Mit dem Fahrzeug in Serbien

Serbien ist eines der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen. Gerade in den Sommermonaten kann es an den Grenzen zu stichprobeartigen Grenzkontrollen kommen. Wer mit dem Fahrzeug durch Serbien fährt, muss sich an die örtlichen Verkehrsregeln und das Tempolimit in Serbien halten. Erfahren Sie hier mehr über:

  • Welche Tempolimits gelten in Serbien für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren, Verkehrszeichen, Kindersitzen, Warnwestenpflicht und anderen Mitführpflichten?

  • Brauche ich für Serbien eine Vignette oder gibt es Mautgebühren in Serbien?

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Tempolimits

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bis 3,5 t zGG

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bis 7,5 t zGG

Camping und Gespanne

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

Ihre Vorteile:

  • Rabatt bei rund 2.000 Campingplätzen oder auch Wohnmobil-Stellplätzen und Mietunterkünften, zum Teil auch während der Hauptsaison (die Rabatte variieren je nach Saison und Campingplatz)
  • Als Ausweis-Ersatz akzeptiert (Reisepass/Personalausweis bleiben beim Camper)
  • Inklusive starkem Versicherungspaket
  • Schnellerer Check-in vor Ort
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Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:

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Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter +49 89 558 95 96 97 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.

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Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzennicht erlaubt1nicht erlaubt1
auf Privatgrundnicht erlaubt1, 2nicht erlaubt1, 2

1 · nur unter besonderen Umständen und mit Genehmigung der örtlichen Behörden erlaubt. Das Auswärtige Amt rät, nicht an Raststätten oder Tankstellen entlang der Autobahn zu übernachten

2 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers

Besondere Regelungen für Gespanne

Gespanne müssen ein zweites Warndreieck mitführen.

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18.75 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:

JP Putevi Srbije

PE Roads of Serbia

Bulevar kralja Aleksandra 282

11050 Belgrad 22

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.

Das Nationalitätenkennzeichen („D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm) muss bei Reisen in Nicht-EU-Länder am Fahrzeug angebracht sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Die Landstraßen sind teilweise in mangelhaftem Zustand. Abseits der Hauptstraßen in der Grenzregion zu Kosovo besteht weiterhin noch die Gefahr von Landminen.

Sie beträgt 0,3.

Für Lenker von Motorrädern, Mopeds und deren Beifahrer, Trike- und Quadfahrer sowie Fahranfänger (Führerscheinerwerb ist weniger als ein Jahr her) gelten 0,0 Promille.

Auf dem Fahrzeugvordersitz darf keine Person Platz nehmen, die unter Einfluss von Alkohol oder psychoaktiven Substanzen steht oder nicht in der Lage ist, ihr Verhalten zu kontrollieren.

Beim Überholen muss während des gesamten Vorgangs geblinkt werden. Kolonnenspringen ist verboten.

Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.

Das Zentrum Belgrads ist in vier Parkzonen eingeteilt. Detaillierte Informationen unter folgendem Link

www.parking-servis.co.rs/zonski-sistem-parkiranja

Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.

Radarwarngeräte

Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.

Dashcam

Erlaubt (Dashcam sollte nur eine geringe Auflösung aufweisen, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein).

Kinder bis zu 3 Jahren können auf den Vordersitzen transportiert werden, wenn Sie mit einer dem Alter und der Größe des Kindes entsprechender Rückhaltevorrichtung gesichert sind. Der Beifahrerairbag muss deaktiviert sein. Kinder zwischen 3 und 12 Jahren müssen auf dem Rücksitz transportiert werden.

Auto- und Motorradfahrer sind verpflichtet, eine Warnweste mitzuführen und anzulegen, sofern das Fahrzeug auf offener Straße verlassen wird.

Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.

Ein Abschleppseil oder eine Abschleppstange ist mitzuführen.

Winterreifen

Vom 1. November bis 1. April des Folgejahres sind bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen ( M+S-Kennzeichnung, Mindestprofiltiefe 4 mm) vorgeschrieben.

Busse und Lkw müssen eine Schaufel mitführen.

Schneeketten

Schneeketten müssen im Kofferraum mitgeführt und bei Bedarf montiert werden.

Bei Verkehrskontrollen sind Fahrer und alle Beifahrer verpflichtet im Fahrzeug zu bleiben.

Bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung werden abhängig vom Schweregrad des Verstoßes hohe Geldstrafen bis hin zu Gefängnisstrafen verhängt.

Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet und ein Schadensprotokoll ("Europäischer Unfallbericht") angefertigt werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadenbestätigung das Land wieder verlassen.

Beim Abschleppen muss an der Frontseite des Schleppfahrzeugs und am Heck des geschleppten Kfz ein Warndreieck angebracht sein.

Waren die Informationen für Sie hilfreich?