innerorts1 | 50 |
außerorts | 80 (60) |
Schnellstraßen | 110 (80) |
Autobahnen | 130 (100) |
1 · Beschilderung beachten.
innerorts1 | 50 |
außerorts | 80 (60) |
Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen | 80 |
1 · Beschilderung beachten.
innerorts1 | 50 |
außerorts | 80 (60) |
Schnellstraßen | 110 (80) |
Autobahnen | 130 (100) |
1 · Beschilderung beachten.
innerorts1 | 50 |
außerorts | 80 (60) |
Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen | 80 |
bis 7,5 t zGG
1 · Beschilderung beachten.
	Die Geschwindigkeiten in Klammern gelten für Fahrer, die seit weniger als 2 Jahren einen Führerschein besitzen oder unter 21-Jährige.
Diesel1 | 1,59 €/liter |
Bleifrei Super2 | 1,51 €/liter |
1 · Dizel/Diesel/Eurodiesel
2 · Super/Eurosuper 95
Angegebene Preise sind landesweite Mittelwerte.
Bis zu 20 l Kraftstoff dürfen zollfrei eingeführt werden. Aus Sicherheitsgründen wird jedoch empfohlen, nicht mehr als 10 l Kraftstoff in Reservekanistern mitzuführen.
Tankstellen sind in der Regel von Mo - Sa von 7 bis 20 Uhr, entlang der Transitrouten rund um die Uhr geöffnet. Kreditkarten werden teilweise akzeptiert.
LPG (Autogas, ТНГ, TNG) ist erhältlich. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (Dish-Anschluss) benötigt. Es sind nur wenige CNG/Erdgastankstellen (priroden gas, природен гас, CNG) in Betrieb.
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:
www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.comDie Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.
www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | nicht erlaubt1 | nicht erlaubt |
auf Privatgrund | nicht erlaubt1 | nicht erlaubt1, 2 |
1 · Die Bestimmungen für Zeltcamper sind weniger streng. Gruppen von maximal vier Personen dürfen für ein bis zwei Nächte frei campen. Freies Campen von Gruppen ab fünf Personen muss von touristischen Agenturen organisiert sein
2 · Bei einem längerem Aufenthalt von Gruppen bis maximal vier Personen müssen An- und Abreisetag bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 16.5 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:
Ministry of Transport and Communications
Dame Gruev 6
1000 Skopje
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Lt. Auswärtiges Amt dürfen Fahranfänger, die noch nicht mindestens zwei Jahre im Besitz einer gültigen (auch deutschen) Fahrerlaubnis sind, nachts zwischen 23 und 5 Uhr kein Fahrzeug führen, außer sie werden durch einen über 25 Jahre alten Beifahrer begleitet, der einen Führerschein der entsprechenden Kategorie besitzt und gegen den kein Fahrverbot verhängt worden ist.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist erforderlich.
Die IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte, i.d.R. erhältlich bei ihrem Kfz-Versicherer) als Nachweis der Haftpflichtversicherung wird anerkannt und muss den Eintrag des Länderkürzels MK, MKD oder NMK enthalten. Ohne IVA muss an der Grenze eine Kurzhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Mindestdeckungssummen liegen deutlich unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.
Sie beträgt 0,5.
Für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gelten 0,00 Promille.
Autofahrer müssen eine Warnweste tragen, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls nachts oder bei schlechter Sicht verlassen.
Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Die Mitnahme eines Abschleppseils bzw. einer Abschleppstange ist vorgeschrieben.
Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
Kinder bis 3 Jahren dürfen nur in geeigneten Rückhalteeinrichtungen und mit deaktivierten Airbag auf dem Vordersitz befördert werden. Kinder unter 5 Jahren müssen in einem Kindersitz auf dem Rücksitz gesichert sein. Kinder von 5-12 Jahren, sind auf dem Rücksitz mit einer Rückhalteeinrichtung (Kindersitze/Sitzkissen) zu sichern, dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechend.
Eine Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres.
Folgende Mindestprofiltiefen sind zu beachten: Kfz bis 3,5 t zGG: 4 mm; bei Schneeketten an Bord auch Sommerreifen (4 mm). Allradfahrzeuge und Kfz über 3,5 t zGG: 6 mm; bei Schneeketten an Bord auch Sommerreifen (6 mm).
Kfz über 3,5 t zzG müssen eine kleine Schneeschaufel mitführen.
Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Beim Abschleppen muss an der Frontseite des Schleppfahrzeugs und am Heck des geschleppten Kfz ein Warndreieck angebracht sein.
Fahrer von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, sind nach mazedonischem Recht verpflichtet, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen. Ohne Vorlage eines Polizeiprotokolls können Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden. Die Erstellung des Protokolls kann mehrere Wochen dauern und muss nach Fertigstellung persönlich abgeholt werden.
Geldbußen dürfen nur von uniformierten Polizeibeamten verhängt werden und müssen bei der nächstgelegenen Bank oder Post bezahlt werden. Es ist nicht erlaubt, diese an Ort und Stelle bei dem Polizeibeamten zu begleichen.
Alle Angaben ohne Gewähr.