Einreise, Zoll und Aufenthalt in Mauritius

Reise- und Sicherheitshinweis

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Für einen touristischen Aufenthalt ist der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass erforderlich. Das Dokument muss über das Reiseende hinaus gültig sein. Bei Flugreisen zwischen der Insel Mauritius und der Insel Rodrigues wird der vorläufige Reisepass nicht anerkannt.

Die Einreise mit Personaldokumenten, die als gestohlen oder verloren und später als wieder aufgefunden gemeldet wurden, hat in letzter Zeit regelmäßig zu Problemen bis hin zur Einreiseverweigerung geführt. Das Auswärtige Amt rät deshalb von Reisen mit solchen Dokumenten ab.

Außerdem müssen folgende Nachweise erbracht werden können: - ein Rück- oder Weiterflugticket, das im Herkunfts- oder Wohnsitzland endet, - eine gebuchte Unterkunft in Mauritius oder das Einladungsschreiben einer in Mauritius ansässigen Person, - für den Aufenthalt ausreichende finanzielle Mittel.

Vor der Abreise sollte das digitale Formular "All-in-One Travel Digital Form" ausgefüllt werden. Es ist ausgedruckt bei der Einreise zu übergeben. Ohne das digitale Formular ist bei der Einreise ein Papier-Formular auszufüllen, was zu Wartezeiten führen kann.

All-in-One Travel Digital Form

Für Minderjährige, die allein, mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC-Clubjuristen allgemeine Hinweise und stellen Reisevollmachten zum Download zur Verfügung:

Reisevollmachten zum Download

Gesundheitsinformationen

Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Dies gilt auch für Reisende die vorher mehr als 12 Stunden auf einem Transitflughafen in einem Endemiegebiet gewesen sind. Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 1 Jahr. Impfbefreiungszeugnisse werden nicht zuverlässig akzeptiert. Kontaktieren Sie vorab die Botschaft! Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Mauritius raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, evtl. Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

Derzeit keine weiteren Informationen.

Ein Risiko, auf Mauritius an Malaria zu erkranken, besteht zwar grundsätzlich, es ist aber sehr gering. Da seit dem Jahr 2000 keine Fälle mehr vorgekommen sind, ist von einer echten Gefährdung nicht auszugehen. Trotzdem sollten Sie sich konsequent vor Mückenstichen schützen. Eine Empfehlung zur vorsorglichen Einnahme oder zur Mitnahme eines Medikamentes für den Notfall besteht aber seitens der WHO nicht.

Die medizinische Versorgung in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten entspricht vom Niveau her teilweise derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Versorgung auf akzeptablem Niveau in Ausnahmefällen gewährleistet, in ländlichen Gebieten in der Regel nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Wer nach Mauritius reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland werden grundsätzlich nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Zollbestimmungen

Gebrauchsgüter

Der Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden. Dazu zählen auch 1 Fotoapparat, 1 Videokamera, 1 Laptop, 1 MP3-Player, 1 CD-Player, 1 Radio, 1 Fernglas, 1 tragbares Musikinstrument, 1 Kinderwagen, 1 Windsurfer mit 3 Segeln, 1 Surfboard, gebrauchte Anglerausrüstung. Alle Gegenstände von Wert und neue Gegenstände müssen deklariert werden. Ein Einfuhrverbot besteht für Ausrüstung zum Harpunenfischen und obszöne Publikationen oder Filme.

Lebens- und Genussmittel

Zollfrei zum Verbrauch bleiben für Reisende über 18 Jahre - 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, - 1 Liter Spirituosen, - 2 Liter Wein oder Bier, - 250 ml Eau de Toilette, - 100 ml Parfüm. Ein Einfuhrverbot besteht für Lebensmittel und Zigarettenpapier.

Weitere Produkte und Güter

Für zahlreiche pharmazeutische Produkte besteht ein Einfuhrverbot, deshalb wird dringend empfohlen, für die (originalverpackten!) Medikamente ein ärztliches Attest auf Englisch mitzuführen. Außerdem sollten bei der Botschaft von Mauritius vor der Abreise genaue Erkundigungen über verbotene Medikamente eingeholt werden.

Waffen aller Art dürfen nicht eingeführt werden.

Einfuhrverbot besteht für Drogen aller Art.

Die Ausfuhr einiger Muscheln, insbesondere von Korallen, ist gemäß der Washingtoner Artenschutzliste verboten.

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