Mit dem Fahrzeug in Montenegro

  • Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Montenegro beachten?

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Montenegro für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Montenegro?

  • Fallen in Montenegro Vignetten- oder Mautkosten an?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Montenegro?

  • Wie hoch sind die Spritpreise in Montenegro?

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Tempolimits

Innerorts50 km/h
Außerorts80 km/h
Schnellstraßen100 km/h
Innerorts50 km/h
Außerorts80 km/h
Schnellstraßen100 km/h
Innerorts150 km/h
Außerorts180 km/h
Schnellstraßen180 km/h
1 · bis 3,5 t zGG
Innerorts250 km/h
Außerorts280 km/h
Schnellstraßen280 km/h
2 · 3,5 t bis 7,5 t zGG
Innerorts50 km/h
Außerorts80 km/h
Schnellstraßen80 km/h

Kraftstoffpreise

Diesel11,73 €/liter
Bleifrei 9521,70 €/liter

1 · Eurodizel

2 · Bezolovni 95

Angegebene Preise sind Mittelwerte.

Öffnungszeiten und Zahlungsmittel

Die meisten Tankstellen haben von 8 bis 20 Uhr geöffnet; Kreditkarten werden häufig akzeptiert.

Reservekraftstoff / Kanister

Bis zu 5 l Kraftstoff dürfen in Reservekanistern mitgenommen werden.

Autogas

LPG (Autoplin, Autogas) ist erhältlich. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (DISH-Anschluss) benötigt. CNG ist nicht erhältlich.

www.mylpg.eu Tankstellenverzeichnis

Camping

LängeBreiteHöhe
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)12 m2.5 m4 m
Gespann (gesamt)15 m2.5 m4 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist das Ministry of Transport .

Besondere Regelungen für Gespanne

Ein zweites Warndreieck für den Anhänger ist mitzuführen.

In Montenegro ist das Freie Campen grundsätzlich verboten, besonders in Nationalparks, Naturschutzgebieten, an Stränden und in touristischen Regionen. Nur unter besonderen Umständen besteht die Möglichkeit eine Genehmigung der örtlichen Behörden zu bekommen. Zur Widerherstellung der Fahrtüchtigkeit darf das Fahrzeug ohne campingähnlichen Betrieb für eine Nacht auf einem Parkplatz abgestellt werden. Mit dem Einverständnis des Eigentümers ist das Campen auf Privatgrund möglich.

Führerschein & Fahrzeugpapiere

Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen. 

Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.

  • Deutscher Führerschein: erforderlich

  • Internationaler Führerschein: nicht erforderlich

  • Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich

  • Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen

Das deutsche Kennzeichen gilt als ausreichender Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, da sie die Abwicklung von Schadensfällen im Ausland deutlich erleichtern kann.

Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Auf schwierigen Bergstrecken und in ländlichen Gegenden mit teilweise schlechten Straßen und fehlenden Straßenschildern besteht ein erhöhtes Unfallrisiko.

Von Nachtfahrten außerhalb von Städten abgeraten. 

Die Promillegrenze beträgt 0,3.

Für Berufskraftfahrer beträgt die Promillegrenze 0,0.

Beim Überholen muss während des gesamten Vorgangs geblinkt werden.

Überholen von Kolonnen ist verboten.

Schul- und Kinderbusse dürfen nicht überholt werden, wenn sie zum Ein- und Aussteigen anhalten.

Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.

Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Kinder unter 3 Jahren dürfen nur in einer geeigneten Rückhaltevorrichtung und mit deaktiviertem Airbag auf dem Beifahrersitz befördert werden. Kinder unter 5 Jahren benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz mit einer geeigneten Rückhaltevorrichtung (Kindersitz oder Sitzerhöhung) mitfahren.

Fahrer von Kraftfahrzeugen sind verpflichtet, eine Warnweste mitzuführen und diese anzulegen, wenn sie ihr Fahrzeug auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen.

Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Anzahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.

Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht Winterreifenpflicht (M+S-Kennzeichnung). Kfz mit einem zGG über 3,5 t müssen zwischen dem 15. November und 31. März zudem eine kleine Schneeschaufel mitführen.

Schneeketten können an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn es die Straßen- und Wetterverhältnisse erfordern.

Spikes sind verboten.

Im Zuge einer Verkehrskontrolle können die Polizeibeamten Bußgelder direkt an Ort und Stelle erheben. Auch kann veranlasst werden, dass sich der Fahrer bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung bei einem Schnellrichter melden muss.

Haben Sie einen Verkehrsverstoß mit dem Auto begangen? Mit unserem ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafe Sie erwartet.

 

Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet und ein Schadensprotokoll angefertigt werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadenbestätigung das Land wieder verlassen.

Weist Ihr Fahrzeug bereits vor der Einreise nach Montenegro einen auffälligen Karosserieschaden auf, sollten Sie diesen am Grenzübergang unbedingt von den Beamten dokumentieren lassen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass es zu Problemen bei der Ausreise kommt.

Bei Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle kann es insbesondere bei Fällen mit Personenschäden zur Inhaftierung der ausländischen Fahrzeugführenden kommen. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln streng zu beachten.

Bei Sachschäden ist die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Weitere Informationen zur Regulierung von Unfallschäden finden Sie auf adac.de in den Schadenmerkblättern der ADAC Clubjuristen.

Beim Abschleppen muss an der Frontseite des Schleppfahrzeugs und am Heck des geschleppten Kfz ein Warndreieck angebracht sein.