 und 12 Jahren müssen auf dem Rücksitz transportiert werden.
Auto- und Motorradfahrer sind verpflichtet, eine Warnweste mitzuführen und anzulegen, sofern das Fahrzeug auf offener Straße verlassen wird.
Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
Ein Abschleppseil oder eine Abschleppstange ist mitzuführen.
Vom 1. November bis 1. April des Folgejahres sind bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen ( M+S-Kennzeichnung, Mindestprofiltiefe 4 mm) vorgeschrieben.
Busse und Lkw müssen eine Schaufel mitführen.
Schneeketten müssen im Kofferraum mitgeführt und bei Bedarf montiert werden.
Bei Verkehrskontrollen sind Fahrer und alle Beifahrer verpflichtet im Fahrzeug zu bleiben.
Bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung werden abhängig vom Schweregrad des Verstoßes hohe Geldstrafen bis hin zu Gefängnisstrafen verhängt.
Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet und ein Schadensprotokoll ("Europäischer Unfallbericht") angefertigt werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadenbestätigung das Land wieder verlassen.
Beim Abschleppen muss an der Frontseite des Schleppfahrzeugs und am Heck des geschleppten Kfz ein Warndreieck angebracht sein.