Mit dem Fahrzeug in Litauen

Tempolimits

Pkw

innerorts50
außerorts190
Schnellstraßen2100/110
Autobahnen3110/130

1 · Auf nicht asphaltierten Straßen gilt 70 km/h.

2 · 100 km/h vom 1. November bis 31. März. 110 km/h vom 1. April bis 31. Oktober.

3 · 110 km/h vom 1. November bis 31. März. 130 km/h vom 1. April bis 31. Oktober.

Gespann

innerorts50
außerorts190
Schnellstraßen90
Autobahnen90

bis 3,5 t zGG

1 · Auf nicht asphaltierten Straßen gilt 70 km/h.

Motorrad

innerorts50
außerorts190
Schnellstraßen100
Autobahnen110

1 · Auf nicht asphaltierten Straßen gilt 70 km/h.

Wohnmobil leicht

innerorts50
außerorts190
Schnellstraßen100
Autobahnen110

bis 3,5 t zGG

1 · Auf nicht asphaltierten Straßen gilt 70 km/h.

Wohnmobil schwer

innerorts50
außerorts180
Schnellstraßen80
Autobahnen90

über 3,5 t zGG

1 · Auf nicht asphaltierten Straßen gilt 70 km/h.

Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, darf auf Autobahnen und Schnellstraßen höchstens 90 bzw. auf Landstraßen 70 km/h fahren.

Kraftstoffpreise

Diesel11,51 €/liter
Bleifrei Super21,51 €/liter

1 · Diesel

2 · 95 E

Der angegebene Preis ist ein wöchentlicher Mittelwert der von der Europäischen Kommission erhoben und bereitgestellt wird.

E10 erhältlich.

Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, nicht mehr als 10 l Kraftstoff im Reservekanister mitzuführen.

Tankstellen sind oft rund um die Uhr geöffnet. Meist werden internationale Kreditkarten akzeptiert.

LPG (SND) ist erhältlich. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (Dish-Anschluss) benötigt. Es sind kaum CNG/Erdgastankstellen in Betrieb.

Innerhalb der EU kennzeichnen runde Symbole die verschiedenen Benzinsorten, quadratische den Diesel und Rauten gasförmige Kraftstoffe.

Camping und Gespanne

Camping Key Europe

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

Ihre Vorteile:

  • Rabatt bei rund 2.500 Campingplätzen oder auch Wohnmobil-Stellplätzen und Mietunterkünften, zum Teil auch während der Hauptsaison (die Rabatte variieren je nach Saison und Campingplatz)
  • Als Ausweis-Ersatz akzeptiert (Reisepass/Personalausweis bleiben beim Camper)
  • Inklusive starkem Versicherungspaket
  • Schnellerer Check-in vor Ort
  • ADAC Mitglieder erhalten die “Camping Key Europe” für nur 12 Euro für 12 Monate

Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:

www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.com

Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.

www.adac-shop.de/cke

Freies Campen

Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzen1eingeschränkt erlaubt2eingeschränkt erlaubt2
auf Privatgrund3erlaubterlaubt

1 · Das Auswärtige Amt rät dazu, bewachte Parkplätze und Campingplätze zu bevorzugen

2 · nur außerhalb geschlossener Ortschaften

3 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers

Campingfahrzeuge und Gespanne

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18.75 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:

Lietuvos transporto saugos administracija

(Lithuanian transport safety administration)

Švitrigailos g. 42

03209 Vilnius

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Fahrzeugpapiere

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der Karte die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.

Weitere Bestimmungen

Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Mit dem Auto unterwegs

Am Rand entlang von Autobahnen und Schnellstraßen muss mit Radfahrer, Fußgänger und Traktoren gerechnet werden.

Promillegrenze

Sie beträgt 0,4.

0,0 Promille für Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als 2 Jahre besitzen.

Angebrochene Alkoholika dürfen im Auto nicht transportiert werden. Geschlossene Behältnisse müssen im Kofferraum befördert werden.

Besonderheiten an Ampeln

Ampelschaltung: Grün - blinkendes Grün – Gelb – Rot. Bei Gelb darf nicht mehr gefahren werden.

Halten und Parken

Parkverbot gilt 15 m vor Bushaltestellen.

Beim Parken vor und hinter Kreuzungen muss ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden, falls nicht anders beschildert.

Elektrofahrzeuge dürfen nur während des Ladevorgangs an Ladestationen parken.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Lichtpflicht

Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.

Vorfahrtsregelungen

Vorrang haben Straßenbahnen und Linienbusse beim Verlassen der Haltestelle.

Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen

Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Bei Nichtbeachtung wird das Gerät eingezogen und es drohen hohe Geldstrafen.

Kindersitze

Kinder unter 1,35 müssen in einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz transportiert werden. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden. Kinder bis 12 Jahre dürfen nur in einem Kindersitz auf dem Beifahrersitz befördert werden.

Warnwestenpflicht

Auto- und Motorradfahrer sind verpflichtet, eine Warnweste mitzuführen und diese beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls anzulegen.

Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Weitere Mitführpflichten

Wir empfehlen die Mitnahme eines Feuerlöschers.

Winterausrüstung

Winterreifen

Vom 10. November bis 1. April des Folgejahres besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht.

Schneeketten

Schneeketten dürfen nur bei schneebedeckten Straßen montiert werden.

Spikes

Die Verwendung ist vom 1. November bis 9. April erlaubt. Auf der Rückseite des Fahrzeugs muss ein spezieller Aufkleber mit einem dreieckigen Gefahrenschild mit einem Spike in der Mitte angebracht werden.

Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne

Bei Verkehrsunfällen muss die Polizei verständigt werden.

Bei Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Alle Angaben ohne Gewähr.