Maut in Montenegro
Alle Informationen über Mautgebühren in Montenegro
innerorts | 50 |
außerorts1 | 80 |
Schnellstraßen | 100 |
1 · 70 km/h Höchstgeschwindigkeit für Personen, die ihren Führerschein kürzer als ein Jahr besitzen und unter 24-Jährige.
innerorts | 50 |
außerorts1 | 80 |
Schnellstraßen | 80 |
1 · 70 km/h Höchstgeschwindigkeit für Personen, die ihren Führerschein kürzer als ein Jahr besitzen und unter 24-Jährige.
innerorts | 50 |
außerorts1 | 80 |
Schnellstraßen | 100 |
1 · 70 km/h Höchstgeschwindigkeit für Personen, die ihren Führerschein kürzer als ein Jahr besitzen und unter 24-Jährige.
innerorts | 50 |
außerorts1 | 80 |
Schnellstraßen | 100 |
1 · 70 km/h Höchstgeschwindigkeit für Personen, die ihren Führerschein kürzer als ein Jahr besitzen und unter 24-Jährige.
innerorts | 50 |
außerorts1 | 80 |
Schnellstraßen | 80 |
1 · 70 km/h Höchstgeschwindigkeit für Personen, die ihren Führerschein kürzer als ein Jahr besitzen und unter 24-Jährige.
Diesel1 | 1,50 €/liter |
Bleifrei 952 | 1,57 €/liter |
1 · Eurodizel
2 · Bezolovni 95
Angegebene Preise sind Mittelwerte.
Die Mitnahme von bis zu 5 l Kraftstoff in Reservekanistern ist erlaubt.
Das Tankstellennetz an der Küste ist gut, im Inneren des Landes dagegen sind weniger Zapfsäulen vorhanden. Kreditkarten werden häufig akzeptiert.
LPG (Autoplin, Autogas) ist erhältlich. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (DISH-Anschluss) benötigt. CNG ist nicht erhältlich.
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www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | nicht erlaubt1 | nicht erlaubt1 |
auf Privatgrund | nicht erlaubt1, 2 | nicht erlaubt1, 2 |
1 · nur unter besonderen Umständen und mit Genehmigung der örtlichen Behörden erlaubt
2 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Ein zweites Warndreieck für den Anhänger ist mitzuführen.
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:
Ministry of Transport and Maritime Affairs
Rimski trg 46
81000 Podgorica
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist erforderlich.
Die Internationale Versicherungskarte (IVK/ehem. Grüne Karte) ist als Nachweis der Haftpflichtversicherung zur Einreise nicht erforderlich.
Die Mindestdeckungssummen liegen deutlich unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.
Auf schwierigen Bergstrecken und ländlichen Gegenden mit teilweise schlechten Straßen und fehlenden Straßenschildern, besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Landesunkundigen wird von Nachtfahrten außerhalb von Städten abgeraten. Besonders riskant sind die folgenden Strecken: Budva - Cetinje - Podgorica, Podgorica - Kolašin - Belgrad und Podgorica - Danilovgrad - Nikšić.
Sie beträgt 0,3.
Beim Überholen muss während des gesamten Vorgangs geblinkt werden.
Überholen von Kolonnen ist verboten.
Schul- und Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- und Aussteigen anhalten.
Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Kinder unter 3 Jahren dürfen nur in einer geeigneten Rückhaltevorrichtung und mit deaktiviertem Airbag auf dem Beifahrersitz befördert werden. Kinder unter 5 Jahren benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz mit einer geeigneten Rückhaltevorrichtung (Kindersitz oder Sitzerhöhung) mitfahren.
Fahrer von Kraftfahrzeugen sind verpflichtet, eine Warnweste mitzuführen und diese anzulegen, wenn sie ihr Fahrzeug auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen.
Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht Winterreifenpflicht (M+S-Kennzeichnung). KFZ mit einem zGG über 3,5 t müssen zwischen dem 15. November und 31. März des Folgejahres zudem eine kleine Schneeschaufel mitführen.
Schneeketten können an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn es die Straßen- und Wetterverhältnisse erfordern.
Im Zuge einer Verkehrskontrolle können die Polizeibeamten Bußgelder direkt an Ort und Stelle erheben. Auch kann veranlasst werden, dass bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sich der Fahrer bei einem Schnellrichter melden muss, die Geldstrafe ist sofort zu begleichen.
Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet und ein Schadensprotokoll angefertigt werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadenbestätigung das Land wieder verlassen.
Weist Ihr Fahrzeug bereits vor der Einreise nach Montenegro einen auffälligen Karosserieschaden auf, sollten Sie diesen am Grenzübergang unbedingt von den Beamten dokumentieren lassen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass es zu Problemen bei der Ausreise kommt.
Bei Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle kann es insbesondere bei Fällen mit Personenschäden zur Inhaftierung ausländischer Fahrzeugführer kommen. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln streng zu beachten.
Bei Sachschäden ist die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Beim Abschleppen muss an der Frontseite des Schleppfahrzeugs und am Heck des geschleppten Kfz ein Warndreieck angebracht sein.