Einreise nach Moldau und Zollbestimmungen
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung ausgesprochen.<br /><br />Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 19.4.2022
Für die Einreise sind keine coronabedingten Auflagen einzuhalten.<br /><br />Der Transit ist auf festgelegten Routen erlaubt. Die erlaubte Transitdauer legt der Grenzbeamte fest.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen ist der Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass erforderlich. Alle Reisedokumente müssen noch mindestens 3 Monate nach der Ausreise gültig sein.
Bei der Einreise nach Moldau aus der Ukraine über den Landesteil Transnistrien ist eine Registrierung bei folgenden internen Übergangspunkten erforderlich: Hîrbovăţ (Anenii Noi), Hagimus (Căuşeni), Sănătăuca(Floreşti), Pîrîta (Dubăsari), Criuleni und Rezina. Außerdem kann die Registrierung beim Migrationsbüro (Biroul migratie si Azil al Republicii Moldova) in Chişinău, Straße: Bd. Stefan cel Mare 124, vorgenommen werden.
Hund und Katze
Ausweise und Kennzeichnungen
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip eingetragen sein.
Impfungen
Im EU-Heimtierausweis müssen die gültige Tollwutimpfung (durchgeführt mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) sowie alle anderen Impfungen eingetragen sein.
Das Tier muss gesund sein. Ob der Nachweis durch die bestätigte klinische Untersuchung im Heimtierausweis genügt, ist nicht bekannt. Sicherheitshalber wird empfohlen, ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis mitzuführen.
Weitere Regelungen
Für die Wiedereinreise aus Moldau in die EU (Rückreise) ist ein Tollwut-Antikörper-Nachweis erforderlich, der noch in Deutschland frühestens 30 Tage nach der Impfung durchgeführt und ebenso im EU-Heimtierausweis bestätigt sein muss. Der Nachweis gilt so lange, wie fristgerechte Auffrischungsimpfungen durchgeführt wurden.
Tipps zur Sicherung von Tieren im Fahrzeug
Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Zollfrei dürfen vorübergehend persönliche Gebrauchsgegenstände eingeführt werden (z.B. Fotoapparat, Videokamera, MP3-Player, Musikinstrument, Sportgeräte). Es empfiehlt sich, wertvolle Gegenstände bei der Einreise zu deklarieren, um eine reibungslose Wiederausfuhr sicherzustellen.<br /><br />
Lebens- und Genussmittel
Abgabefrei sind für Reisende ab 18 Jahren 200 Zigaretten, 1 l alkoholische Getränke, Parfüm in angemessener Menge für den persönlichen Gebrauch und Reiseproviant bis zum Erreichen des Zielortes.
Weitere Produkte und Güter
Die Einfuhr von Waffen aller Art ist verboten. <br />
Bei der Ausreise zu beachten
Für die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Auskünfte dazu erteilen die diplomatischen Vertretungen vor Ort.