Mit dem Fahrzeug in Moldau
Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Moldau beachten?
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Moldau für verschiedene Fahrzeugtypen?
Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Moldau?
Fallen in Moldau Vignetten- oder Mautkosten an?
Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Moldau?
Wie hoch sind die Spritpreise in Moldau?
Tempolimits
| Innerorts1 | 50 km/h |
| Außerorts2 | 80 km/h |
| Schnellstraßen23 | 110 km/h |
| Innerorts1 | 50 km/h |
| Außerorts2 | 80 km/h |
| Schnellstraßen23 | 110 km/h |
| Innerorts1 | 50 km/h |
| Außerorts2 | 70 km/h |
| Schnellstraßen2 | 90 km/h |
Kraftstoffpreise
| Diesel | 1,25 €/liter |
| Benzin | 1,29 €/liter |
Angegebene Preise sind Mittelwerte.
Euro 95 (Benzina 95/Euro Premium 95/Benzina fara plumb 95) und Super Plus 98 (Benzina 98/Euro Super 98) flächendeckend erhältlich sowie Benzin mit der Oktanzahl 100.
An immer mehr Tankstellen kann mit Kreditkarten bezahlt werden.
Die Ein- und Ausfuhr von Kraftstoff in Reservekanistern ist verboten.
CNG und LPG (GPL/Gaz lichefiat) erhältlich. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (Dish-Anschluss) benötigt.
www.mylpg.eu/stations/moldova/ www.ngva.eu/stations-map/Führerschein & Fahrzeugpapiere
Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen.
Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.
Deutscher Führerschein: erforderlich
Internationaler Führerschein: empfohlen, nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig
Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich
Internationaler Fahrzeugschein: empfohlen, wird von der Zulassungsstelle ausgestellt
Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): erforderlich
Nationalitätenkennzeichen ("D-Schild"): erforderlich, Außerhalb der EU muss am Heck des Fahrzeugs ein ovales, weißes D-Schild angebracht sein.
Die internationale Versicherungskarte (IVK) wird als Nachweis der Haftpflichtversicherung anerkannt, wenn sie den Eintrag des moldawischen Länderkürzels enthält. Ohne die IVK muss an der Grenze eine Kurzhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Mindestdeckungssummen liegen deutlich unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Im Straßenverkehr ist erhöhte Vorsicht geboten wegen der meist schlechten Straßenverhältnisse, häufig fehlender Straßenmarkierungen oder Beleuchtungen, unvorhersehbarer Fahrbahnhindernissen sowie schlecht sichtbarer Ampeln und Verkehrsschilder.
Die Promillegrenze beträgt 0,0.
Parkverbot gilt auf Straßen, die schmaler als 6 m sind und auf Brücken.
Außerdem darf nicht geparkt werden bei einem Fußgängerüberweg innerhalb von 5 m, bei einer Kreuzung innerhalb von 15 m, bei Bus- oder Straßenbahnhaltestellen innerhalb von 25 m sowie bei Bahnübergangen innerhalb von 50 m.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten. Ein guter Überblick ist auf der Website der FIA zu finden.
Auf allen Straßen muss tagsüber vom 1. November bis 31. März mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kinder bis 12 Jahre müssen auf der Rückbank sitzen und benötigen einen für das Gewicht und die Größe geeignetes Rückhaltesystem (z.B. Kindersitz).
Alle Fahrer von Kraftfahrzeugen sind verpflichtet, eine reflektierende Warnweste mitzuführen und diese beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls zu tragen.
Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Alle Fahrzeuge müssen einen Feuerlöscher mitführen.
Vom 1. Dezember bis 1. März müssen Fahrzeuge mit Winterreifen auf allen Rädern ausgestattet sein.
Schneeketten können (zusätzlich zur Winterbereifung) montiert werden, wenn die Straßen- und Wetterverhältnisse es erfordern.
Spikes sind erlaubt, wenn die Witterung es erfordert.
Jeder Unfall muss der Polizei innerhalb von zwei Stunden gemeldet werden.
Weitere Informationen zur Regulierung von Unfallschäden finden Sie auf adac.de in den Schadenmerkblättern der ADAC Clubjuristen.

