Mit dem Fahrzeug in Rumänien
Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Rumänien beachten?
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Rumänien für verschiedene Fahrzeugtypen?
Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Rumänien?
Fallen in Rumänien Vignetten- oder Mautkosten an?
Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Rumänien?
Wie hoch sind die Spritpreise in Rumänien?
Tempolimits
| Innerorts | 50 km/h |
| Außerorts | 90 km/h |
| Schnellstraßen3 | 100 km/h |
| Autobahnen3 | 130 km/h |
| Innerorts | 50 km/h |
| Außerorts | 90 km/h |
| Schnellstraßen3 | 100 km/h |
| Autobahnen3 | 130 km/h |
| Innerorts1 | 50 km/h |
| Außerorts1 | 80 km/h |
| Schnellstraßen13 | 90 km/h |
| Autobahnen13 | 110 km/h |
| Innerorts2 | 50 km/h |
| Außerorts2 | 80 km/h |
| Schnellstraßen23 | 90 km/h |
| Autobahnen23 | 110 km/h |
| Innerorts | 50 km/h |
| Außerorts | 80 km/h |
| Schnellstraßen3 | 90 km/h |
| Autobahnen3 | 120 km/h |
Kraftstoffpreise
| Diesel1 | 2,03 €/liter |
| Benzin2 | 1,84 €/liter |
1 · Motorina
2 · Benzina Super 95, E10, Benzina Super Plus 98
Der angegebene Preis ist ein wöchentlicher Mittelwert der von der Europäischen Kommission erhoben und bereitgestellt wird.
Öffnungszeiten und Zahlungsmittel
Die meisten Tankstellen an den Hauptverkehrsstraßen haben rund um die Uhr geöffnet, auf dem Land meist nur bis 21 Uhr. Kreditkarten werden fast überall akzeptiert.
Tankstellenkarte und aktuelle PreiseReservekraftstoff / Kanister
Die Mitnahme von Kraftstoff im Reservekanister ist untersagt.
Kraftsoffsorten und Autogas
E5 wird kaum noch angeboten.
LPG (GPL) ist erhältlich. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (DISH-Anschluss) benötigt.
LPG TankstellenCNG (gaz metan, gaz natural) begrenzt verfügbar.
CNG-TankstellenverzeichnisInnerhalb der EU kennzeichnen runde Symbole die verschiedenen Benzinsorten, quadratische den Diesel und Rauten gasförmige Kraftstoffe.
Einheitliche KraftstoffbezeichnungenCamping
| Länge | Breite | |
| Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 12 m | 2.55 m |
| Gespann (gesamt) | 18.75 m | 2.55 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist Ministerul Transporturilor .
In Rumänien ist das Freie Campen grundsätzlich erlaubt. Es muss darauf geachtet werden, dass in gekennzeichneten Gebieten mit „Camping verboten“ oder anderen Einschränkungen das Freie Campen nicht gestattet ist. Informationen zu Regelungen sollten vorab oder vor Ort in der zuständigen Kommune eingeholt werden. Mit dem Einverständnis des Eigentümers ist das Campen auf Privatgrund möglich.
Führerschein & Fahrzeugpapiere
Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen.
Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.
Deutscher Führerschein: erforderlich
Internationaler Führerschein: nicht erforderlich
Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich
Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen
Das deutsche Kennzeichen gilt als ausreichender Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, da sie die Abwicklung von Schadensfällen im Ausland deutlich erleichtern kann.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Die Promillegrenze beträgt 0,0.
Ampeln springen gleich von Rot auf Grün. Statt der Gelbphase wird häufig durch Sekundenzähler der Wechsel angekündigt.
Es gilt ein Überholverbot auf Brücken.
Parkplätze in Städten sind überwiegend bewacht und gebührenpflichtig. Das Halten und Parken vor bzw. nach Zebrastreifen, Kreuzungen/Einmündungen und Bushaltestellen ist erst ab einem Abstand von 25 m erlaubt, bei Straßenbahnhaltestellen 50 m.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten. Ein Überblick ist auf der Seite der FIA zu finden.
Auf Autobahnen und außerorts muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.
Motorradfahrer müssen auch innerorts tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht fahren.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kinder unter 3 Jahren müssen in einem Kindersitz gesichert werden. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bzw. die kleiner als 1,50 m sind, dürfen nur auf Rücksitzen in geeigneten Rückhalteeinrichtungen befördert werden.
Alle Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 3,5 t sind verpflichtet, eine reflektierende Warnweste mitzuführen und diese beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls zu tragen. Bei Fahrzeugen bis 3,5 t zGG wird das Mitführen einer Warnweste nur empfohlen.
Mitzuführen sind ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke.
Bei winterlichen Straßenverhältnissen, Schnee oder Eis auf den Straßen müssen alle Fahrzeuge mit Winterreifen (M+S-Kennzeichnung) ausgerüstet sein, Mindestprofiltiefe von 4 mm.
Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind. Es wird empfohlen, während der Wintermonate Schneeketten im Auto zu haben, insbesondere in Berggebieten, wo die Verwendung von Schneeketten mit einem runden, blauen Schild mit einem weißen Reifen mit einer Schneekette vorgeschrieben sein kann.
Spikes sind verboten.
Aggressives Fahrverhalten wie häufiges Wechseln der Fahrspur, Überholabsicht mit Hupe oder Lichthupe durchsetzen, absichtliches Schleudern, geringer Abstand, Beschleunigen und Anfahren mit durchdrehenden Antriebsrädern usw. kann mit hohen Strafen belegt werden.
Verpflichtend ist das Anhalten in 5 m Entfernung vor Straßenbahnen, die an Haltestellen ohne Einbuchtung stoppen.
Bei Verkehrskontrollen muss der Fahrer im Fahrzeug bleiben, beide Hände am Lenkrad lassen und die Anweisungen der Polizei befolgen. Die Insassen dürfen während der Kontrolle die Wagentüren nicht öffnen.
Die Polizei ist berechtigt, an Ort und Stelle Strafen zu erheben und bei schweren Verkehrsverstößen den Führerschein einzubehalten. Bei Bezahlung von Geldstrafen ist darauf zu achten, dass die Verkehrspolizei eine Quittung ausstellt.
Haben Sie einen Verkehrsverstoß mit dem Auto begangen? Mit unserem ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafe Sie erwartet.
Bei einem Unfall muss die Polizei gerufen werden. Die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" ist zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Kfz mit sichtbarem Karosserieschaden dürfen das Land nur mit polizeilicher Schadenbestätigung wieder verlassen. Falls Schäden bereits bei der Einreise vorhanden sind, ist die Bestätigung am Grenzübergang erforderlich.
Weitere Informationen zur Regulierung von Unfallschäden finden Sie auf adac.de in den Schadenmerkblättern der ADAC Clubjuristen.

