Mit dem Fahrzeug in Norwegen
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Norwegen für verschiedene Fahrzeugtypen?
Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Norwegen?
Gibt es in Norwegen Umweltzonen oder City-Maut?
Fallen in Norwegen Vignetten- oder Mautkosten an?
Wie hoch sind die Spritpreise in Norwegen?
Tempolimits
Innerorts | 50 km/h |
Außerorts | 80 km/h |
Schnellstraßen 3 | 80 km/h |
Autobahnen 3 | 90 km/h |
Innerorts | 50 km/h |
Außerorts | 80 km/h |
Schnellstraßen 3 | 80 km/h |
Autobahnen 34 | 90 km/h |
Innerorts 1 | 50 km/h |
Außerorts 1 | 80 km/h |
Schnellstraßen 13 | 80 km/h |
Autobahnen 13 | 90 km/h |
Innerorts 2 | 50 km/h |
Außerorts 2 | 80 km/h |
Schnellstraßen 2 | 80 km/h |
Autobahnen 25 | 80 km/h |
Innerorts | 50 km/h |
Außerorts | 80 km/h |
Schnellstraßen | 80 km/h |
Autobahnen | 80 km/h |
Camping
Länge | Breite | Höhe | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 12 m | 2.55 m | 4 m |
Gespann (gesamt) | 19.5 m | 2.55 m | 4 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist Norwegian Public Roads Administration .
Besondere Regelungen für Gespanne
Rückstrahler: Ist der Anhänger über 2,30 m breit und zudem der Breitenunterschied zwischen Zugfahrzeug und Anhänger größer als 50 cm, müssen an beiden Außenspiegeln in Fahrtrichtung weiße Rückstrahler angebracht werden.
Sicherheitsverbindung: Ungebremste Anhänger benötigen ein Sicherungsseil aus zwei Ketten oder Stahlseilen als Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug. Die Bruchfestigkeit muss mindestens dem höchstzulässigen Gesamtgewicht des Anhängers entsprechen.
In Norwegen ist das Freie Campen grundsätzlich erlaubt. Für Wohnmobile und Wohnwagen gibt es größere Einschränkungen, sie müssen sich an die geltende Straßenverkehrsordnung halten und fallen nicht unter das Jedermannsrecht. Beim Zelten gilt es einen Mindestabstand von 150 m zum/r nächsten Haus/Hütte einzuhalten, auf Verbotsschilder zu achten, nicht auf bewirtschaftetem Land zu campen und bei einem längeren Aufenthalt als zwei Nächte am gleichen Ort muss die Erlaubnis des Grundbesitzers eingeholt werden. Für weitere Regeln, Einschränkungen und Auflagen sollte sich in der jeweiligen Region informiert werden.
Führerschein & Fahrzeugpapiere
Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen.
Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.
Deutscher Führerschein: erforderlich
Internationaler Führerschein: nicht erforderlich
Fahrer über 75 Jahre müssen in Norwegen zusätzlich zur Fahrerlaubnis ein Gesundheitsattest (legeattest NA 0202c) mit sich führen. Für deutsche Touristen gilt diese Regelung jedoch nicht.
Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich
Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen
Das deutsche Kennzeichen gilt als ausreichender Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, da sie die Abwicklung von Schadensfällen im Ausland deutlich erleichtern kann.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Während der Wintersaison sind etliche Berg- und Passstraßen nicht befahrbar. Informationen über die aktuelle Situation erhalten Sie beim Straßendienst .
Wegen mitunter enger, kurvenreicher und steiler Strecken auf Bergstraßen oder entlang der Fjordküste benötigen Gespannfahrende gutes fahrtechnisches Können. Die Rv 63 (Trollstigen und Geiranger) hat Steigungen bis zu 12 Prozent.
Die Promillegrenze beträgt 0,2.
Straßenbahnen haben grundsätzlich Vorfahrt.
Bussen ist auf Strecken mit erlaubten Geschwindigkeiten bis zu 60 km/h bei der Anfahrt an Haltestellen Vorfahrt zu gewähren.
Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorrang.
Park- und Halteverbote sind durch Parkverbotszeichen mit der Beschriftung "All stans forbudt" gekennzeichnet (zum Teil mit Zeitangabe).
Parkverbot gilt bei einer durchgehenden weißen Linie am Fahrbahnrand.
Parkverbot gilt mindestens 5 m vor einer Kreuzung oder einem Fußgänger- und Fahrradüberweg. Die Entfernung wird ab dem Punkt berechnet, an dem sich der Bordstein, die Bordsteinkante oder die Fahrbahnkante abzurunden beginnt.
Informationen zu Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind bei der FIA zu finden.
Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kinder unter 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz (ECE Regelung Nr. 44/03 oder nachfolgend). Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Fahrer von in Norwegen zugelassenen Kraftfahrzeugen (auch Motorräder) müssen eine reflektierende Warnweste anlegen, wenn sie ihr Fahrzeug außerorts oder auf Autobahnen verlassen. Die Warnweste muss im Auto deponiert und vom Fahrersitz aus gut erreichbar sein. Ausländische Fahrer sind nur dann betroffen, sofern sie ein in Norwegen zugelassenes Kfz führen (z.B. Mietwagen).
Fahrzeuge bis 3,5 t zGG
Für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings müssen Fahrzeuge mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee und Eis) mit Schneeketten ausgerüstet sein. Sofern Winterreifen verwendet werden, muss die Mindestprofiltiefe 3 mm betragen.
Fahrzeuge über 3,5 t zGG
Für Fahrzeuge und deren Anhänger mit jeweils einem zGG von über 3,5 t besteht vom 15. November bis 31. März Winterreifenpflicht. Die Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 5 mm aufweisen. An den Antriebsachsen und vorderen Lenkachsen müssen Reifen mit Bergpiktogramm aufgezogen werden, auf anderen Achsen können M+S Reifen verwendet werden.
Schneeketten
Fahrzeuge mit einem zGG über 3,5 t müssen während der Wintersaison Schneeketten mitführen. Schwerfahrzeugen, die keine Ketten mitführen, kann unter Umständen die Einreise verweigert werden. Dies gilt jedoch nicht für Wohnmobile mit einem zGG zwischen 3,5 und 7,5 t.
Spikes
In Süd-Norwegen sind Spikes erlaubt vom 1. November bis zum 1. Sonntag nach Ostern, in den nördlichen Provinzen (Nordland, Troms und Finnmark) vom 15. Oktober bis zum 1. Mai, wenn die Witterung es erfordert.
Es müssen alle Reifen, auch die des Anhängers, damit ausgerüstet sein.
In den Wintermonaten ist eine Spike-Reifen-Gebühr für die Fahrt innerhalb der Stadtgrenzen von einigen Städten zu bezahlen.
Weitere Informationen , u. a. zu den Gebühren, Erwerb einer Lizenz
Fahren in der Kolonne
Auf Pässen kann es nach sehr starken Schneefällen teilweise zu "Kolonnekjøring" kommen, d.h. die Straße wird für den Verkehr gesperrt und nur kurzfristig für die Durchfahrt einer geführten Kolonne freigegeben.
Mitzuführen sind warme Kleidung, Winterschuhe, Taschenlampe, Abschleppseil und eine Schneeschaufel (für einen schnellen Zugriff muss gesorgt werden). Es ist ratsam, Essen und heiße Getränke mitzunehmen.
Die Fahrer der Räumfahrzeuge können Fahrzeuge, die nicht in einem technisch einwandfreiem Zustand sind oder ausreichend ausgerüstet sind, von der Fahrt in der Kolonne ausschließen.
Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Bei Nichtbeachtung drohen neben Geldstrafen auch die Beschlagnahme des Geräts.
Dashcam sind erlaubt. Sie müssen muss leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen kontinuierlich überschrieben werden.
Das Rauchen ist in privaten Fahrzeugen in Anwesenheit von Kindern sowie auf öffentlichen Spielplätzen und Sportanlagen im Freien untersagt.
Bei Straßenverkehrskontrollen darf die Polizei einen Drogentest in Form eines Bluttestes verlangen.
Bußgelder können vor Ort von der Polizei erhoben werden. Insbesondere Geschwindigkeits- und Alkoholdelikte werden drastisch geahndet.
Bußgelder für Verkehrsübertretungen liegen erheblich über den deutschen.
Haben Sie einen Verkehrsverstoß mit dem Auto begangen? Mit unserem ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafe Sie erwartet.
Personenschäden oder Wildunfälle müssen unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden.
Bei Sachschäden ist zusätzlich die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Weitere Informationen zur Regulierung von Unfallschäden finden Sie auf adac.de in den Schadenmerkblättern der ADAC Clubjuristen.

