
Ihre Meinung zählt!
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an unserer kurzen Umfrage zu den Infos "Einreise, Zoll und Aufenthalt"
TeilnehmenHinweise zu den länderspezifischen Regelungen
Die nachstehenden Informationen werden von europäischen Automobilclubs über die FIA / Region 1 zur Verfügung gestellt.
Allgemein geltende Regelungen
Die meisten coronaspezifischen Regelungen wurden aufgehoben. In Wien gilt noch immer eine Maskenpflicht in den Öffentlichen Verkehrsmitteln.
Wichtige Links
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung ausgesprochen.<br /><br />Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Letzte Aktualisierung am 14.5.2022
EINREISE ab 16.5.2022<br /><br />Die 3-G-Regel ist entfallen. Für die Einreise ist weder ein Test noch eine Impfung noch eine Genesung nachzuweisen.<br /><br /><br />ALLE BESTIMMUNGEN<br /><br />finden sich auf der Webseite des österreichischen Sozialministeriums
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die allein oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung und einer Kopie des Personaldokuments der/des Erziehungsberechtigten empfohlen. Außerdem sollte die Geburtsurkunde des Kindes mitgeführt werden. Weicht der Nachname des Erziehungsberechtigten vom Nachnamen des Kindes ab, sollte das Verwandschaftsverhältnis anhand von Dokumenten nachgewiesen werden können.
Die Clubjuristen des ADAC haben eine Vorlage erstellt (Achtung: kein amtliches Dokument sondern eine Empfehlung):
Fluggesellschaften können besondere Vorschriften erlassen haben, erkundigen Sie sich dort.
Transitbestimmungen für griechische Staatsbürger
Für griechische Staatsbürger als EU-Bürger genügt für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten der griechische Personalausweis oder Reisepass.
Transitbestimmungen für türkische Staatsbürger
Mit Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates (z.B. Deutschland) und Reisepass sind türkische Staatsangehörige vom Visumszwang befreit. Der Reisepass darf dabei nicht älter als zehn Jahre und nicht weniger als drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen.
Ausweise und Kennzeichnungen
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.
Impfungen
Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
Weitere Regelungen
Die Anlein- bzw. Maulkorbpflicht ist in Österreich auf Bezirks- und Gemeinde-Ebene als auch auf Ebene der Bundesländer unterschiedlich geregelt. Im Allgemeinen müssen Hunde auf öffentlichen Wegen, Straßen, in Parks usw. sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln entweder an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen. Informationen finden sich unter
Die Voraussetzungen für die Mitnahme von gefährlichen Hunderassen und die Haltungsbedingungen sind sowohl auf Bezirks- und Gemeinde-Ebene als auch auf Ebene der Bundesländer unterschiedlich geregelt. Vor der Einreise ist deshalb die lokal zuständige Behörde zu kontaktieren. Informationen über die Regelungen auf Bundesland-Ebene finden sich unter
Tipps zur Sicherung von Tieren im Fahrzeug
Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Bei der Einreise zu beachten
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten. |
Genussmittel | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 90 l Wein (max. 60 l Schaumwein), 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 1 |
Bei einer Überschreitung der Richtmengen muss eine Verwendung für private Zwecke nachgewiesen werden.
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck | Zollfrei im Wert bis zu 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luftweg); 150 Euro für Reisende unter 15 Jahren. |
Genussmittel 1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-% 2 |
Bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten. |
Genussmittel 1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 10 kg Kaffee, 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 2 |
Steuerhehlerei: Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (zu erkennen an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft und an nicht offenem Verkauf).
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an unserer kurzen Umfrage zu den Infos "Einreise, Zoll und Aufenthalt"
TeilnehmenWir sind immer telefonisch für Sie da.
Sie haben individuelle Fragen zu Ihrer Urlaubsplanung? Als ADAC Mitglied stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Stellen Sie uns Ihre Frage gerne über dieses Kontaktformular.
Schicken Sie uns Ihr Feedback zu den Seiten auf ADAC.de - Rubrik Reise & Freizeit über dieses Kontaktformular.
Melden Sie Ihre Panne oder Ihren Unfall direkt online oder rufen Sie uns an.
Eine der ADAC Geschäftsstellen oder ADAC Vertretung liegt ganz in Ihrer Nähe. Unser freundliches Team vor Ort berät Sie gerne.
Melden Sie Ihren Schaden im Rahmen der ADAC Versicherung bequem online. Halten Sie dazu Belege und andere Unterlagen bereit.
Da ist leider etwas schiefgelaufen. Wir versuchen, Ihnen die gewünschte Seite schnellstmöglich bereitzustellen. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Referenz Id:
Zeitpunkt:
Zur Anzeige der Inhalte werden Cookies benötigt. Bitte lassen Sie Cookies in ihren Browsereinstellungen zu und aktualisieren Sie die Seite.