Einreise, Zoll und Aufenthalt in Jordanien

Reise- und Sicherheitshinweis

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Reisedokumente

Erforderlich ist der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visum

Es besteht Visumspflicht.

Elektronisches Visum

Das Visum kann vor der Abreise als elektronisches Visum beim jordanischen Innenministerium beantragt werden.

Elektronisches Visum

Dies ist auch über die App des jordanischen Innenministeriums möglich.

Visa on Arrival

Bei der Ankunft an den Flughäfen Queen Alia International (Amman) und Aqaba kann das Visum stattdessen auch als Visa on Arrival beantragt werden. Die Gebühr von 40 jordanischen Dinar ist in Landeswärung zu entrichten, Wechselstuben und Geldautomaten sind vorhanden. In der Regel ist auch Kreditkartenzahlung möglich.

Das Visum kann ebenfalls an den Landgrenzübergängen Aqaba/Yitzhak Rabin (zwischen Israel und Jordanien Nähe Eilat am Roten Meer) und Sheikh-Hussein-Brücke/Jordan River Crossing (zwischen Israel und Jordanien im Norden) beantragt werden.

Für organisierte Ausflugsfahrten von Israel nach Jordanien über die beiden og. Grenzübergänge muss kein Visum beantragt werden. Die Veranstalter regeln gegen Gebühr die Grenzformalitäten. Reisende müssen lediglich im Voraus ihre Passkopien übermitteln.

Einreise am Grenzübergang King-Hussein-/Allenby-Bridge

Dieser Grenzübergang liegt zwischen dem Westjordanland und Jordanien. Für die Einreise ist das Visum im Voraus bei der jordanischen Botschaft in Israel/Tel Aviv oder als elektronisches Visum zu beantragen.

Der Grenzübergang ist für Doppelstaater geschlossen.

Einreise auf dem Landweg von Israel oder Westjordanland

Wer von Israel oder vom Westjordanland nach Jordanien einreisen möchte, sollte sicherheitshalber vor Reiseantritt mit der jordanischen Botschaft in Berlin oder Tel Aviv Kontakt aufnehmen.

Grenzübergänge von Israel/Westjordanland

Aufgrund der aktuellen Spannungen können die Grenzübergänge zwischen Israel und Jordanien sowie dem Westjordanland und Jordanien kurzfristig geschlossen werden. Hinweise zu den Grenzübergängen finden sich hier:

Grenzübergang Jordan River (Beit Shean/Sheik Hussein) Eilat/Aqaba (Yitzhak Rabin) Grenzübergang Allenby-/King-Hussein-Bridge

Für Minderjährige, die allein, mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC-Clubjuristen allgemeine Hinweise und stellen Reisevollmachten zum Download zur Verfügung:

Reisevollmachten zum Download

Gesundheitsinformationen

Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 1 Jahr. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen "Standard"-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Jordanien raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

GelbfieberKeine Impfvorschriften für Reisende, die aus Europa direkt einreisen (Direktflug). Wer aus einem von Gelbfieber betroffenen Land einreist (Endemiegebiet) und dort vorher innerhalb von 6 Tagen gewesen ist, muß eine Gelbfieberimpfung nachweisen (Gelbfieber-Impfbescheinigung). Kinder bis zum Alter von 1 Jahr, benötigen keine Gelbfieber-Impfung.Eine Impfbescheinigung wird derzeit benötigt bei der Einreise aus:Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Argentinien, Benin, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Ecuador, Elfenbeinküste, Französisch-Guyana, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Kongo, Kongo, Demokratische Republik, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Panama, Paraguay, Peru, Ruanda, Sao Tome und Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Suriname, Tansania, Togo, Trinidad und Tobago, Tschad, Uganda, Venezuela, Zentralafrikanische Republik

Die medizinische Versorgung ist in Jordanien nicht mit Deutschland oder West-Europa vergleichbar. Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt Amman ist zum Teil sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt gibt es Einschränkungen bei der Versorgung.Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Wer nach Jordanien reist, sollte auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Medizinische Leistungen im Ausland sind oft deutlich teurer als in Deutschland und die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten nur nach den deutschen Sätzen erstatten. Auch dürfen die gesetzlichen Krankenkassen z.B. bei einem Unfall keinen Rücktransport nach Deutschland erstatten.Grundsätzlich sollten alle Reisenden nach Jordanien eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

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