innerorts | 50 |
außerorts | 90 |
Schnellstraßen | 100 |
Autobahnen | 130 |
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 90 |
Autobahnen | 120 |
innerorts | 50 |
außerorts | 90 |
Schnellstraßen | 100 |
Autobahnen | 130 |
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 90 |
Autobahnen | 120 |
bis 3,5 t zGG
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 90 |
Autobahnen | 110 |
über 3,5 t zGG
Für Kfz-Lenker, die den Führerschein noch kein Jahr besitzen, gelten um 20 km/h verringerte Höchstgeschwindigkeiten außerorts, auf Schnellstraßen und Autobahnen.
Diesel1 | 1,47 €/liter |
Benzin2 | 1,35 €/liter |
1 · Motorina
2 · Benzina Super 95, E10, Benzina Super Plus 98
Der angegebene Preis ist ein wöchentlicher Mittelwert der von der Europäischen Kommission erhoben und bereitgestellt wird.
Die Mitnahme von Kraftstoff im Reservekanister ist untersagt.
E5 wird kaum noch angeboten. Die meisten Tankstellen an den Hauptverkehrsstraßen haben rund um die Uhr geöffnet, auf dem Land meist nur bis 21 Uhr. Kreditkarten werden fast überall akzeptiert.
LPG (GPL) ist erhältlich. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (DISH-Anschluss) benötigt.
CNG (gaz metan, gaz natural) begrenzt verfügbar.
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:
www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.comDie Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.
www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen1 | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | erlaubt | erlaubt |
auf Privatgrund2 | erlaubt | erlaubt |
1 · Das Auswärtige Amt rät vom Übernachten außerhalb von Campingplätzen ab, es sollten nur ausgewiesene Plätze benutzt werden
2 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:
Ministerul Transporturilor
Sector 1
Bulevardul Dinicu Golescu nr. 38
010873 Bucuresti
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Sie beträgt 0,0.
Ampeln springen gleich von Rot auf Grün. Statt der Gelbphase wird häufig durch Sekundenzähler der Wechsel angekündigt.
Überholverbot gilt auf Brücken.
Parkplätze in Städten sind überwiegend bewacht und gebührenpflichtig. Das Halten und Parken vor bzw. nach Zebrastreifen, Kreuzungen/ Einmündungen und Bushaltestellen ist erst ab einem Abstand von 25 m erlaubt, bei Straßenbahnhaltestellen 50 m.
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-LeitfadenAuf Autobahnen und außerorts muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.
Motorradfahrer müssen auch innerorts tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht fahren.
Verpflichtend ist das Anhalten in 5 m Entfernung vor Straßenbahnen, die an Haltestellen ohne Einbuchtung stoppen.
Kinder unter 3 Jahren müssen in einem Kindersitz gesichert werden. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bzw. die kleiner als 1,50 m sind, dürfen nur auf Rücksitzen in geeigneten Rückhalteeinrichtungen befördert werden.
Alle Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 3,5 t sind verpflichtet, eine reflektierende Warnweste mitzuführen und diese beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls zu tragen. Bei Fahrzeugen bis 3,5 t zGG wird das Mitführen einer Warnweste nur empfohlen.
Wir empfehlen die Mitnahme eines Feuerlöschers.
Bei winterlichen Straßenverhältnissen, Schnee oder Eis auf den Straßen müssen alle Fahrzeuge mit Winterreifen (M+S-Kennzeichnung) ausgerüstet sein, Mindestprofiltiefe von 4 mm.
Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind.
Es wird empfohlen, während der Wintermonate Schneeketten im Auto zu haben, insbesondere in Berggebieten, wo die Verwendung von Schneeketten mit einem runden, blauen Schild mit einem weißen Reifen mit einer Schneekette vorgeschrieben sein kann.
Verboten.
Bei Verkehrskontrollen muss der Fahrer im Fahrzeug bleiben, beide Hände am Lenkrad lassen und die Anweisungen der Polizei befolgen. Die Insassen dürfen während der Kontrolle die Wagentüren nicht öffnen.
Die Polizei ist berechtigt, an Ort und Stelle Strafen zu erheben und bei schweren Verkehrsverstößen den Führerschein einzubehalten. Bei Bezahlung von Geldstrafen ist darauf zu achten, dass die Verkehrspolizei eine Quittung ausstellt.
Bei einem Unfall muss die Polizei gerufen werden.
Die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« ist zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Kfz mit sichtbarem Karosserieschaden dürfen das Land nur mit polizeilicher Schadenbestätigung wieder verlassen.
Falls Schäden bereits bei der Einreise vorhanden sind, ist die Bestätigung am Grenzübergang erforderlich.
Toate directiile | Alle Richtungen |
Ocolire | Umleitung |
Ceata | Nebel |
Drum periculos | Gefährliche Fahrbahn |
Claxonarea interzisa | Hupverbot |
Alle Angaben ohne Gewähr.