Einreise, Zoll und Aufenthalt in Nordmazedonien
Nordmazedonien bietet eine reizvolle Mischung aus unberührter Natur, kulturellem Erbe und gastfreundlicher Atmosphäre – und ist dabei vergleichsweise unkompliziert zu bereisen. Für die Einreise gelten für EU-Bürger und viele weitere Staatsangehörige visumfreie Regelungen bei Aufenthalten von bis zu 90 Tagen. Der Personalausweis oder Reisepass reicht aus, besondere Impfvorschriften bestehen nicht. Es wird jedoch empfohlen, den Impfstatus gemäß den Standardimpfungen zu überprüfen. Zollvorschriften regeln unter anderem die Einfuhr von Bargeld, Lebensmitteln, Medikamenten und Tabakwaren. Wer sich vorab über aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise informiert, ist bestens vorbereitet für einen sicheren und angenehmen Aufenthalt in Nordmazedonien.
Was brauche ich für die Einreise nach Nordmazedonien?
Für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen reicht ein gültiger Personalausweis aus. Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei registrieren, was in Hotels und Pensionen meist automatisch erledigt wird.Welche Impfungen brauche ich für Nordmazedonien?
Es sind keine speziellen Impfungen vorgeschrieben. Es wird jedoch empfohlen, die Standardimpfungen vor der Reise zu überprüfen.Welche Zollbestimmungen muss ich bei der Ausreise beachten?
Zollpflichtige Waren und die Überschreitung von Freimengen müssen bei der Einreise nach Deutschland unaufgefordert beim Zoll gemeldet werden. Für Genussmittel wie Tabak und Alkohol gelten festgelegte Höchstmengen, und bestimmte Lebensmittel dürfen nur eingeschränkt oder gar nicht eingeführt werden.
Reise- und Sicherheitshinweise
Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.
Einreisebestimmungen
Die Einreise ist möglich mit:
Reisepass: ja
Kinderreisepass: ja
Vorläufiger Personalausweis: nein
Vorläufiger Reisepass: ja
Personalausweis: ja
Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Einreise mit als gestohlen oder verloren gemeldeten Personaldokumenten wird verweigert, auch dann, wenn sie als wieder aufgefunden gemeldet wurden.
Visum: nicht erforderlich
Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise bei der örtlichen Polizei registrieren. Hotels und Pensionen erledigen dies in der Regel für ihre Gäste.
Transitbestimmungen für türkische Staatsbürger
Mit mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültigem Reisepass bleiben türkische Staatsangehörige visumsfrei. Sie dürfen sich pro Einreise maximal 15 Tage aufhalten, so lange bis die Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen erreicht ist. Erforderlich sind für den Aufenthalt ausreichende finanzielle Mittel sowie (außer bei Kfz-Reisen) Rück- und Weiterreisetickets.
Reisevollmacht für Minderjährige
Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.
Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere
Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.
Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.
Express-Reisepass
Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.
Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass
Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.
Reiseausweis als Passersatz (RaP)
Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.
Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.
Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.
Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.
Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.
Gesundheitsinformationen
Sie brauchen für die Einreise nach Mazedonien keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Mazedonien raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis). Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.
Die medizinische Versorgung in Mazedonien hat westeuropäisches Niveau. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Wer nach Mazedonien reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland werden grundsätzlich nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deReisen mit Hund und Katze
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis. Darin muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich erkennbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.
Im EU-Heimtierausweis muss zudem eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
Bei der Einreise aus bestimmten Nicht-EU-Ländern (z.B. Serbien, Kosovo und Albanien) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
Sicherung von Tieren im Fahrzeug
Laut Straßenverkehrsordnung gelten Tiere in Deutschland als Ladung und müssen entsprechend gesichert werden, um keine Gefahr für die Insassen darzustellen. Diese Regelung gilt auch im Ausland, wobei die Sicherungsmethode von der Größe des Tieres und den individuellen Umständen abhängt.
ADAC Experten haben verschiedene Hundetransport-Systeme hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile analysiert und in Crashtests geprüft. Die detaillierten Ergebnisse finden Sie unter adac.de/hundetransport .
Gesundheitstipps für die Autoreise mit Hund
Damit Ihr Hund die Fahrt bei sommerlichen Temperaturen gut übersteht, sollten weitere Aspekte beachtet werden, die Sie hier auf adac.de nachlesen können.
Zollbestimmungen
| Persönliche Gebrauchsgegenstände | Abgabefrei, keine Zollformalitäten. |
| Andere Waren (wie Geschenke, Elektrogeräte, Schmuck) | Zollfrei im Wert bis zu 350 Euro. |
| Wertgegenstände | Sollten bei der Einreise schriftlich deklariert werden. Es empfiehlt sich auch, eine Liste der mitgeführten Wertgegenstände anzufertigen, die durch die Zollbehörden beglaubigt wird. |
| Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 18 Jahren Höchstmengen bis zu 200 St. Zigaretten oder 100 St. Zigarillos oder 50 St. Zigarren oder 250 g Tabak, 2 l Wein, 2 l Spirituosen <22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen >22 Vol.-%, 50 ml Parfum, 250 ml EDT |
1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
Jagdwaffen und Munition dürfen eingeführt werden, wenn ein gültiger Waffenschein vorliegt, und müssen bei der Einreise deklariert werden.
Waren für den persönlichen Gebrauch: abgabefrei, keine Zollformalitäten Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Die Einfuhr bestimmter Lebensmittel (insbesondere Fleisch- und Milchprodukte, aber auch zahlreiche Obst- und Gemüsesorten) in die EU, kann aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein.
Deutscher Zoll - Privatreisen| Sonstige Waren wie Reiseandenken und Geschenke | Zollfrei im Wert bis 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luftweg); für Reisende unter 15 Jahren im Wert bis zu 175 Euro. |
| Rückwaren | Wertvolle persönliche, bereits aus Deutschland mitgenommene Gegenstände wie Elektro- oder Sportgeräte sollten vor der Ausreise im Nämlichkeitsnachweis von einem deutschen Zollamt bestätigt werden. |
| Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen bis zu 200 St. Zigaretten oder 100 St. Zigarillos oder 50 St. Zigarren oder 250 g Tabak, 10 kg Kaffee, 4 l Wein und 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen >22 Vol.-% |
1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
Für historisch, kulturell und archäologisch bedeutsame Objekte ist eine Ausfuhrgenehmigung notwendig. Käufer sollten sich vor Erwerb und Ausfuhr bei den nordmazedonischen bzw. deutschen Zollbehörden informieren.
Nordmazedonische Zollbehörde