Einreise, Zoll und Aufenthalt in Rumänien
Aktuelle Nachrichten zur Corona-Pandemie
Hinweise zu den länderspezifischen Regelungen
Die nachstehenden Informationen werden von europäischen Automobilclubs über die FIA / Region 1 zur Verfügung gestellt.
Allgemein geltende Regelungen
Die meisten coronaspezifischen Regelungen wurden aufgehoben. Das Tragen einer Maske wird weiterhin empfohlen.
Wichtige Links
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung ausgesprochen.<br /><br />Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 8.4.2022
Für die Einreise gibt es keine coronabedingten Auflagen mehr.<br /><br />Grenzübergänge mit Wartezeiten finden sich bei der rumänischen Grenzpolizei unter
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine, in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, ist die Mitnahme einer Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten nicht vorgeschrieben. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten und für Notfälle wird aber die Mitnahme einer Einverständniserklärung empfohlen.
Für Minderjährige unter 18 Jahren, die die doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch und rumänisch) besitzen und alleine bzw. in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, ist für die Ausreise aus Rumänien eine Vollmacht der/des Erziehungsberechtigten vorgeschrieben. Reist ein solcher Minderjähriger mit nur einer sorgeberechtigten Person, ist die Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten erforderlich.
Die Clubjuristen des ADAC haben Vorlagen erstellt (Achtung: keine amtlichen Dokumente sondern nur Empfehlungen):
Viele Transportgesellschaften verlangen besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Transitbestimmungen für griechische Staatsbürger
Für griechische Staatsbürger als EU-Bürger genügt für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten der griechische Personalausweis oder Reisepass.
Transitbestimmungen für türkische Staatsbürger
Mit Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates (z. B. Deutschland) und Reisepass sind türkische Staatsangehörige vom Visumzwang befreit. Der Reisepass darf dabei nicht älter als zehn Jahre und nicht weniger als drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen.
Es müssen ausreichende finanzielle Mittel (ec-Karte, Kreditkarte oder Bargeld), eine für Rumänien gültige Krankenversicherung und ggf. eine Unterkunft nachgewiesen werden können.
Ersatzausweise
Ausweispflicht
Generell gilt: Für Reisen ins Ausland und für die Rückreise nach Deutschland ist ein gültiges Ausweisdokument vorgeschrieben. Ist dies nicht vorhanden, können folgende Alternativen geprüft werden:
Abgelaufene Ausweispapiere
In einigen EU-Ländern genügt man der Ausweispflicht auch dann, wenn der Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass (jedoch nicht der vorläufige Personalausweis) nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. In welchen Ländern das zutrifft, kann unter den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes im Link unten beim jeweiligen Land (Thema "Einreise und Zoll") nachgelesen werden.
Es ist jedoch zu bedenken, dass ein solches abgelaufenes Personaldokument im Ausland z.B. bei der Hotelregistrierung oder von Banken nicht anerkannt werden muss. Deshalb kann das Reisen mit einem abgelaufenem Ausweisdokument zu Rückfragen oder sogar Problemen führen.
Vorläufige Ausweispapiere
Vorläufiger Personalausweis und Reisepass
Wird der Ausweis dringend benötigt, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (3 Monate gültig) oder vorläufigen (grünen) Reisepass (ein Jahr gültig) aus. (Vorläufige Kinderreisepässe gibt es nicht, denn der Kinderreisepass wird immer sofort ausgestellt.)<br />Ob vorläufige Ausweise in den einzelnen Ländern anerkannt werden, haben wir jeweils unter "Einreisebestimmungen" aufgeführt.
Hinweis Express-Reisepass: Der vorläufige Reisepass enthält keinen elektronischen Chip, in dem die Fingerabdrücke und das Lichtbild gespeichert sind. Er wird deshalb nicht von allen Ländern anerkannt. Wer noch einige Werktage Zeit hat, kann bei der Passbehörde einen Express-Reisepass beantragen. Das ist ein vollwertiger Reisepass mit elektronischem Chip und einer Gültigkeit von 10 Jahren. Für die Express-Bearbeitung werden Zusatzgebühren erhoben.
Reiseausweis als Passersatz (RaP)
Kann die Passbehörde nicht mehr aufgesucht werden, z.B. an Feiertagen oder weil man das Fehlen des Personaldokumentes erst unterwegs bemerkt, kann die Bundespolizei nach ihrem Ermessen einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Die Ausgabe des RaP erfolgt bei der Bundespolizei an der Grenze, einigen Flughäfen oder einer Dienststelle. Erforderlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis, für Deutsche unter 18 Jahren muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.
Für die Beantragung und Abklärung der Einzelheiten ist die Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 erforderlich. Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden unter
ANERKENNUNG des Reiseausweises als Passersatz:
Ohne Einschränkung:<br />in Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
Nur für die Einreise zu touristischen Zwecken:<br />in Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.
In Verbindung mit einem abgelaufenem deutschen Personalausweis oder Reisepass:<br />in Irland, Kanada, Kroatien, Mexiko (nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend), Montenegro, Rumänien, Schweiz, Serbien und Tunesien.
In Verbindung mit dem gültigen Personalausweis: <br />auf den Seychellen.
Zypern:<br />Von der Einreise nach Zypern mit einem RaP wird abgeraten, da keine verbindlichen Aussagen der zypriotsichen Botschaft erhältlich sind und es in der Vergangenheit zu Problemen bei der Einreise kam.
Bestätigte Nichtanerkennung: <br />Ägypten, Malediven, Nordmazedonien, Sri Lanka, Türkei sowie Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
Die aktuelle Liste der Staaten findet sich bei der Bundespolizei:
Zu beachten sind auch eventuelle Visa-Vorschriften.
HINWEIS: Das Reisen mit dem Reiseausweis als Passersatz geschieht auf eigenes Risiko, da das Zielland oder die Fluggesellschaft die Einreise mit diesem Dokument ablehnen oder seine Bestimmungen kurzfristig ändern kann.
Verlust des Ausweisdokumentes im Ausland
Bei Verlust des Ausweises im Ausland ist die Kontaktaufnahme mit der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erforderlich. Dort wird ein „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausgestellt. Das Mitführen eines Lichtbildes und einer Kopie des Personaldokumentes vereinfacht das Verfahren. Der Diebstahl ist auch der örtlichen Polizei anzuzeigen, die Kopie der Anzeige dient als Nachweis für die Neubeantragung bei den deutschen Behörden.
Hund und Katze
Ausweise und Kennzeichnungen
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.
Impfungen
Eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) muss im Heimtierausweis eingetragen sein.
Bei der Einreise aus bestimmten Nicht-EU-Ländern (z.B. Moldawien, Serbien und Ukraine) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Der Nachweis gilt so lange, wie fristgerechte Auffrischungsimpfungen durchgeführt wurden.
Tipps zur Sicherung von Tieren im Fahrzeug
Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Bei der Einreise aus einem EU-Land
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten |
Genussmittel | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 90 l Wein (max. 60 l Schaumwein), 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 1 |
Bei einer Überschreitung der Richtmengen muss eine Verwendung für private Zwecke nachgewiesen werden.
Bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck | Zollfrei im Wert bis zu 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft-, Seeweg); 175 Euro für Reisende unter 15 Jahren |
Genussmittel 1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 40 St. / 200 St. Zigaretten, 20 St. / 100 St. Zigarillos, 10 St. / 50 St. Zigarren, 50 g / 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-% 2 |
2 Bei Einreise in die EU auf dem Landweg / bei Einreise in die EU auf dem Luft- oder Seeweg
Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse: Für die Einfuhr gelten strenge Bestimmungen. Auskunft erteilt das zuständige Veterinäramt.
Bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten |
Genussmittel 1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 10 kg Kaffee, 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 2 |
2 Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
Steuerhehlerei: Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (zu erkennen an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft und an nicht offenem Verkauf).